Computerkosten, Telefon, Fachmessen

  • Hallo,


    als Betriebsrentner muss ich meine Einkünft genauso hoch besteuern wie ein aktiver Arbeitnehmer, der noch nicht berentet ist.


    Ich bin seit 2016 in Rente (Regelaltersrente) und gehe keiner Beschäftigung mehr nach.


    Korrespondenz sowie die Einkommenssteuererklärung führe ich mit dem PC aus. Ferner nutze ich auch das Telefon um Gespräche zu führen, die zT mit der Betriebsrente, Altersrente aber auch Arztbesuchen zusammenhängen. Um in meinem ehemaligen Beruf noch weiter "auf Höhe" zu bleiben besuche ich Fachmessen.


    Meine Fragen:

    Kann ich die Aufwendungen für Computer und Telefon und Fachmessen (Fahrten, Übernachtung, Eintritt) Steruermindernd ansetzen? wenn JA, wo bitte im Sparbuch


    Danke für Ihre Rückmeldung. MfG H:)

  • Ob du das kannst, dürfen wir hier nicht beantworten, denn das wäre uns verbotene Steuerberatung.


    Wenn du die einzelnen Formulare durchsiehst, wirst du bei den Werbungskosten schon einiges an Hinweise finden. Nur allgemein: ohne Einkunftserzielungsabsicht auch keine Werbungskosten. Daher sehe ich zumindest für die Fachmessen Probleme.


    Da für Renten andere Vordrucke auszufüllen sind als für Arztbesuche etc., sind die Kosten - falls ansetzbar - auch aufzuteilen. Hier muss ein nachvollziehbarer Aufteilungsschlüssel verwendet werden. Privatanteil darf hier nicht "unter den Tisch" fallen. Beim Computer sehe ich kaum eine Möglichkeit - hier dürfte der Privatanteil überwiegend sein.

    • Offizieller Beitrag

    Betriebsrentner

    seit 2016 in Rente (Regelaltersrente) und gehe keiner Beschäftigung mehr nach.

    Kann ich die Aufwendungen für Computer und Telefon und Fachmessen (Fahrten, Übernachtung, Eintritt) steuermindernd ansetzen?

    nein (für alles)

  • Als Betriebsrentner bezieht man je nach Rentenart ja auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit. Ganz ausschließen würde ich einzelne Werbungskosten nicht - aber diese müssen sehr gut begründet werden.

    Bei den Fahrtkosten sehe ich die Fahrten zum Arzt etc. als möglich an.

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Fahrtkosten sehe ich die Fahrten zum Arzt etc. als möglich an.

    gemeint sind vom TE aber:

    Fachmessen (Fahrten, Übernachtung, Eintritt)


    Als Betriebsrentner bezieht man je nach Rentenart ja auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit. Ganz ausschließen würde ich einzelne Werbungskosten nicht - aber diese müssen sehr gut begründet werden.

    Es geht aber nur um die genannten Punkte:

    Korrespondenz sowie die Einkommenssteuererklärung führe ich mit dem PC aus. Ferner nutze ich auch das Telefon um Gespräche zu führen, die zT mit der Betriebsrente, Altersrente aber auch Arztbesuchen zusammenhängen. Um in meinem ehemaligen Beruf noch weiter "auf Höhe" zu bleiben besuche ich Fachmessen.

    Meine Fragen:

    Kann ich die Aufwendungen für Computer und Telefon und Fachmessen (Fahrten, Übernachtung, Eintritt) Steruermindernd ansetzen? wenn JA, wo bitte im Sparbuch

    Und da ist das nun die einzig mögliche Antwort:

    nein (für alles)