Heizkosten nur auf eine Mietpartei umlegen

  • Hallo,

    ich bringe es leider nicht fertig unseren Spezialfall in "Vermieter" abzubilden:

    2 Mietparteien sind im Haus. Die Wohnung der unteren Mietpartei wird mit Ölheizung beheizt, die obere Mietwohnung dagegen mit Nachtspeicherofen. Nur die Heizkosten der Ölheizung müssen abgerechnet werden, dürfen aber nur der unteren Mietpartei in Rechnung gestellt werden. Wenn ich die Heizölkostenrechnung "Auf einen Mieter" anlege, so werden diese nicht als Brennstoffkosten erkannt. Werden sie dagegen mit Umlageschlüssel angelegt, so werden sie automatisch auf beide Mietparteien umgelegt.


    Kann mir bitte irgendjemand helfen?

    Vielen Dank!

  • Kann dargestellt werden mit:

    Anfallender Brennstoff in kWh ermitteln und der Ergeschoßwohnung einen Wärmemengenzähler In kWh zuorden.

    In der oberen Wohnung gibt es einen Zähler mit 0 kWh .

    Die obere Wohnung sieht zwar Brennstoffkosten, aber mit 0,00 €

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Die obere Wohnung sieht zwar Brennstoffkosten, aber mit 0,00 €

    Dies wäre ein Weg, doch müssen die Heizkosten nach Grundkosten und Verbrauchskosten abgerechnet werden. Nach deinem Vorschlag würde dem Mieter aber die Grundkosten noch berechnet.


    Kann mir nur eine solche Lösung vorstellen, dass zwar keine Verbrauchskosten anfallen, aber die Grundkosten dann an den Mieter mit Nachtspeicherofen, die das Programm berechnet, als eine einmalige Einzahlung für Nebenkostenvorauszahlung gebucht wird, da bekommt dieser die Grundgebühren erstattet. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

  • Wie soll das gehen, wenn keine Grundkosten angezeigt werden, dann kann dem der die Heizkosten bekommt doch auch keine berechnet bekommen.

    So würde das im Hausverwalter geschehen.


    Ob das korrekt ist, dass die Verbrauchskosten auf 100% gesetzt werden, da habe ich meine Zweifel.

  • Wie soll das gehen, wenn keine Grundkosten angezeigt werden, dann kann dem der die Heizkosten bekommt doch auch keine berechnet bekommen.

    Das ist die untere Wohnung mit dem Heizölverbrauch. Grundkosten bringen da nichts, da keine zweite Wohnung in die Grundfläche einzurechnen sind.


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  • Die Aufteilung 0% Grundkosten ist falsch und damit anfechtbar. Normalweise sind es 30% oder 50% Grundkosten (steht im Mietvertrag).

    Am besten ist es, einen Schlüssel zu vergeben, der dann die Heizölkosten korrekt zuordnet.


    30 oder 50% der Grundkosten beziehen sich auf die Kostenaufteilung nach Wohnfläche, der Rest, 70% oder 50% wird nach Verbrauch abgerechnet, und das muss dargestellt werden.

  • Wie so ist das falsch ?

    Es gibt doch auch Ausnahmen wie z.B.


    Die Heizkostenabrechnung des Vermieters ist formell ordnungsgemäß, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält, die es dem Mieter ermöglicht, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und seinen Anteil gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen. Allein für die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung ist es belanglos, ob der Kostenanteil des Mieters auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruht und ob die Schätzung des Vermieters den Anforderungen des § 9a HeizkostenV entspricht (so ausdrücklich BGH Urteil v. 12.11.2014, VIII ZR 112/14).


    Es geht allein um die Eingangsfrage: eine Wohnung Öl und die andere Wohnung Strom.

    Mit dem Vermieter läßt sich das Abbilden duch verschiedene Einstellwerte in Heiz- und Grundkosten in diesem Einzelfall.

    Dann ist das Programm fehlerhaft, um Einstellwerte außerhalb der Heizkostenverordnung (50:50, 70:30 oder dazwischen), einstellen zu können.


    Ich bin es Leid und werde es hier Abbrechen.

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  • Ich bin es Leid und werde es hier Abbrechen.

    Zumindest mein Einwand hat nichts gegen dich zu tun, sondern es geht um eine gesetzlich vorgegebene Tatsache.

    Inwieweit es andere Möglichkeiten gibt, da will ich nicht weiter eruieren, denn die Heizkostenverordnung sagt im Prinzip alles aus, wie Heizkosten zu berechnen sind. Und dort gibt es m. E. klare Vorgaben.

  • Wenn wir es richtig machen sollen, dann machen wir es bitte auch richtig richtig.

    30% bzw. 50% Grundkosten müssen bei einer Heizkostenabrechnung angesetzt werden. Dann muss aber natürlich auch der entsprechende Anteil der strombeheitzten Wohnung bei der ölbeheizten Wohnung auftauchen.

    Was spricht dagegen keine Heizkostenabrechnung zu machen, sondern das Ganze als Materiallieferung (Öl) 1:1 anzurechnen? Bei der Stromrechnung ist es doch genau so (allerdings mit eigenem Liefervertrag)


    -Hi

  • Wenn ich die Eingangsfrage richtig verstehe ,soll die Öl-Heizung als Brennstoffkosten ausgewiesen werden. Zumal es auch Sinn macht, die Betankung richtig abrechnen zu können. Abrechnung als Materiallieferung verstehe ich nicht, es sollt schon eine Bestandsabrechnung gemacht werden nach dem Prinzip first in fist out und das biete nun einmal das Programm WISO Vermieter.

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