Verpflegungspauschale falsch eingegeben - schlichte Änderung?

  • Aus unerfindlichem Grund habe ich dieses Jahr meine Verpflegungspauschale (ca. 2000€, in den letzten Jahren immer anerkannt) nicht in die EÜR eingebucht sondern mit dem praktischen Tool im Sparbuch unter den Arbeitnehmer-Werbungskosten eingegeben. Das Finanzamt hat die Pauschale natürlich nicht anerkannt, weil ich keine Einnahmen als Arbeitnehmer habe.


    Frage: wie gehe ich jetzt am besten vor, Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung? Soll ich die EÜR entsprechend ändern (geht das überhaupt, die wird ja quartalsweise finalisiert) und die komplette Steuererklärung neu übertragen oder hat das keinen Sinn?

  • Du hast doch einen Bescheid, damit ist eine Korrektur über eine berichtigte Erklärung nicht mehr möglich.

    Antrag auf schlichte Änderung dürfte hier auch nicht möglich sein, denn du hast den Fehler gemacht, nicht das Finanzamt. Versuchen kannst du es - aber ich würde hilfsweise dann auch gleich Einspruch einlegen mit dem Hinweis auf Versehen deinerseits.

    Ob das FA dem dann nachgibt, kann ich nicht beurteilen.

    • Offizieller Beitrag

    Antrag auf schlichte Änderung dürfte hier auch nicht möglich sein, denn du hast den Fehler gemacht, nicht das Finanzamt.

    Wer einen Fehler gemacht hat, spielt doch bei der schlichten Änderung keinerlei Rolle. Das interessiert allenfalls bei Prüfung anderer Berichtigungsvorschriften.


    Frage: wie gehe ich jetzt am besten vor, Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung? Soll ich die EÜR entsprechend ändern (geht das überhaupt, die wird ja quartalsweise finalisiert) und die komplette Steuererklärung neu übertragen oder hat das keinen Sinn?

    Dazu müsste man erst einmal wissen, wie alt der Steuerbescheid ist und ob ggf. ein Vorbehalt der Nachprüfung i.S. § 164 Absatz 1 der Abgabenordnung in den Bescheid aufgenommen wurde. Wenn der Bescheid noch "frisch" ist, würde ich einmal zum Telefon greifen und den Sachverhalt und das weitere Vorgehen mit dem Bearbeiter abstimmen. Nur ggf. halt darauf achten, dass alles innerhalb der Rechtsbehelfsfrist geregelt ist.


    Dann gerne hier in diesem Thread auch das Resultat Deiner Bemühungen posten.

  • Danke für die Tipps! Ich rufe aber nicht gerne beim FA an, obwohl ich bisher immer sehr freundlich behandelt wurde, wenn ich doch einmal angerufen habe. Ich versuche es mit einem Antrag auf schlichte Änderung. Ergebnis werde ich gerne berichten.

  • Antrag auf schlichte Änderung habe ich als Option in Sparbuch nicht entdeckt, also habe ich Einspruch eingelegt und darum gebeten, dass die falsch angemeldete Verpflegungspauschale als Kosten akzeptiert wird. Das FA hat mir drei Wochen später einen neune Bescheid geschickt, in dem mein Einspruch voll berücksichtigt wurde.