Kirchensteuer Berechnung durch Sparbuch immer abweichend vom FA

  • Jedes Jahr gibt es eine Abweichung zwischen dem, was Sparbuch an noch zu zahlender / erstattender Kirchensteuer ermittelt und dem, was das Finanzamt darüber denkt. Ich gehe dem eigentlich nicht nach, weil ich denke, das FA weiß schon was es da tut... Dieses Jahr beträgt die Differenz jedoch fast 3000€, die ich weniger absetzen kann als Sparbuch ermittelt hat, jetzt muss ich mich mit der Materie mal beschäftigen...


    Wenn ich das richtig verstehe, kann nach dem Zufluss / Abflussprinzip die Kirchensteuer abzüglich der für das Vorjahr erstatteten Beträge als Sonderausgabe abgesetzt werden. Sparbuch weiß aus meinen Angaben, wie viel Kirchensteuer ich im aktuellen Jahr und in den letzten Jahren (da ich die Daten immer aus dem Vorjahr übernehme) gezahlt habe und sonst auch alles, was nötig sein sollte, um die Zahlung / Rückzahlung zu ermitteln. Auch die Möglichkeit einer eventuellen Kappung sollte das Programm berechnen können.


    Gibt es einen typischen Grund, warum bei der Berechnung trotzdem immer wieder Differenzen auftreten sollte? Weiß jemand aus Erfahrung, ob es sich lohnt, da hinterher zu steigen oder ist das üblicherweise ein Punkt über den das FA mehr weiß als Sparbuch und ich? (Mit anderen Worten: ich bin zu faul, der Sache auf den Grund zu gehen, wenn klar ist, dass es sich wahrscheinlich nicht lohnt.)

  • Ja - da die schon seit Jahren mit den Abweichungen so ist, solltest du einmal die Bescheide Jahr für Jahr vergleichen - irgendwann hast du möglicherweise die Erstattungen noch nicht berücksichtigt und dies zieht sich dann vielleicht durch.

    Ausserdem müsste in den Erläuterungen am Schluss ein Satz dazu stehen, sofern von den erklärten Beträgen abgewichen wird. Die Erläuterungen muss man aber schon lesen (auch wenn es "trockene" Materie ist)

    • Offizieller Beitrag

    Jedes Jahr gibt es eine Abweichung zwischen dem, was Sparbuch an noch zu zahlender / erstattender Kirchensteuer ermittelt und dem, was das Finanzamt darüber denkt. Ich gehe dem eigentlich nicht nach, weil ich denke, das FA weiß schon was es da tut...

    Das FA gleicht für jede ESt-Veranlagung automatisch/programmgesteuert das in der Steuererhebung (Finanzkasse) gespeicherte Ist unter Beachtung des § 11 EStG ab und berücksichtigt es im Bescheid. Weicht dies von den er Erklärung getätigten Angaben ab, werden die zu Grunde gelegten Zahlen automatisch in den Erläuterungen zum ESt-Bescheid detailliert ausgewiesen.


    Dieses Jahr beträgt die Differenz jedoch fast 3000€, die ich weniger absetzen kann als Sparbuch ermittelt hat, jetzt muss ich mich mit der Materie mal beschäftigen..

    Wenn ich das richtig verstehe, kann nach dem Zufluss / Abflussprinzip die Kirchensteuer abzüglich der für das Vorjahr erstatteten Beträge als Sonderausgabe abgesetzt werden. Sparbuch weiß aus meinen Angaben, wie viel Kirchensteuer ich im aktuellen Jahr und in den letzten Jahren (da ich die Daten immer aus dem Vorjahr übernehme) gezahlt habe und sonst auch alles, was nötig sein sollte, um die Zahlung / Rückzahlung zu ermitteln.

    Du hast aber darauf geachtet, dass nicht immer nur das Vorjahr in Betracht kommt, sondern der Zeitpunkt der Zahlung/Erstattung nach § 11 EStG maßgeblich ist. Da kann es durch Bescheidänderungen der Vorjahre, die in Deinem Steuerprogramm so nicht automatisch nachvollzogen werden können, schon einmal manuell zu bearbeitende Abweichungen geben. Man bedenke nur die automatischen Änderungen des FA zu der zumutbaren Eigenbelastung etc. .



    Auch die Möglichkeit einer eventuellen Kappung sollte das Programm berechnen können.

    Und eben die kann das Programm nicht automatisch berücksichtigen, da diese ja erst auf besonderen Antrag beim Kirchenamt berücksichtigt werden kann. Da ist also immer nachzuarbeiten. Und ein Betrag in geschilderter Höhe von 3.000€ sollte einem, bei gründlicher Bearbeitung, eigentlich schon auffallen.


    Weiß jemand aus Erfahrung, ob es sich lohnt, da hinterher zu steigen oder ist das üblicherweise ein Punkt über den das FA mehr weiß als Sparbuch und ich? (Mit anderen Worten: ich bin zu faul, der Sache auf den Grund zu gehen, wenn klar ist, dass es sich wahrscheinlich nicht lohnt.)

    s.o.; wenn man bei dieser Differenz "zu faul" ist, dann weiter ohne Worte.


    Ansonsten könnte bei der Übermittlung vom Kirchenamt zum FA ja auch einmal etwas falsch laufen, weshalb man eben immer vor Abgabe der Erklärung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu achten hat. Zu Gunsten oder zu Ungunsten spielt da erst einmal keine Rolle.

  • Die Sektion "Kirchensteuer und Kirchgeld" im Sparbuch habe ich mit dem Bescheid verglichen. Unter "Kirchensteuer aus dem Vorjahres-Bescheid" habe ich die programmgestützte Ermittlung aktiviert. Dort sind x Euro als "festgesetzte Kirchensteuer" für meine Frau und mich eingetragen. Sonst keine Werte, also steht da auch "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen: x Euro".


    Darunter der Abschnitt "Im Jahr 2018 geleistete Zahlungen für Vorjahre". Auch dort steht der gleiche Betrag x als "Zahlung lt. Vorjahres-Bescheid".


    Im Abschnitt "Im Jahr 2018 erhaltene Erstattung für Vorjahre" stehen nur Nullen. Ich schätze, das ist schon mal ein Fehler, wie babuschka angemerkt hat. Nur weiß ich nicht, wo ich diesen Wert ablesen soll.


    Schließlich steht im Abschnitt "Sonstige anrechenbare Kirchensteuer" als "Kirchensteuer aus Steuervorauszahlungen" der Wert y Euro für meine Frau und mich. Das ist auch der Wert, den das FA als "Vorauszahlung für 2018" in den Erläuterungen angibt. Außerdem weist das FA eine Erstattung in Höhe von z Euro aus (wieder weiß ich nicht, wo dieser Wert herkommt).


    In der Prüfung des Steuerbescheids zeigt mir das Sparbuch jetzt, dass das FA eine gezahlte Kirchensteuer von y Euro, Sparbuch jedoch eine gezahlte Kirchensteuer von x + y Euro ermittelt hat. Daraus ergibt sich, dass die Sonderausgaben laut FA insgesamt ungefähr nur halb so hoch sind, wie der vom Sparbuch ermittelte Betrag.


    Die Sektion Kirchensteuer ist mir insgesamt zu hoch, natürlich freue ich mich über jeden Hinweis dazu, und gebe zu, dass dies viel verlangt ist.

  • Dann sieh dir einmal deine ganzen Bankbelege nach Zahlungen und Rückzahlungen durch! Es gilt - wie miwe4 schon gesagt hat - das strikte Zahlungsprinzip! Alles, was in diesem Jahr gezahlt oder erstattet wurde, wird hier berücksichtigt. Ist etwas mühsam, aber du müsstet alle Belege ja vorliegen haben (es sei denn, du schmeißt die Kontoauszüge deiner Bank weg).

  • In 2018 habe ich Betrag y an Kirchensteuer vorausbezahlt, also den Betrag, den Sparbuch auch unter "Sonstige anrechenbare Kirchensteuer" ausweist.


    Das Finanzamt hat als erstattete Kirchensteuer die für 2017 vorausbezahlte Kirchensteuer minus y (Kirchensteuervorauszahlung 2018) angesetzt. Das kommt mir irgendwie richtig vor, ohne dass ich den höheren Sinn verstehe (passend zur Steuerart).


    Warum Sparbuch zusätzlich den höheren Betrag x als Sonderausgabe (programmunterstützt) ermittelt hat, bleibt mir ein Rätsel. Wie ermittelt Sparbuch diese "Festgesetzte Kirchensteuer"? Ich vermute jedenfalls, dass ich da nichts holen kann. Aber ich wüsste gerne, wie ich die Eingabe für die Kirchensteuer nächstes Jahr endlich einmal richtig machen kann.