Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Kleinunternehmer (nicht steuerpflichtig)

  • Hallo zusammen,


    ich bin nun etwas überfragt wie ich den folgenden Geschäftsfall richtig buche. Ich bin Kleinunternehmer nach §19 USTG, d. h. ich muss grundsätzlich keine UST ausweisen, darf aber auch die Vorsteuer nicht ziehen. Ich nutze den SKR03 und habe eine UST-ID für den Wareneinkauf im EU-Ausland. Das hat den Vorteil, dass ich die deutsche Umsatzsteuer bezahlen kann, da die auslädische (in Ländern in denen ich einkaufe) teurer ist. D. h. ich führe freiwillig die Erwerbsbesteuerung durch und führe monatlich die deutsche UST an das Finanzamt ab (Vorsteuerabzug ist ja nicht erlaubt). Nun bin ich schon soweit in meinen Recherchen, das der Buchungssatz bspw. wie folgt lauten muss:

    4010 Material- und Stoffverbrauch 100 EUR an 1200 Bank

    4010 Material und Stoffverbrauch 19 EUR an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%


    Nur leider existiert dieses Konto 1774 nicht in meinem Kontenplan. Da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin oder vielleicht auch weil Steuer Sparbuch nur einen eingeschränkten SKR03 hat (?). Wie kann ich dieses Konto selbst richtig einrichten oder wie buche ich das nun richtig:?::/


    MfG Ana









  • Wareneinkauf im EU-Ausland

    sollte das nicht eher als Wareneingang ohne Steuer (3200) anstatt Aufwand (4010) gebucht werden?

    Nur leider existiert dieses Konto 1774 nicht in meinem Kontenplan. Da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin

    in der Tat ist das im Steuer:Sparbuch so. Und vllt. haben sich die Programmentwickler/innen auch dabei etwas gedacht.

    Hier wurde das Thema auch schon abgehandelt

  • Es gibt im Steuersparsparbuch (Modul Einnahmenüberschussrechnung) aber das Konto 3435, das genau diesen Sachverhalt abbildet (keine Vorsteuer, aber 19% Umsatzsteuer aus igErwerben). Hier wird die Umsatzsteuer auch richtig ausgewiesen.

    • Offizieller Beitrag

    Warum zeigst Du immer Screens aus der Kontenverwaltung, wenn doch der entscheidende Klick unter "Konten aktivieren" zu tätigen ist, gemäß des Screens von @babuschka #5 ? ?(

  • Wareneinkauf im EU-Ausland

    sollte das nicht eher als Wareneingang ohne Steuer (3200) anstatt Aufwand (4010) gebucht werden?

    Nur leider existiert dieses Konto 1774 nicht in meinem Kontenplan. Da ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin

    in der Tat ist das im Steuer:Sparbuch so. Und vllt. haben sich die Programmentwickler/innen auch dabei etwas gedacht.

    Hier wurde das Thema auch schon abgehandelt

    Vielen Dank an alle! Es ist genau wie Elsamate es sagt - dieses Konto steht zum Verwalten nicht zur Verfügung.


    Aus dem Link zum Thema habe ich für mich raus gelesen, dass die deutsche Umsatzsteuer auf kein gesondertes Konto muss sondern das Aufwandskonto bzw. Wareneingangskonto zu nehmen wäre. Hier bin ich mir nicht sicher...für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfasse ich ja lediglich die Betriebseinnahmen und -ausgaben, d. h. keine Bestandsveränderungen. Muss es dann wirklich trotzdem ein Warenkonto sein?

  • Hallo Maulwurf,

    ich führe ein Wareneingangsbuch bzw. Warenausgangsbuch (dazu bin ich verpflichtet). Zur Inventur und Buchen von Bestandsveränderungen bin ich jedoch nicht verpflichtet und auch steht mir m. E. n. nur EIN passendes Erlöskonto für die gewöhnlichen Verkäufe zur Verfügung (die anderen passen einfach nicht):




    d.h. ich habe zum Warenkonto nie einen Gegenwert, muss das Konto ja aber irgendwie abschließen. Deswegen erschließt sich mir nicht ganz warum ich das Warenkonto nehmen muss wenn ich doch aufwandsorientiert buchen kann? Ich will mir ja den Aufwand sparen, den ich nicht machen MUSS. Ich lass mich da aber gern belehren :)

  • Ein Einkauf ist kein Erlös! In den Konten der Klasse 8 verrennst du dich gehörig. Du kaufst etwas im EU-Ausland und hier gilt nun einmal die Konten Klasse 3 (hilfsweise Klasse 4, falls du die Umsatzsteuer richtig zuweisen kannst).

  • Ein Einkauf ist kein Erlös! In den Konten der Klasse 8 verrennst du dich gehörig. Du kaufst etwas im EU-Ausland und hier gilt nun einmal die Konten Klasse 3 (hilfsweise Klasse 4, falls du die Umsatzsteuer richtig zuweisen kannst)

    Ja das weiß ich, dass ein Einkauf von Waren kein Erlös ist. Ich spreche vom Erlös wenn ich diese Waren wieder verkaufe. Ich kaufe etwas im EU-Ausland und möchte dies eben in der Kontenklasse 4 verbuchen, anstatt in 3 da ich aufwandsorientiert buche - meine letzte Frage bezog sich darauf.

  • 19 EUR an 1774 Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%

    Hallo,

    da die Frage offensichtlich noch nicht erledigt ist, weil sich die Kollegen zunächst um anderen Kram gekümmert haben, hier die Lösung:

    Buchen Sie die Umsatzsteuer nicht als "Ausgabe" sondern als "Freie Buchung" an 1779 (Soll). Dann wird das Konto 1779 auch problemlos angesprochen.

    Im Übrigen schließe ich mich meinen Kollegen an, dass der Wareneingang immer über die 3er Konten, hier also 3550 sonst 3200 (bzw 3000 für Roh u. Hilfsstoffe) gebucht werden muss und dies auch den Abgleich mit dem Wareneingangsbuch deutlich erleichtert.

    Aber dies nur am Rande.

    Gruß LE

    Gruß L35
    :D

    Einmal editiert, zuletzt von leuchtturm35 () aus folgendem Grund: "sonst 3200 (bzw 3000 für Roh u. Hilfsstoffe) gebucht" damit meinte ich den Erwerb in Deutschland mit Ust. (Brutto)

  • Buchen Sie die Umsatzsteuer nicht als "Ausgabe" sondern als "Freie Buchung" an 1779 (Soll). Dann wird das Konto 1779 auch problemlos angesprochen.

    Spätestens bei der UStVA/UStE fällst du damit auf die sprichwörtliche "Schnauze", weil du keine Bemessungsgurndlage hast. Und diese wird nur in die Formulare übertragen, wenn man die entsprechenen Konten der Klasse 3 bebucht.

  • Buchen Sie die Umsatzsteuer nicht als "Ausgabe" sondern als "Freie Buchung" an 1779 (Soll). Dann wird das Konto 1779 auch problemlos angesprochen.

    Spätestens bei der UStVA/UStE fällst du damit auf die sprichwörtliche "Schnauze", weil du keine Bemessungsgurndlage hast. Und diese wird nur in die Formulare übertragen, wenn man die entsprechenen Konten der Klasse 3 bebucht.

    Der Kauf i.g.E. wird ja über Konto 3550 (Netto) ausgewiesen. Konto 1779 brauchen wir für den Einzug der USt nach USt Voranmeldung. Genau hier hat richtigerweise AnaAn angesetzt.