Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Kleinunternehmer (nicht steuerpflichtig)

  • Beträge, die vom Finanzamt per Lastschrift abgebucht werden, gehören aber auf 1780! Da ist das Konto 1779 völlig falsch. Sieh dir einmal die einzelnen Konten zur Umsatzsteuer und Vorsteuer im Kontenplan an - du scheinst hier noch einige Konten nicht zu kennen.

  • Beträge, die vom Finanzamt per Lastschrift abgebucht werden, gehören aber auf 1780! Da ist das Konto 1779 völlig falsch. Sieh dir einmal die einzelnen Konten zur Umsatzsteuer und Vorsteuer im Kontenplan an - du scheinst hier noch einige Konten nicht zu kennen.

    Ups, da hat jemand vergessen, dass es hier doch um eine Kleinunternehmerin AnaAn ging. Da kann nur das Konto 1779 Umsatzsteuer i.g.E. ohne Vorsteuer genutzt werden. Noch Einwände? So findet es sich auch bei Haufe und anderen Buchungsportalen zum SKR03. Das Konto 1780 wird für Kleinunternehmer nicht angeboten.

  • leuchtturm35


    Du überweist die USt schon beim Buchen der Eingangsrechnung (siehe auch Beitag von @nesciens)8|?


    Na dann frohes Buchen und Leuchten ;)

    Ein Kleinunternehmer der sich für E&Ü entscheidet, wohl der Regelfall, bucht man die Ein- und Auszahlungen und nicht den Ertrag und Aufwand. Also keine Buchung ohne Zahlung (mal abgesehen von Abschreibungen etc.), mit der Folge das i.d.R. das Quartal abzuschießen ist und für alle betreffenden Rechnungen die Vorauszahlungserklärung zur Ust (UStVA) zu erfolgen hat (etwas untechnisch gesprochen). Erst mit der Kontobewegung, also beim Einzug durch das FA (alternativ eben nach der eigenen Überweisung) wird folglich die Buchung erzeugt. Auch diese Buchung sehe ich im Abruf der Kontobewegungen meist verzögert am Folgetag.

    Bis 2018 erfolgte dies bei EU Umsätzen (i.g.E.) bis 12.500 EUR (aktuelle Grenze für die Erwerbsbesteuerung) regelmäßig erst im Folgejahr. Die Buchung war dann auf Grund des Einzuges nach der USt Erklärung ganz normal aus Ausgabe im Konto 1790 zu buchen. Unterjährig wurden bis 2018 im Übrigen sogar freiwillige Vorsteuererklärungen einfach vom FA ignoriert. Dies hat sich ab 2019 leider geändert. Deshalb hatte AnaAn im Jahr 2019 auch das Problem.

    • Offizieller Beitrag

    E&Ü

    ?(


    Deshalb hatte AnaAn im Jahr 2019 auch das Problem.

    Und interessiert als sich Themenstarter/in seit 10.12.2019 nicht mehr für das Thema. ;)

  • Also keine Buchung ohne Zahlung (mal abgesehen von Abschreibungen etc.), mit der Folge das i.d.R. das Quartal abzuschießen ist und für alle betreffenden Rechnungen die Vorauszahlungserklärung zur Ust (UStVA) zu erfolgen hat (etwas untechnisch gesprochen). Erst mit der Kontobewegung, also beim Einzug durch das FA (alternativ eben nach der eigenen Überweisung) wird folglich die Buchung erzeugt.

    Nur eine kurze Anmerkung hierzu:

    Die Auszahlung erfolgt aber mit der Überweisung des Kaufbetrages, damit wird die Vorsteuer bezahlt! Dies ist bei einer Ausgangsrechnung genauso, wenn der Kunde zahlt, wird die Umsatzsteuer vereinnahmt. Für diese Zwecke gibt es doch die Konten für die Vorsteuern und die Umsatzsteuer. Aus diesen Konten wird dann die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung erstellt und die Zahlung/Rückzahlung, die hieraus resultiert, wird dann auf 1780 oder für Vorjahre auf 1790 gebucht. Nur so wird ordnungsgemäß gebucht.

  • Also keine Buchung ohne Zahlung (mal abgesehen von Abschreibungen etc.), mit der Folge das i.d.R. das Quartal abzuschießen ist und für alle betreffenden Rechnungen die Vorauszahlungserklärung zur Ust (UStVA) zu erfolgen hat (etwas untechnisch gesprochen). Erst mit der Kontobewegung, also beim Einzug durch das FA (alternativ eben nach der eigenen Überweisung) wird folglich die Buchung erzeugt.

    Nur eine kurze Anmerkung hierzu:

    Die Auszahlung erfolgt aber mit der Überweisung des Kaufbetrages, damit wird die Vorsteuer bezahlt! Dies ist bei einer Ausgangsrechnung genauso, wenn der Kunde zahlt, wird die Umsatzsteuer vereinnahmt. Für diese Zwecke gibt es doch die Konten für die Vorsteuern und die Umsatzsteuer. Aus diesen Konten wird dann die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung erstellt und die Zahlung/Rückzahlung, die hieraus resultiert, wird dann auf 1780 oder für Vorjahre auf 1790 gebucht. Nur so wird ordnungsgemäß gebucht.

    Die Auszahlung erfolgt eben nicht mit der Bezahlung der Rechnung, sondern ab 2019 im zeitlichen Zusammenhang mit der UStVA an das Finanzamt. Der ausländische Unternehmer stellt ja bei einem i.g.E keine USt des Lieferlandes in Rechnung. Dies ist das Thema.

  • Moin leuchtturm35,


    mit der genannten Bankbuchung steht die USt dann aber im Soll :/?

    OK, wenn das so ist, muss ich passen. Ggf. kann hier noch jemand mal seine fachkundige Meinung zu sagen. Siehe mein Bild vom Buchungssatz oben #19.


    Es ist nur so, nach meiner Buchung stimmt der Kontostand zum Konto 1200 mit dem Bankauszug überein. Hätte ich Soll und Haben vertauscht, wäre dem wohl nicht so. Im Übrigen entspricht dies der Buchung einer Auszahlung im WISO Sparbuch für die E&Ü vom Bankkonto, die es ja tatsächlich auch ist.


    Der "Trick" ist nur, dass AnaAn das Konto nicht zur Verfügung hatte, weil Sie, wie von WISO Sparbuch vorgeschlagen, eine klassische "Ausgabe" buchen wollte, nun lediglich als "Freie Buchung" anlegt und damit auf das Konto 1779 buchen kann.

    Nur diesen Hinweis wollte ich für alle interessierten Kleinunternehmer geben, die ab 2019 bei i.g.E. vor dem gleichen Problem stehen!

    [miwe4] - AnaAn mag ja durchaus noch mitlesen oder wird dies tun, wenn der Jahresabschluss noch offen ist, weil bisher die Frage bisher nicht zufriedenstellend klärbar.

    Mich überrascht es, dass hier im Forum manchmal gerne noch erst neue Probleme dazugepackt werden, die gar nicht zur Debatte stehen um nur irgendwie eine Meinung dazuzugeben. Dies wird sicher nett gemeint:) sein, ist aber eher fakultaiv und deshalb an 2. Stelle.

  • Mich überrascht es, dass hier im Forum manchmal gerne noch erst neue Probleme dazugepackt werden, die gar nicht zur Debatte stehen um nur irgendwie eine Meinung dazuzugeben. Dies wird sicher nett gemeint:) sein, ist aber eher fakultaiv und deshalb an 2. Stelle.

    Nun, du hast dich auch daran beteiligt, indem du völlig losgelöst das Konto 1780 ins Spiel gebracht hast. Dieses Konto ist nur für die Zahlungen, die aufgrund einer Umsatztsteuervoranmeldung an das Finanzamt geleistet werden oder von dort als Erstattung gebucht werden.

    Für Zahlungen an Lieferanten sind für die Vorsteuern die übrigen Konten im Bereich 17xx zu bebuchen! Und die bleiben dort auch stehen bis zum Jahresabschluss. Sonst kann keine "gescheite" Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht werden.

  • Mich überrascht es, dass hier im Forum manchmal gerne noch erst neue Probleme dazugepackt werden, die gar nicht zur Debatte stehen um nur irgendwie eine Meinung dazuzugeben. Dies wird sicher nett gemeint:) sein, ist aber eher fakultaiv und deshalb an 2. Stelle.

    Nun, du hast dich auch daran beteiligt, indem du völlig losgelöst das Konto 1780 ins Spiel gebracht hast. Dieses Konto ist nur für die Zahlungen, die aufgrund einer Umsatztsteuervoranmeldung an das Finanzamt geleistet werden oder von dort als Erstattung gebucht werden.

    Für Zahlungen an Lieferanten sind für die Vorsteuern die übrigen Konten im Bereich 17xx zu bebuchen! Und die bleiben dort auch stehen bis zum Jahresabschluss. Sonst kann keine "gescheite" Umsatzsteuerjahreserklärung gemacht werden.

    Ja richtig, ganz meine Meinung!

    Dennoch sehr bedauerlich, weil der "erleuchtete" nesicies das Konto 1780 ins Spiel gebracht. Leider wenig hilfreich. Ich bleibe bei 1779. Leider findet sich im Netzt oft der Hinweis Konto 1774 im Zusammenhang für Kleinunternehmer. So auch der Ansatz von AnaAn.

    Diesen Buchungshinweis hat Sie offensichtlich bei kleinunternehmer.de gefunden.

    "Zitat von nesciens

    Beträge, die vom Finanzamt per Lastschrift abgebucht werden, gehören aber auf 1780! Da ist das Konto 1779 völlig falsch. Sieh dir einmal die einzelnen Konten zur Umsatzsteuer und Vorsteuer im Kontenplan an - du scheinst hier noch einige Konten nicht zu kennen."

  • Moin leuchtturm35,


    mit der genannten Bankbuchung steht die USt dann aber im Soll :/?

    Was definitiv falsch ist, die Lösung (Buchung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer an USt i. g. Erwerb) stand schon an den ersten Beiträgen ... und wird auch durch die x-te Wiederholung nicht besser :censored:

    Hallo,

    ich hatte gehofft zu #29 gibt nach einer anderer Nutzer seine Meinung ab.


    Bei einer Auszahlung steht im WISO Sparbuch bei der EÜR nun mal das hinter 1200 "H" und hinter dem Sachkonto ein "S"


    Sind wir uns denn nun mit der Methode "Freien Buchung" und dem Koto 1774 für nicht abzugsfähige Vorsteuer schon mal einig? So ist das Koto nun mal im SKR03 angelegt.

    Gruß aus dem Norden