Arbeitszimmer für Tätigkeit Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2018, wofür ich WISO steuer:Start 2019 verwende. Leider schaffe ich es nicht, mein Arbeitszimmer geltend zu machen X/

    Ich studiere berufsbegleitend an einer Fernuniversität in einem Fach, welches große inhaltliche Nähe zu meiner Arbeit besitzt.

    Meine Werbungskosten liegen bereits deutlich über 1000€, und mir wird ein positiver Erstattungsbetrag angezeigt.
    Die von mir gemachten Angaben zum Arbeitszimmer (s. Screenshot) haben jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Erstattungsbetrag.

    Sobald ich jedoch anstatt der Frage "Ausbildung (Sonderausgaben)?" die Frage "Berufliche Tätigkeit (nichtselbstständige Arbeit)?" mit "ja" beantworte, wirkt sich dies positiv auf den Erstattungsbetrag aus.


    Daher nun folgende Fragen:


    1) Da ich bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen habe und in Vollzeit arbeite, handelt es sich nach meinem Verständis um eine Fortbildung, und nicht um eine Ausbildung (richtig?)2) Ein Arbeitszimmer, welches ich mir nur für mein Studium (also zu Fortbildungszwecken) eingerichtet habe, ist nach meinem Verständnis ist dieses steuerlich absetzbar (richtig?)

    3) Wenn ich auf "Eingabe überprüfen" klicke, wird erwähnt, dass mein Arbeitszimmer keiner Ausbildung zugeordet ist. Dies ist leider auch nicht möglich, da ich ja alle angefallenen Kosten nicht unter Ausbildung, sondern unter Fortbildung angegeben habe. Ist es sinnvoll, mein Studium ebenfalls unter Ausbildung anzulegen? Sobald ich dies tue, wird das Arbeitszimmer dieser zugeordnet.



    Ich freue mich auf eure Ratschläge :)


    VG Benni

    • Offizieller Beitrag

    Meine Werbungskosten liegen bereits deutlich über 1000€, und mir wird ein positiver Erstattungsbetrag angezeigt.
    Die von mir gemachten Angaben zum Arbeitszimmer (s. Screenshot) haben jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Erstattungsbetrag.

    Sobald ich jedoch anstatt der Frage "Ausbildung (Sonderausgaben)?" die Frage "Berufliche Tätigkeit (nichtselbstständige Arbeit)?" mit "ja" beantworte, wirkt sich dies positiv auf den Erstattungsbetrag aus.

    Einfach noch einmal die Zuordnung/en im Rahmen der Einkunftsart/en auf Richtigkeit prüfen, da dort das Problem zu verorten ist.

  • Der Haken liegt hier darin, dass bei einem Eintrag in der Verwaltung - Arbeitszimmner kein Haken bei nichtselbständiger Tätigkeit gemacht werden darf, da sonst automatisch in die Werbungskosten übertragen wird. Hier würde ich - um die Berechnung zu bekommen - "freiberufliche/selbständige Tätigkeit" mit ja beantworten und dann ebenfalls sonstige freiberufliche Tätigkeit. Den dann ermittelten Betrag kann man bei den Fortbildungskosten mit eintragen. Es kommt zwar dann eine Fehlermeldung am Schluss, aber die kann man wegklicken, solange keine freiberuflichen Tätigkeiten erklärt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Der Haken liegt hier darin, dass bei einem Eintrag in der Verwaltung - Arbeitszimmer kein Haken bei nichtselbständiger Tätigkeit gemacht werden darf, da sonst automatisch in die Werbungskosten übertragen wird.

    Was aber doch nach dem Sachverhalt wohl die zutreffende Lösung wäre:

    Da ich bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen habe und in Vollzeit arbeite,

  • Hallo zusammen,


    erstmal vielen Dank für eure Antworten :)

    1. Muss mein Arbeitszimmer also unter "Werbungskosten", nicht unter "Sonderausgaben" auftauchen?
    2. Ist es in meinem Fall (Sonderausgaben sind < 6000€) nicht egal, ob ich das Arbeitszimmer unter Sonderausgaben oder Werbungskosten aufführe?
    3. Wenn ich unter "Verwaltung -> Arbeitszimmer --> Nutzung d. Arbeitszimmers" die Frage
      1. "berufliche Tätigkeit" bejahe (was jedoch falsch ist, da ich das AZ nicht für meinen Job verwende), taucht es in den Werbungskosten auf. Allerdings steht dann eben in der Einkommenssteuererklärung, dass das Zimmer für berufliche Zwecke verwendet wurde (was falsch ist). Ist das schlimm?
      2. "Ausbildung(Sonderausgaben) bejahe, taucht es (wer hätte es gedacht ;)) unter Sonderausgaben auf

    Mir wird, soweit ich das erkennen kann, jedoch nicht angeboten, das Arbeitszimmer einer Fortbildung zuzuordnen.


    Danke für weitere Tipps und Richtigstellungen.


    VG Benni