Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2018, wofür ich WISO steuer:Start 2019 verwende. Leider schaffe ich es nicht, mein Arbeitszimmer geltend zu machen
Ich studiere berufsbegleitend an einer Fernuniversität in einem Fach, welches große inhaltliche Nähe zu meiner Arbeit besitzt.
Meine Werbungskosten liegen bereits deutlich über 1000€, und mir wird ein positiver Erstattungsbetrag angezeigt.
Die von mir gemachten Angaben zum Arbeitszimmer (s. Screenshot) haben jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Erstattungsbetrag.
Sobald ich jedoch anstatt der Frage "Ausbildung (Sonderausgaben)?" die Frage "Berufliche Tätigkeit (nichtselbstständige Arbeit)?" mit "ja" beantworte, wirkt sich dies positiv auf den Erstattungsbetrag aus.
Daher nun folgende Fragen:
1) Da ich bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen habe und in Vollzeit arbeite, handelt es sich nach meinem Verständis um eine Fortbildung, und nicht um eine Ausbildung (richtig?)2) Ein Arbeitszimmer, welches ich mir nur für mein Studium (also zu Fortbildungszwecken) eingerichtet habe, ist nach meinem Verständnis ist dieses steuerlich absetzbar (richtig?)
3) Wenn ich auf "Eingabe überprüfen" klicke, wird erwähnt, dass mein Arbeitszimmer keiner Ausbildung zugeordet ist. Dies ist leider auch nicht möglich, da ich ja alle angefallenen Kosten nicht unter Ausbildung, sondern unter Fortbildung angegeben habe. Ist es sinnvoll, mein Studium ebenfalls unter Ausbildung anzulegen? Sobald ich dies tue, wird das Arbeitszimmer dieser zugeordnet.
Ich freue mich auf eure Ratschläge
VG Benni