Verlustbesteuerung eines atypisch stillen Gesellschafters

  • Hallo liebe Kommunitiemitglieder,


    ich hoffe, meine Fragen landen im richtigen Forum, sonst bitte ich das vielmals zu entschuldigen. Es geht um die Besteuerung des Verlustes als atypisch stiller Gesellschafter bei einer Aktiengesellschaft, die Leasinggeschäfte aller Art betreibt. Die steuerliche Mitteilung der Gesellschaft enthält folgende Beträge:

    Laufende Einkünfte aus Gewerbetrieb ...................................................................... -1.017,06 €

    lfd. Einkünfte nach Anwendung § 15 EStG ............................................................... -370,54 €

    Auswertungshineweis zu den oben mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen:

    Im Folgebescheid anzusetzende laufende Einkünfte nach Korrektur um die

    nach §§ 3 Nr.40, 3c Abs.2 EStG steuerfreien Teile ................................................... -370,54 €.


    Die Aktiengesellschaft sitzt in einem anderen Bundesland ca. 600 km entfernt. Das für mich zuständige Finanzamt sagt, dass der Verlustbetrag erst dann berücksichtigt werden kann, wenn das für die Gesellschaft zuständige Finanzamt den Betrag mitgeteilt hat. Mitgeteilt wurde offenbar der Betrag von -370,54 €, denn dieser Betrag wurde dann von meinem Finanzamt berücksichtigt.


    Nun meine Frage:

    Kann das so richtig sein, oder beträgt nicht der tatsächliche Verlust 1.017,06 €? Um was für steuerfreien Teile kann es sich denn hier handeln? Wie sich der Betrag von -370,54 € errechnet, weiß ich auch nicht. In dem durch die Gesellschaft übersandten Kontoauszug ist ein Verlust von 1.017,06 € ausgewiesen.


    Über Eure Beiträge würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon jetzt dafür.

    Herzliche Grüße

    heipo37

    • Offizieller Beitrag

    Das für mich zuständige Finanzamt sagt, dass der Verlustbetrag erst dann berücksichtigt werden kann, wenn das für die Gesellschaft zuständige Finanzamt den Betrag mitgeteilt hat. Mitgeteilt wurde offenbar der Betrag von -370,54 €, denn dieser Betrag wurde dann von meinem Finanzamt berücksichtigt.

    Und das ist genau der Betrag den Du fett gedruckt oben ebenfalls dargestellt hast:

    lfd. Einkünfte nach Anwendung § 15 EStG ............................................................... -370,54 €

    Auswertungshineweis zu den oben mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen:

    Im Folgebescheid anzusetzende laufende Einkünfte nach Korrektur um die

    nach §§ 3 Nr.40, 3c Abs.2 EStG steuerfreien Teile ................................................... -370,54 €


    Kann das so richtig sein, oder beträgt nicht der tatsächliche Verlust 1.017,06 €? Um was für steuerfreien Teile kann es sich denn hier handeln? Wie sich der Betrag von -370,54 € errechnet, weiß ich auch nicht. In dem durch die Gesellschaft übersandten Kontoauszug ist ein Verlust von 1.017,06 € ausgewiesen.

    Vielleicht einfach auch einmal einen Blick in die §§ 3 Nr. 40 und 3c Absatz 2 des EStG werfen. ;)

  • Vielen Dank miwe4 für die schnelle Antwort. Ich habs schon so vermutet. Die einschlägigen Vorschriften habe ich zwar auch gelesen, die Steuervorschriften sind aber auch sehr schwer zu lesen und zu verstehen.

    Vielen Dank nochmals.