Funktion Sonder-AFA funktioniert nicht wie gewünscht

  • Programm Wiso Sparbuch EÜR


    Hallo


    Ich möchte für eine aktivierte Anlage die Sonderabschreibung erfassen. Die Anlage ist aktiviert und die lineare Abschreibung korrekt erfasst.

    Zusätzlich möchte ich nun eine Sonder-Abschreibung von 20% in den erste 4 Jahren erfassen. Dazu setze ich den Haken in Sonder-Abschreibung und nichts geschieht.
    Ich hätte erwartet, das ein Fenster aufgeht und ich gefragt werde welche Höhe und Verteilung die Sonderabschreibung haben soll und dann werden die Werte in die Tabelle eingetragen.


    Bin ich da falsch oder funktioniert da was nicht?

  • Hallo Leute


    Hat denn niemand das gleiche Problem?
    Weil niemand antwortet hab ich noch mal nachgelesen, in der Hilfe steht: "Sie haben innerhalb der ersten 5 Jahre ein Wahlrecht, ob und in welcher Höhe Sie die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen möchten. Daher kann eine automatische Befüllung für den Bereich der Sonderabschreibung nicht erfolgen. Möchten Sie also die Sonderabschreibung für das jeweilige Wirtschaftsgut in Anspruch nehmen, so entscheiden Sie sich im Bereich der Abschreibungsart nicht nur zwischen linearer und degressiver Abschreibung, sondern aktivieren auch den Bereich der Sonder-Abschreibungen und tragen die entsprechenden Werte in die Tabelle ein."

    Also selbst eintragen, ist das so richtig?

    Grüße

  • Ich hätte erwartet, das ein Fenster aufgeht und ich gefragt werde welche Höhe und Verteilung die Sonderabschreibung haben soll und dann werden die Werte in die Tabelle eingetragen.

    Da das Programm nicht weiß wie hoch die Sonder-AfA sein soll, auf manuell stellen und dann eintragen.

    Auch einmal die Haufe Praxisfragen zur SonderAfA lesen

    Elsamate ... aber auch dieses Bild ist aus den Einkünften für Gewerbebetrieb ...

    Wenn man alles richtig einträgt, weiß das Programm schon wie hoch die Sonderabschreibung - AfA ist.

    ( Siehe Bild 1 im Beitrag 3 )


    Theo ... in die Masken der EÜR must Du lediglich die Gesamtsumme der Abschreibungen eintragen ...


    Die tatsächliche Berechnung ( ich habe den manuellen Abschreibungsverlauf immer deaktiviert ) must du im Gewerbebetrieb eingeben ...


    Gruß Kuddel

  • Hallo Kuddel


    Ich bewege mich nur in der EÜR, die Einkommenssteuererklärung kommt nachher. Die Daten der EÜR kommen dann in die Einkommenssteuererklärung daher muss die Abschreibung in der EÜR stimmig sein.

    Wenn ich die Anlage in der EÜR aktiv habe, brauche ich die Angabe der Abschreibung.
    Und hier hätte ich erwartet das WISO mich so wie sonst auch an die Hand nimmt und fragt wie ich die 20% Sonderabschreibung gestalten will. Wäre kein wirklicher Deal, wie viele Jahre und welche prozentuale Verteilung.

    Aber wie Elsamente schrieb, ich muss das wohl händisch eingeben und ausrechnen.
    Aus meiner Sicht kann das Thema dann als erledigt gekennzeichnet werden. ?wie geht das,
    Danke für die Hilfe.


    Grüsse von der Abschreibungsfront. Theo

  • Verstehen kann ich Dich / das nicht ...


    Die EÜR wird doch später automatisch in die Einkommensteuererklärung übernommen.


    Was ist daran so schwierig, die Daten gleich in den Gewerbebetrieb einzupflegen ?

    Da gehören sie hin und alles ist gut ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Die Abschreibung gehört zunächst ein mal in die EÜR, weil am Ende ja der Gewinn/Verlust aus den Daten gerechnet wird.
    Ist die Abschreibung richtig in der EÜR ergeben sich alle anderen Erklärungen nach Übernahme der Daten, ohne korrekte Abschreibung zahle ich ja zu viel Gewerbesteuer.

    Nicht umsonst ist ja im Sparbuch ein Anlagevermögen drin, weil das so gehört.


    Ich streite doch gar nicht ab das das auch in der Einkommensteuer geht, aber dann mach ich das mehrmals. Das wollte ich vermeiden und wenn die Masken in der EÜR so schön angeboten werden würde ich die gern nutzen.

    Grüsse Theo

  • Hallo Kuddel


    Ich hab mir das jetzt noch mal intensiv angeschaut und folgendes festgestellt.

    Nur wenn ich die EÜR im Sparbuch 2020 mittels programmunterstützter Eingabe durchführe, dann komme ich zu den von Dir gezeigten Masken.

    Dann muss ich aber alle Daten der EÜR allerdings händisch eintragen. Allerdings bekomme ich eine saubere Abfrage der Sonderabschreibung so wie ich das gefragt habe. Die Maske hattest Du gezeigt


    Wähle ich aber aus "die EÜR ist bereits anders erstellt worden" und importiere die EÜR, dann sehen die Masken völlig anders aus.
    Dann fragt mich das Sparbuch ob ich ein Verzeichnis für das Anlagevermögen erstellen will, wähle ich dort ja, dann muss ich die Daten überall händisch eintragen und es gibt keine Maske Abschreibungsverlauf.

    Mich hat das völlig verwirrt und ich sehe auch keinen wirklichen Vorteil in dem Unterschied, aber bei mir ist der so da.

    Ich schreib das damit alle anderen diesen Unterschied auch wissen und die richtigen Felder anklicken.

    Da damit aber auch eine Übernahme der Werte aus der EÜR nicht möglich ist komme ich wieder zu meinem vorherigen Kommentar, wenn ich die ganzen Daten sauber in der EÜR drin hätte und die beim Import rein gingen wäre das viel besser.


    Grüsse Theo


    Grüsse aus dem kalten Süden

  • Warum willst du eigentlich die EÜR in der Einkommensteuererklärung ein zweites Mal eingeben? Du versendest die EÜR aus dem Modul EÜR (wie die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) und gibst das Ergebnis bei der Einkommensteuer an (mit dem von dir selbst angegebenen Vermerk "anderweitig erstellt". Was du machst, ist doppelt gemoppelt und wurde hier im Forum auch schon mehrmals thematisiert.

  • Warum willst du eigentlich die EÜR in der Einkommensteuererklärung ein zweites Mal eingeben? Du versendest die EÜR aus dem Modul EÜR (wie die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) und gibst das Ergebnis bei der Einkommensteuer an (mit dem von dir selbst angegebenen Vermerk "anderweitig erstellt". Was du machst, ist doppelt gemoppelt und wurde hier im Forum auch schon mehrmals thematisiert.

    Hallo Babuschka, Deinen Kommentar verstehe ich jetzt irgenwie nicht. Klar wird die EÜR aus dem Modul EÜR ans Finanzamt versendet, keine Frage. Es geht mir nur um die Übernahme der EÜR-Daten in die Einkommenssteuererklärung, das Vorgehen sehe ich als gesetzt an.

    Ich wollte alle Daten, inkl Abschreibung, in der EÜR erfassen und vermisste den programmunterstützten Sonderabschreibungsverlauf.

    Dann kam Kuddels Hinweis, doch alles in der Einkommensteuererklärung zu machen. Das hab ich mir genau angesehen und dann festgestellt das ich die Masken die Kuddel gezeigt hatte nicht gesehen habe (vor allem den Abschreibungsverlauf). Nur das Umstellen auf programmunterstützte Erfassung der EÜR-Daten führt zu den von Kuddel gezeigten Masken, die andere Vorgehensweise "anderweitig erstellt" eben nicht. Vor allem der von mir gesuchte Abschreibungsverlauf fehlt unter "anderwertig erstellt völlig". Das war mein Hinweis.

    Grüsse aus dem Süden von Theo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Babuschka, Deinen Kommentar verstehe ich jetzt irgenwie nicht. Klar wird die EÜR aus dem Modul EÜR ans Finanzamt versendet, keine Frage. Es geht mir nur um die Übernahme der EÜR-Daten in die Einkommenssteuererklärung, das Vorgehen sehe ich als gesetzt an.

    Genau das meint @babuschka doch. Warum so umständlich? "EÜR bereits anders erstellt" anklicken und dann nur das Ergebnis der EÜR eintippen. Den Rest mit dem Ausgangsprogramm abwickeln.

  • Ich seh jetzt da wohl nicht mehr durch


    Meine Eingangsfrage war: Warum kann ich in der EÜR die Sonderabschreibung nur manuell erfassen?


    1. Antwort von Kuddel (zusammengefasst): mach es in der Einkommenststeuererklärung,

    Elsamate ... aber auch dieses Bild ist aus den Einkünften für Gewerbebetrieb ...

    Wenn man alles richtig einträgt, weiß das Programm schon wie hoch die Sonderabschreibung - AfA ist.

    ( Siehe Bild 1 im Beitrag 3 )

    Theo ... in die Masken der EÜR must Du lediglich die Gesamtsumme der Abschreibungen eintragen ...


    Die tatsächliche Berechnung ( ich habe den manuellen Abschreibungsverlauf immer deaktiviert ) must du im Gewerbebetrieb eingeben ...

    2. Antwort: ==> Übernehme die EÜR in die Einkommenssteuererklärung

    Die EÜR wird doch später automatisch in die Einkommensteuererklärung übernommen.


    Was ist daran so schwierig, die Daten gleich in den Gewerbebetrieb einzupflegen ?

    Da gehören sie hin und alles ist gut ...

    3. Antwort: Warum die EÜR ein zweites Mal in die Einkommenssteuererklärung eingeben

    Warum willst du eigentlich die EÜR in der Einkommensteuererklärung ein zweites Mal eingeben? Du versendest die EÜR aus dem Modul EÜR (wie die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer) und gibst das Ergebnis bei der Einkommensteuer an (mit dem von dir selbst angegebenen Vermerk "anderweitig erstellt". Was du machst, ist doppelt gemoppelt und wurde hier im Forum auch schon mehrmals thematisiert.

    Genau das meint @babuschka doch. Warum so umständlich? "EÜR bereits anders erstellt" anklicken und dann nur das Ergebnis der EÜR eintippen. Den Rest mit dem Ausgangsprogramm abwickeln.

    Wenn ich das so mache (EÜR ist bereits anders erstellt worden==> Es soll nur Gewinn/Verlust eingetragen werden), habe ich keinen Abschreibungsverlauf mit Sonderabschreibung in der EÜR und keinen in der Einkommenssteuererklärung, da kommt bei mir gar kein Anlagenspiegel und dami auch kein Abschreibungsverlauf.


    Wie ich oben ausgeführt habe, erhalte ich nur dann ein richtiges Ergebniss, wenn ich die EÜR-Daten händisch eingebe ==>soll mittels programmgestützter Eingabe erfolgen , ja das ist voll blöd ich weiss. Anders komme ich nicht zum gewünschten Ergebnis.


    Übrigends hab ich folgende Nachricht vom Buhl Data Service Team:

    "Bei dem Import der Daten aus dem Modul der Einnahmen-Überschuss-Rechnung entfällt im Bereich der Einkommensteuererklärung die programmunterstützte Erfassung. Wir empfehlen hier, die Anlagengüter vollständig in dem Modul der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erfassen und im Anschluss einen erneuten Import der Daten vorzunehmen."


    Sorry wenn ich so hartnäckig bin aber das Thema soll ja auch nachhaltig geklärt werden.

  • Meine Eingangsfrage war: Warum kann ich in der EÜR die Sonderabschreibung nur manuell erfassen?

    stimmt so nicht ganz.
    Eingangsfrage war

    Ich hätte erwartet, das ein Fenster aufgeht und ich gefragt werde welche Höhe und Verteilung die Sonderabschreibung haben soll und dann werden die Werte in die Tabelle eingetragen.

    Bin ich da falsch oder funktioniert da was nicht?

    Dem Hinweis # 5 von mir "manuel erfassen, weil: ...." wurde weniger Beachtung geschenkt, ebens den Hinweisen von babuschka, dass erst die EÜR gemacht werden sollte und dann die ESt.

    Und nicht Mischmasch. Ein paar Brocken im EÜR-Modul und ein paar Daten im ESt.-Modul eingeben ergibt....

    Damit ist immer noch nicht das Grundproblem der Sonder-AfA auf Anlagegüter gelöst.

  • Und nicht Mischmasch. Ein paar Brocken im EÜR-Modul und ein paar Daten im ESt.-Modul eingeben ergibt....

    Damit ist immer noch nicht das Grundproblem der Sonder-AfA auf Anlagegüter gelöst.

    ja hast recht, ich hab die Frage einfacher formuliert. Ich bin völlig bei Dir, Mischmasch will ich auch nicht. Das ergibt sich dummerweise aus der Tatsache das Buhl im Modul EÜR das Anlagenverzeichnis ohne automatische Sonderabschreibung programmiert hat. So bin ich ja nur darauf gekommen.


    Euer Hinweis die EÜR relevanten Themen im Modul EÜR zu machen und den Rest (Anlagespiegel, Abschreibung und Sonderabschreibung) im Modul Einkommenssteuer zu machen konnte ich ja dann was abgewinnen, zumal es den von mir gesuchten Anlagespiegel dort ja gibt (siehe oben #10). Warum Buhl das so gemacht hat entzieht sich noch meiner Kenntnis.


    Grüsse aus dem Süden

    • Offizieller Beitrag

    ja hast recht, ich hab die Frage einfacher formuliert. Ich bin völlig bei Dir, Mischmasch will ich auch nicht. Das ergibt sich dummerweise aus der Tatsache das Buhl im Modul EÜR das Anlagenverzeichnis ohne automatische Sonderabschreibung programmiert hat. So bin ich ja nur darauf gekommen.

    Warum sollte im gesonderten EÜR-Modul keine Sonder-AfA erfassbar/buchbar sein?




    Euer Hinweis die EÜR relevanten Themen im Modul EÜR zu machen und den Rest (Anlagespiegel, Abschreibung und Sonderabschreibung) im Modul Einkommenssteuer zu machen konnte ich ja dann was abgewinnen,

    Ich lese nur, dass Du keinen "Mischmasch" machen sollst. Und genau das machst Du. In die ESt sollte nur das Ergebnis der EÜR eingegeben werden, den Rest macht man alles im gesonderten EÜR-Modul. Entweder man nutzt das gesonderte EÜR-Modul und bucht richtig oder man nutzt die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls.

  • Warum sollte im gesonderten EÜR-Modul keine Sonder-AfA erfassbar/buchbar sein?

    Moin Miwe

    back to the core!

    Ich hab nicht gesagt das es nicht geht. Mir fehlte im Modul EÜR die Abfrageautomatik, wie soll die Sonderabschreibung aussehen und das dann in einem sauberen Abschreibungsverlauf. Wenn Du den Haken Sonderabschreibung anklickst geschieht schlicht nichts. vgl. #1

    Die Daten müssen händisch angegeben werden. Genau das war meine Frage.

    Und auch wenn das nervt: Im Modul Einkommenssteuer geht genau diese Funktion. Das macht keinen Sinn.

    • Offizieller Beitrag

    Die Daten müssen händisch angegeben werden.

    Du musst lediglich buchen! So ist das nun einmal in dem EÜR-Modul.


    Wenn Du den Haken Sonderabschreibung anklickst geschieht schlicht nichts. vgl. #1

    Natürlich passiert da etwas. In dem Moment, in dem Du das Kästchen Sonder-Abschreibung mit einem Klick (Häkchen bestätigst, kannst Du die gewünschte der Sonder-AfA für diesen Zeitraum einfach betragsmäßig eingeben und musst nur noch durch einen klick auf "buchen" bestätigen. Wie einfach soll die Funktion denn noch sein? ?(



  • Natürlich passiert da etwas. In dem Moment, in dem Du das Kästchen Sonder-Abschreibung mit einem Klick (Häkchen bestätigst, kannst Du die gewünschte der Sonder-AfA für diesen Zeitraum einfach betragsmäßig eingeben

    Hallo Miwe

    Nur um das abzuschliessen, genau das ist mein Kritikpunkt. In der Maske der EÜR muss ich die Sonder AFA beitragsmäßig händisch eingeben und dann buchen, soweit klar.

    In der Einkommenssteuererklärung Modul Wirtschaftsgüter gibt es dafür eine Maske wo die Werte automatisch erzeugt werden.
    Klicke ich hier an ja Sonderabschreibung sollen berücksichtigt werden

    Dann finde ich unter Angaben zu den Sonderabschreibungen folgende Maske:


    Genau diese Maske habe ich in der EÜR erwartet.

    Meine Frage war, warum ich diese Maske, mit der gleichen Information, nicht in der EÜR finde, dort gehört sie, m. M. n. hin.

    Grüße Theo