Hallo zusammen,
Wir vermieten unsere Ferienwohnung in Griechenland, wo wir eine Steuernummer haben. Die Einnahmen werden beim griechischen Finanzamt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit 15% pauschal versteuert, Einkommensteuer. Die griechischen Einnahmen setzen sich aus dem Mietpreis abzüglich Kommission zusammen. Da ich selbst in Deutschland Reisevermittler bin, verbuche ich die Kommission unserer Wohnung hier als St.fr. Umsätze nach §4
Muss die Vermietung im Ausland bei der deutschen Einkommenssteuererklärung angegeben werden? Wie verbucht man sowas?
Heisst Doppelbesteuerungsabkommen, dass ich zusätzlich Steuern entrichten müsste, wenn der Steuersatz in D höher ist, als in Griechenland?
Falls ja, kann ich dann Kosten, die für die Wohnung in GR anfallen, bei meiner deutschen Einkommensteuererklärung gegenrechnen? In GR kann ich keine Kosten gegenrechnen, deshalb nur 15% Steuern auf den Mietpreis.
Danke für eventuelle Antworten