Vermietung Ferienwohnung im Ausland

  • Hallo zusammen,

    Wir vermieten unsere Ferienwohnung in Griechenland, wo wir eine Steuernummer haben. Die Einnahmen werden beim griechischen Finanzamt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit 15% pauschal versteuert, Einkommensteuer. Die griechischen Einnahmen setzen sich aus dem Mietpreis abzüglich Kommission zusammen. Da ich selbst in Deutschland Reisevermittler bin, verbuche ich die Kommission unserer Wohnung hier als St.fr. Umsätze nach §4

    Muss die Vermietung im Ausland bei der deutschen Einkommenssteuererklärung angegeben werden? Wie verbucht man sowas?

    Heisst Doppelbesteuerungsabkommen, dass ich zusätzlich Steuern entrichten müsste, wenn der Steuersatz in D höher ist, als in Griechenland?

    Falls ja, kann ich dann Kosten, die für die Wohnung in GR anfallen, bei meiner deutschen Einkommensteuererklärung gegenrechnen? In GR kann ich keine Kosten gegenrechnen, deshalb nur 15% Steuern auf den Mietpreis.

    Danke für eventuelle Antworten

  • Grundsätzlich musst du in Deutschland deine Welteinkünfte erklären, also gehören die im Ausland erzielten Mieten hier auch hinein. Dafür gibt es auch die Anlage AUS (für ausländische Einkünfte), die Einkünfte sind nach deutschem Recht zu ermitteln.

    Wie dies dann versteuert wird, hängt vom DBA ab, das können und dürfen wir dir hier nicht sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort von nesciens ist leider nicht richtig.


    Vermietungseinkünfte innerhalb der EU, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, müssen in der deutschen Steuererklärung nicht erklärt werden.


    Das steht in § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG.


    Außer Spanien, Rumänien und Finnland sind alle Vermietungseinkünfte aus der EU in D dem Progressionsvorbehalt unterlegen, müssen also nach der genannten Vorschrift nicht erklärt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Petz : können damit auch keine Verluste in Deutschland geltend gemacht werden wie z.B. die Fahrten zur Renovierung der Immobilie?

    Das steht in § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG.

    § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG