Kinderbetreuungskosten nur bei einem Elternteil absetzen (ledig, mit Kind/anderem Elternteil zusammen lebend)

  • Guten Abend zusammen,


    wie der Titel schon sagt, würde ich gerne die kompletten Betreuungskosten für meine Tochter aus 2018 (etwas mehr als 3.000€) allein über meine Steuererklärung ansetzen.

    Ich habe den Betreuungsvertrag bei der Tagesmutter unterschrieben und die Beträge von meinem Konto bezahlt. Inhaltlich sollte dies also klar gehen.

    Denn in der Programmhilfe habe ich folgenden Hinweis gefunden:

    Zuordnung der Betreuungskosten auf die Elternteile - Nicht verheiratete Eltern:

    " Bei nicht verheirateten, dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft dies auf beide Elternteile zu, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages von 2.000 € geltend machen. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Eltern einvernehmlich in der Steuererklärung eine abweichende Aufteilung des Abzugshöchstbetrages wählen. Wenn von zusammenlebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Kinderbetreuungsvertrag (z. B. mit der Kindertagesstätte) abschließt und das Entgelt von seinem Konto zahlt, kann der andere Elternteil nichts absetzen (BMF IV C 4 - S 2221/07/0012 : 012)."


    Wenn ich nun Angaben im Steuersparbuch unter Kind wie folgt mache:

    Ist dies ausreichend, dass die kompletten Betreuungskosten mir zugeordnet werden oder müsste ich auch noch den Betreuungsfreibetrag übertragen lassen?

    Oder anders gefragt, wo muss ich Angaben machen um den Abzugshöchstbetrag alleine auf mich zu nehmen. Diese Frage wird für die nächste Steuererklärung (hier liegen die Betreuungskosten pro Kind bei ca. 4.600 € im Jahr) noch relevanter.

    Deswegen möchte ich hier entsprechend möglichst keine Fehler machen.


    Danke für die Hilfe und einen schönen Abend euch!


    PS: Wahnsinn wie super einem hier geholfen wird. Da macht so etwas wie die Steuererklärung gleich weniger Kopfschmerzen!


    Nun aber die Frage wie ich das richtig im Steuersparbuch angebe. Soweit ich das Steuersparbuch verstehe, können beide Eltern gemeinsam maximal 4.000€ für beide Eltern ansetzen, wobei zunächst nur 2.000 je Elternteil anerkannt werden.