Buchung Kellerregale als Anlagegut?

  • Hallo, ich bertreibe einen Weinshop und will meinen Keller um 10 Regale im Gesamtwert von 890,- brutto (also Einzelwert 89,- erweitern. Ich verstehe, dass Lagerhaltungsvorrichtungen zum Betriebsbedarf gehören. Da die Regale logisherweise Teiel eines Lagerssystems sind, will ich sie gesammelt verbuchen. Wäre 300 "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" im Soll und Bank im Haben der richtige Buchungssatz? Da die Systeme in einzelnen Happen gekauft wurden, muss ich allerdings mehrere Buchungen über je 89 vornehmen. Oder wäre statt 300 "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" 487 "Wirtschaftsgüter 250,01 € bis 1000 € (Sammelposten)" für die Buchung gebracht? Darüber hinaus stellt sich die Frage der Abschreibung der Regale. Laut AfA wären für Lagerregale 15 Jahre anzusetzen. Das erscheint mit für Weinregale irgendwie nicht wirklich passend.


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

  • EÜR. Steuerliche Beratung nehme ich nicht in Anspruch.

    487 wäre ja der GWG Sammelposten mit 5-jähriger Abschreibung. Allerdings ist halt der Beschaffungswert eines Einzelregals unter den 150 netto, die ich für einen GWG Sammelposten brauche. Außer ich deklariere es als Regal-System (was es eigentlich auch ist). Ich glaub du hast mich durch deine Nachfrage auf den richtigen Weg gebacht. Ich werfe alle Regale in einen Topf uns schreiben Sie über den GW-Posten über 5 Jahre ab.

  • na ja, da kennen Sie wohl doch nicht alle steuerlichen Möglichkeiten!

    Nix für ungut, aber was soll ich jetzt mit dieser geheimnisvollen Äußerung anfangen? Natürlich kenne ich nicht alle steuerlichen Möglichkeiten wenn ich mich mit der Bitte um Hilfe hier ins Forum begebe. Aber ich entnehme ihren Worten, dass es eine bessere Möglichkeit der Verbuchung gäbe und würde mich freuen, zu erfahren, welche das ist.

    • Offizieller Beitrag

    Man könnte aber auch einmal auf die Idee kommen die erweiterte Forumssuche oder auch die Programmhilfe/-suche mit geeigneten Stichworten wie GWG, Sammelposten oder AfA zu nutzen. Über diese Thematik wurde nun wirklich schon sehr viel geschrieben.

  • (also Einzelwert 89,-

    Da die Systeme in einzelnen Happen gekauft wurden, muss ich allerdings mehrere Buchungen über je 89 vornehmen.

    Hallo,

    dann liegen doch auch mehrere Rechnungen vor.

    Sollten diese unter 250,-- Netto liegen, wäre der Sofortabzug im gleichen Jahr möglich. Beispiel

    Auch im Steuer:sparbuch mittels "freie Buchung" zu realisieren. Dabei können die Programmhinweise bzgl. neuanlage Anlagegut "weggeklickt" werden.

  • Bei einem Preis von 890 Euro brutto (= 747,90 Euro netto) würde ja die GWG-Regel auch greifen. Wobei ich das Regalsystem als Einheit sehen würde - aber sei's d'rum, Aufwand wäre es daher mMn auf jeden Fall, aber es würde über das Anlagevermögen sichtbar gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    dann liegen doch auch mehrere Rechnungen vor.

    Mehrere Rechnungen wäre wohl weniger das Kriterium als die Funktion. Aber genau deshalb:

    Man könnte aber auch einmal auf die Idee kommen die erweiterte Forumssuche oder auch die Programmhilfe/-suche mit geeigneten Stichworten wie GWG, Sammelposten oder AfA zu nutzen. Über diese Thematik wurde nun wirklich schon sehr viel geschrieben.