Unterschied zwischen EÜR in den Rechnungs und Buchhaltungslisten und Steuer-Auswertungen

  • Der Grund liegt vielleicht in der unterschiedlichen Sicht der Berichte. Die EÜR geht nach dem strikten Zahlungsprinzip (§ 11 EStG), während die Rechnungen natürlich vom Ausstellungsdatum bzw. Eingangsdatum her aufgelistet werden, unabhängig davon, ob schon bezahlt oder nicht. Auch die BWA geht zeitraumbezogen vor, nicht zahlungsbezogen.

  • Der Grund liegt vielleicht in der unterschiedlichen Sicht der Berichte. Die EÜR geht nach dem strikten Zahlungsprinzip (§ 11 EStG), während die Rechnungen natürlich vom Ausstellungsdatum bzw. Eingangsdatum her aufgelistet werden, unabhängig davon, ob schon bezahlt oder nicht. Auch die BWA geht zeitraumbezogen vor, nicht zahlungsbezogen.

    Ja, das war auch mein Verdacht, wobei ich vom strikten Zuflussprinzip noch nie gehört hatte. Ich dachte immer die Software gibt bei der Umsatzsteuervoranmeldung alle gestellten und nicht alle bezahlten Rechnungen aus.
    Das hieße, dass die Summe der offenen Rechnungen gleich der Differenz der Beträge wäre, die zum einen in der Steuer EÜR und zum anderen in den Rechnungs- und Buchhaltungslisten angegeben sind. Ich check das gleich mal...

  • Ich frage mich gerade, ob der Text der obigen Meldung verändert wurde. Ich meine, bisher stand dort nur, dass die Zahlen vom Steuerberater (oder Steuer-EÜR) abweichen können. Über den Terminus "direkte Buchungssätze" stolpere ich jedenfalls das erste Mal. Bedeutet im Umkehrschluss, es gibt auch indirekte Buchungssätze, die in der Listen-EÜR nicht berücksichtigt werden. Nur, was soll uns dieser Hinweis konkret sagen? Bisher war ich von Samm's Antwort ausgegangen.


    Ich habe die EÜR-Daten in den Buchhaltungslisten geprüft. Ergebnis:

    Ausgangsrechnungen erscheinen nicht, erst der Zahlungseingang in der betreffenden Periode - wie erwartet; ich wüsste auch nicht, wie man das anders einstellen könnte


    Eingangsrechnungen werden im Standard mit Eingangsdatum gebucht, kann man auf Rechnungsdatum umstellen und erscheinen auch zu dem Datum in der Listen-EÜR; Ist unerklärlicherweise nicht auf Zahlungsdatum einstellbar (Hallo, Zufluss-/Abflussprinzip!). Auch hier meine ich, dass es diese Einstellung noch nicht soooo lange gibt.


  • Ich kann dazu nur sagen, dass ich da seinerzeit nachgerechnet habe und eben verifizieren konnte, dass in den Rechnungs- und Buchhaltungslisten die (Ausgangs-)Rechnungsstellung relevant und in der EÜR der Zahlungseingang relevant ist. Was da jetzt buchalterisch bzw. steuerrechntlich richtiger ist...keine Ahnung.

  • Steuerrechtlich relevant sind bei einer Einnahmenüberschussrechnung die Zahlungen (§ 11 EStG). Bei der Umsatzsteuer hängt es ab, ob Istversteuerung oder Sollversteuerung. Im ersten Fall ist ebenfalls die Zahlung relevant, im zweiten die Rechnungsstellung.