Hallo zusammen,
ich habe mich nun in das Thema eingelesen und eine Frage bleibt noch offen. Folgender Fall:
- BSV für ein Hausdarlehen vor neun Jahren abgeschlossen (in 1-2 Jahren zuteilungsreif)
- Jährliche Riester-Förderung (Zulagen) erhalten
- Steuervorteil erhalten (in der Steuererklärung)
- Kapitalerträge wurden nicht versteuert, da es ein Riester Vertrag ist. Somit auch keine jährlichen Freistellungsaufträge gestellt
Nun möchte ich das Geld nicht für das Haus benutzen; bzw. um genauer zu sein, möchte ich es nicht als Riester verwenden, da diese Förderung+Steuerersparnisse ja in dieses fiktive Konto laufen und bis ich in Rente gehe verzinst und am Ende dann über einen Zeitraum zurückgezahlt bzw. versteuert werden müssen. Das möchte ich nicht, daher verzichte ich darauf.
Was nun bei einer schädlichen Verwendung passiert ist,
- Riester-Zulagen müssen zurückgezahlt werden (bzw. reduzieren den Betrag, den ich von der BSK erhalte)
- Steuervorteile aus der Steuererklärung müssen zurückgezahlt werden (bzw. reduzieren den Betrag, den ich von der BSK erhalte)
Den Restbetrag erhalte ich dann überwiesen.
Nun, was aber passiert mit den Kapitalerträgen, die ich in dieser Zeit gemacht habe und die nicht versteuert (Kapitalertragssteuer) wurden, da ja die Kapitalerträge auf Riester-Bausparverträge nicht versteuert werden?
Danke schon mal für die Hilfe.