Bausparvertrag - Schädliche Verwendung

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich nun in das Thema eingelesen und eine Frage bleibt noch offen. Folgender Fall:

    - BSV für ein Hausdarlehen vor neun Jahren abgeschlossen (in 1-2 Jahren zuteilungsreif)

    - Jährliche Riester-Förderung (Zulagen) erhalten

    - Steuervorteil erhalten (in der Steuererklärung)

    - Kapitalerträge wurden nicht versteuert, da es ein Riester Vertrag ist. Somit auch keine jährlichen Freistellungsaufträge gestellt


    Nun möchte ich das Geld nicht für das Haus benutzen; bzw. um genauer zu sein, möchte ich es nicht als Riester verwenden, da diese Förderung+Steuerersparnisse ja in dieses fiktive Konto laufen und bis ich in Rente gehe verzinst und am Ende dann über einen Zeitraum zurückgezahlt bzw. versteuert werden müssen. Das möchte ich nicht, daher verzichte ich darauf.


    Was nun bei einer schädlichen Verwendung passiert ist,

    - Riester-Zulagen müssen zurückgezahlt werden (bzw. reduzieren den Betrag, den ich von der BSK erhalte)

    - Steuervorteile aus der Steuererklärung müssen zurückgezahlt werden (bzw. reduzieren den Betrag, den ich von der BSK erhalte)


    Den Restbetrag erhalte ich dann überwiesen.


    Nun, was aber passiert mit den Kapitalerträgen, die ich in dieser Zeit gemacht habe und die nicht versteuert (Kapitalertragssteuer) wurden, da ja die Kapitalerträge auf Riester-Bausparverträge nicht versteuert werden?


    Danke schon mal für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Nun, was aber passiert mit den Kapitalerträgen, die ich in dieser Zeit gemacht habe und die nicht versteuert (Kapitalertragssteuer) wurden, da ja die Kapitalerträge auf Riester-Bausparverträge nicht versteuert werden?

    Sicher? Wo steht das? ?(


    https://www.steuer-web.de/hilf…0004_Bausparguthaben.html

    https://www.steuer-web.de/hilfe-2020/est/fwriester.html

  • Ich kann dir jetzt nicht sagen, wo das steht aber mir wurde von der LBS gesagt, dass ich keinen Freistellungsauftrag brauche, da es riestergefördert ist. Es wurde mir bisher auch keine Kapitalertragsteuer auf die Zinsgutschriften berechnet.

  • Ich habe jetzt nochmal nachgesehen. Hab zwar nur die Steuerbescheinigung der LBS aus 2017 gefunden aber das sollte ja reichen. Dort steht:


    Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 51,54€

    Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeilen 12/13 Anl. KAP): 51,54€

    Kaptitalertragsteuer (Zeile 48 Anlage KAP: XXXX€


    Demnach wurden keine Steuern auf die Kap.erträge gezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Demnach wurden keine Steuern auf die Kap.erträge gezahlt.

    Aber nicht deshalb

    die nicht versteuert (Kapitalertragssteuer) wurden, da ja die Kapitalerträge auf Riester-Bausparverträge nicht versteuert werden?

    , sondern weil sie schlicht und einfach den bei diesem Institut freigestellten Sparerfreibetrag nicht überschritten haben.

    Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 51,54€

    Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeilen 12/13 Anl. KAP): 51,54€

    • Offizieller Beitrag

    Aber bei dem Institut habe ich keine Freistellung. Daher wundert es mich ja.

    Offensichtlich ja doch. Das würde ich dann mal klären. ;)

  • Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP): 51,54€

    Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeilen 12/13 Anl. KAP): 51,54€

    Kaptitalertragsteuer (Zeile 48 Anlage KAP: XXXX€

    Da steht's doch in der zweiten Zeile, dass Du einen hast.

    Wenn das schon der Bescheid aus 2017 ist, wundert es mich ja, dass Du das seit über einem Jahr nicht geklärt hast.

    Gruß

    Chris

  • Oh sorry, das war ein Fehler. Ich habe zwei BSV bei der LBS. Der eine (alte) ist ein ganz normaler BSV ohne Riester. Für den habe ich einen Freistellungsauftrag. Bei dem erhalte ich auch jährlich eine Steuerbescheinigung (auf dem Auszug mit angedruckt), aus der die oben genannten Werte hervorgehen. Der Freistellungsauftrag ist auch genau auf diesen Wert angepasst und wird jährlich von mir aktualisiert.


    Der zweite BSV mit Riester hat keinen Freistellungsauftrag. Dort erhalte ich auch keine Steuerbescheinigung am Ende des Jahres (nicht auf dem Auszug mit angedruck). Es werden mir nur die Zinserträge am Jahresende gutgeschrieben. Und das ist genau der Zinswert, den sich bei dem angegeben Zinssatz auf das Kapital ergibt - also ohne Abzüge.

    • Offizieller Beitrag

    Man erteilt nicht für einen Vertrag einen Freistellungsauftrag, sondern dem Kreditinstitut für die bei diesem erzielten Kapitalerträge aus allen dortigen Kapitalanlagen!

  • Ja, das ist richtig. Daher hatte ich noch den Zusatz "Der Freistellungsauftrag ist auch genau auf diesen Wert angepasst und wird jährlich von mir aktualisiert." mit dazu geschrieben. Und da der Betrag dafür genutzt wird, bleibt nichts mehr für den zweiten BSV übrig.

  • Das habe ich noch dazu gefunden (insbesondere der letzte Satz):


    Zulagen und Steuervorteil können zurückgefordert werden

    Riester-Verträge dienen der Altersvorsorge. Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Riester-Vertrag vorzeitig aufzulösen oder das angesparte Geld für einen anderen Zweck zu verwenden, gilt das als schädliche Verwendung: Sie müssen alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Das gilt sowohl für Zulagen als auch für Steuervorteile. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise die Entnahme Ihres Guthabens für den Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie, was nicht als schädliche Verwendung gilt.

    Zusätzlich müssen die erwirtschafteten Zinsen nachträglich versteuert werden. Sie fallen als sonstige Einkünfte an, weil die Befreiung von der Abgeltungssteuer auch für frühzeitig gekündigte Verträge besteht.