Beamter mit Steuerklasse 1 und 613 Euro Nachzahlung?

  • Hallo,


    nachdem ich schon letztes Jahr was nachzahlen musste, frage ich diesmal nach. Letztes Jahr habe ich das auf den Progressionsvorbehalt geschoben, da ich in diesem Jahr die Ausbildung beendet hatte und "plötzlich" mehr verdient hatte.


    Dieses Jahr (2019) habe ich bereits meine letzte Gehaltabrechnung für Dezember bekommen. Kurz zu mir: Das gesamte Jahr 2019 Beamter mit Lohnsteuerklasse 1 und ledig ohne Kinder.


    Folgende Werte gebe ich nun in das Wiso Steuer-Sparbuch 2020 (Lohnsteuerbescheinigung) ein:


    Zeile 3 Steuerbrutto: 31683,70

    Zeile 4 Lohnsteuer: 4893,48

    Zeile 5 Solidaritätszuschlag: 269,08

    Zeile 28 Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung: 1800 Euro (anscheinend keine Auswirkung auf die Berechnung des Programms)


    Weiter habe ich zunächst nichts eingegeben und das Programm berechnet eine Nachzahlung von 613 Euro. Habe ich was vergessen? Warum muss ich so viel nachzahlen, wenn ich das ganze Jahr in Lohnsteuerklasse 1 war?

    • Offizieller Beitrag

    Zeile 28 Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung: 1800 Euro (anscheinend keine Auswirkung auf die Berechnung des Programms)

    Bei der Einkommensteuerveranlagung nicht, aber beim Lohnsteuerabzug. Deshalb ist das ja ggf. ein Pflichtveranlagungsgrund. Einfach einmal zur Mindestvorsorgepauschale nachlesen.


    Weiter habe ich zunächst nichts eingegeben und das Programm berechnet eine Nachzahlung von 613 Euro.

    Das sollte man aber in derartigen Fällen immer. Wobei es eigentlich generell sinnvoll ist, die grundsätzlichen Dinge, vor allem zu den Vorsorgeaufwendungen, vollständig einzugeben.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…=Mindestvorsorgepauschale

    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig

  • Bei der Einkommensteuerveranlagung nicht, aber beim Lohnsteuerabzug. Deshalb ist das ja ggf. ein Pflichtveranlagungsgrund. Einfach einmal zur Mindestvorsorgepauschale nachlesen.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das bedeutet, dass quasi eine "Gegenbuchung" zu der Mindestvorsorgepauschale angegeben werden muss? Dazu gibt es ja etliche Themen aber eine einfache/eindeutige Antwort habe ich nicht gefunden. Wenn ich bei der Heilfürsorge "krankenversichert" bin. Wo gebe ich, welchen Betrag an? Bei der privaten Krankenversicherung? Eine genaue Aufstellung der Heilfürsorge bekomme ich ja gar nicht, sodass ich zu den einzelnen Punkten wie "Basisabsicherung" usw. keine Angaben machen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet, dass quasi eine "Gegenbuchung" zu der Mindestvorsorgepauschale angegeben werden muss?

    Es geht um Kosten im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen und das sind etwaige Beiträge zu Versicherungen.


    Dazu gibt es ja etliche Themen aber eine einfache/eindeutige Antwort habe ich nicht gefunden. Wenn ich bei der Heilfürsorge "krankenversichert" bin. Wo gebe ich, welchen Betrag an? Bei der privaten Krankenversicherung? Eine genaue Aufstellung der Heilfürsorge bekomme ich ja gar nicht, sodass ich zu den einzelnen Punkten wie "Basisabsicherung" usw. keine Angaben machen kann.

    Dazu gibt es u.a. in dem von mir oben verlinkten Forumsthread ganz konkrete Aussagen. Einfach einmal von vorne bis hinten durchlesen. Denn gerade die Berufsgruppen mit freier Heilfürsorge trifft eben diese Regel und die Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer, da sie im Rahmen des Lohnsteuerabzugs die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt bekommen, denen dann aber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung keine entsprechenden Beiträge zu Krankenversicherungen etc. gegenüberstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Zeile 28 Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung: 1800 Euro (anscheinend keine Auswirkung auf die Berechnung des Programms)

    Hast du da einfach den Wert von der Lohnsteuerbescheinigung abgeschrieben?

    Steht da 1.800 € oder 1.900 €?

    Hast du die Bescheinigung deiner Krankenversicherung am Jahresanfang beim Arbeitgeber eingereicht oder wie kommst du auf 1.800 €?

    Wieviel hast du tatsächlich gezahlt lt. Bescheinigung deiner Kranken- und Pflegeversicherung?

    Hast du diesen Betrag in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?


    Merkwürdig, eigentlich dürfte es nicht zu so einer relativ hohen Nachzahlung kommen, wenn du 1.800 ins Programm eingetragen hast, denke ich.....

    • Offizieller Beitrag

    Wieviel hast du tatsächlich gezahlt lt. Bescheinigung deiner Kranken- und Pflegeversicherung?

    Hast du diesen Betrag in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?

    Heilfürsorge

    Womit er ja vermuteter Weise

    Berufsgruppen mit freier Heilfürsorge

    meint, wo ja keine Beitragszahlungen bestehen.


    Merkwürdig, eigentlich dürfte es nicht zu so einer relativ hohen Nachzahlung kommen, wenn du 1.800 ins Programm eingetragen hast, denke ich.....

    Das sehe ich aber ohne tatsächliche Vorsorgeaufwendungen(freie Heilfürsorge) aufgrund der Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug als relativ normal an. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wieso freie Heilfürsorge?


    Wo hat er das geschrieben?


    Freie Heilfürsorge haben in unserem Bundesland nur Beamte der Feuerwehr und der Polizei.


    Ich habe auch Anspruch auf Heilfürsorge, aber nur auf 55 %....


    Wieso lassen wir ihn nicht einfach meine Fragen beantworten anstatt uns in Mutmaßungen zu ergehen?

  • Wieso lassen wir ihn nicht einfach meine Fragen beantworten anstatt uns in Mutmaßungen zu ergehen?

    Steht schon in der Überschrift und in Beitrag #1


    Das gesamte Jahr 2019 Beamter mit Lohnsteuerklasse 1 und ledig ohne Kinder.

    Da ist nichts mit "Mutmaßungen"


    Ausserdem:

    Zeile 28 Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung: 1800 Euro (anscheinend keine Auswirkung auf die Berechnung des Programms)

    • Offizieller Beitrag

    ok, ich sehe, eure Mutmaßungen übertreffen meine.


    So ein Hellseher bin ich leider nicht.


    Und woraus man schließen kann, dass, wenn er keine Aufstellung der Heilfürsorge bekommt, es sich um eine freie Heilfürsorge handelt, erschließt sich mir auch nicht.


    Bekommt man, wenn man keine freie Heilfürsorge hat, eine wie auch immer geartete Aufstellung?


    Und wenn ja, worüber?


    Ich lasse mich da gerne belehren.....


    Mir ist so etwas völlig unbekannt, obwohl ich, wie gesagt, Anspruch auf 55 % Heilfürsorge habe. Eine Aufstellung, wie auch immer, habe ich noch nie erhalten.


    Was hätte ich dennn bekommen sollen/müssen?


    Bitte sagt es mir.


    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Bekommt man, wenn man keine freie Heilfürsorge hat, eine wie auch immer geartete Aufstellung?

    Worüber denn? Bei freier Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr und ggf. auch Berufsfeuerwehr) hast Du keinerlei Beitragsaufwendungen zu tragen und somit auch keinerlei Beiträge in Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen. Ist keine Hellseherei.


    Mir ist so etwas völlig unbekannt, obwohl ich, wie gesagt, Anspruch auf 55 % Heilfürsorge habe.

    Verwechselst Du das gerade mit Deinem Beihilfeanspruch? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Na, Billy hat geschrieben, dass er Nichtvorhandensein einer Aufstellung auf freie Heilfürsorge schließt


    Ich nicht.


    Eine Aufstellung oder auch Nichtaufstellung von Beilhilfeaufwendungen hat doch nun wohl gar nichts mit den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen zu tun.


    Du schließt aus einer angeblich nicht vorhandenen Aufstellung, dass es sich wohl um Erstattung von Beihilfeaufwendungen handeln soll. Das kann nicht dein Ernst sein.


    Wie gesagt, diese Hellseherei ist nicht die meinige.


    Solange der TE meine Fragen nicht beantwortet hat kann hier niemand das Problem ernsthaft lösen.


    Allerhöchstens mit den hier vorgetragenen Mutmaßungen.


    Aber so lassen sich keine steuerlichen Probleme lösen.

    • Offizieller Beitrag

    Du schließt aus einer angeblich nicht vorhandenen Aufstellung, dass es sich wohl um Erstattung von Beihilfeaufwendungen handeln soll. Das kann nicht dein Ernst sein.

    Du hast Dich wohl irgendwie verlesen. Ich habe nie etwas derartiges vermutet. Vielmehr:

    Verwechselst Du das gerade mit Deinem Beihilfeanspruch?


    Und auf "freie Heilfürsorge" komme ich, weil @Foxdl selber, wie von @Billy #9 auch so erkannt und verlinkt, von "Heilfürsorge" spricht. Das ist ein Begriff, den ein "Normalbeamter" doch gar nicht in seinem Wortschatz hat, sondern eben nur jemand aus den Berufsgruppen, der auch Anspruch auf so etwas hat.


    Ansonsten verstehe ich die Aufregung gerade nicht. Wobei in der Tat einmal @Foxdl aufklären sollte, wie sein Status ist.

  • aber er antwortet nicht - und hellsehen geht hier auch nicht!


    Foxdl könnte auch mal zu einem Lohnsteuerhilfeverein ( Nachteil Eintritt mit Abo erforderlich) oder zu einem Steuerberater ( Vorteil auch einmalige Beratung ohne Abo möglich gehen) oder sich selber umfassend informieren - ein Forum darf nicht steuerberatend aber beratend mit Hilfetipps tätig sein!

  • Was geht denn hier ab? Ich war noch mit lesen beschäftigt, sorry ;)


    Also nochmal zur Klarstellung: Ich bin Beamter bei der Hamburger Polizei. Hier hat man die Möglichkeit 50 % Beihilfe ODER die Heilfürsorge zu bekommen. Dies ist nicht mehr wie früher die Freie Heilfürsorge, da ich 1,4% vom Bruttolohn (Grundgehalt) zahlen muss. Das sind für das Jahr 2019 insgesamt 423 Euro laut letzter Gehaltsbescheinigung.

    Zusätzlich habe ich eine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen, die wie der Name schon sagt Pflicht ist und 14,01 im Monat kostet, also 168 Euro im Jahr. Diese Beiträge habe ich bis jetzt noch nicht eingegeben, da ich nicht weiß wo ;) Vielleicht führt das dann dazu, dass die hohe Nachzahlung kleiner wird?


    Eine Lohnsteuerbescheinigung 2019 habe ich noch nicht, sodass ich mir mit Hilfe der Lohnsteuerbescheinigung aus dem letzten Jahr die Zeile 28 Zeile 28 Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung selbst errechnet habe. Da komme ich auf einen ungefähren Wert von 1900 Euro. Ich kann auch gerne mal meine letzte Gehaltsmitteilung hier zeigen, wenn es damit klarer wird.

    • Offizieller Beitrag

    Na, Billy hat geschrieben, dass er Nichtvorhandensein einer Aufstellung auf freie Heilfürsorge schließt

    Nein, das habe ich auch nicht geschrieben. Ich habe allerdings übersehen, daß Du explizit nach "freier" Heilfürsorge gefragt hattest. Insofern hast Du natürlich recht.

    Ansonsten verstehe ich die Aufregung gerade nicht.

    Geht mir auch so. Ich würde auch vorschlagen, wir kommen mal wieder alle runter. :cookie:

    • Offizieller Beitrag

    Also nochmal zur Klarstellung: Ich bin Beamter bei der Hamburger Polizei. Hier hat man die Möglichkeit 50 % Beihilfe ODER die Heilfürsorge zu bekommen. Dies ist nicht mehr wie früher die Freie Heilfürsorge, da ich 1,4% vom Bruttolohn (Grundgehalt) zahlen muss. Das sind für das Jahr 2019 insgesamt 423 Euro laut letzter Gehaltsbescheinigung.

    Ich habe gerade einmal nachgelesen. Da heißt es ja in den Vereinbarungen bzw. dem Gesetz:

    Zitat

    Die weiterentwickelte Heilfürsorge wird als Sachbezug gewährt und mit 1,4 % vom Grundgehalt auf die Besoldung angerechnet.

    Und hinsichtlich "altgedienter" beamteten Personen gibt es ja auch eine Übergangsregelung:

    Zitat

    Das Versorgungsniveau entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Als Mehrleistungen gegenüber gesetzlich Versicherten werden von den künftig Heilfürsorgeberechtigten keine Zuzahlungen gefordert sowie der doppelte Festzuschuss für Zahnersatz und Brillen gewährt. Für Beamte von Polizei und Feuerwehr, die spätestens seit dem 31.12.2004 ununterbrochen heilfürsorgeberechtigt waren, gibt es einen Bestandsschutz.

    Somit m.E. kein Abzug im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen i.H. dieses Betrags. Vielleicht weiß da @Petz ja mehr drüber.


    Zusätzlich habe ich eine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen, die wie der Name schon sagt Pflicht ist und 14,01 im Monat kostet, also 168 Euro im Jahr. Diese Beiträge habe ich bis jetzt noch nicht eingegeben, da ich nicht weiß wo

    Einfach auch einmal geeignete Stichwörter in die Programmhilfe/-suche eingeben. ;)



    Nur so als Hintergedanke bei dem Sachverhalt:

    Eine Anwartschaftsversicherung für die private KV hast Du hoffentlich auch abgeschlossen, da die (freie - 1,4 %) Heilfürsorge ja anscheinend nur bei aktivem Beschäftigungsverhältnis gewährt wird.

  • Etwas am Thema vorbei, aber ähnliche Konstellation. Auch bei der Polizei, freie Heilfürsorge und Lohnsteuerklasse I.

    Laut WISO Software bin ich "aufgrund getätigter Angaben" verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.


    Ich habe keine Renten, kein Kindergeld, ö.Ä. bezogen. Auch habe ich keinen Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten. Es trifft tatsächlich keiner der Punkte zu, die in der Hilfe unter dem Punkt "Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?" aufgelistet sind, zu.


    Woran könnte das liegen? Könnte das an den Werbekosten (3.300 €) liegen, welche durch "Wege zur Arbeit" entstanden sind?

    • Offizieller Beitrag

    Etwas am Thema vorbei, aber ähnliche Konstellation. Auch bei der Polizei, freie Heilfürsorge und Lohnsteuerklasse I.

    Laut WISO Software bin ich "aufgrund getätigter Angaben" verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

    Bei der Einkommensteuerveranlagung nicht, aber beim Lohnsteuerabzug. Deshalb ist das ja ggf. ein Pflichtveranlagungsgrund. Einfach einmal zur Mindestvorsorgepauschale nachlesen.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…=Mindestvorsorgepauschale

    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig


    § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG:

    Zitat

    3.wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Steuerabzug vom Arbeitslohn nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe b bis d berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer ist als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 3a in Verbindung mit Absatz 4 und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11 600 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen, der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 22 050 Euro übersteigt;

  • Nur so als Hintergedanke bei dem Sachverhalt:

    Eine Anwartschaftsversicherung für die private KV hast Du hoffentlich auch abgeschlossen, da die (freie - 1,4 %) Heilfürsorge ja anscheinend nur bei aktivem Beschäftigungsverhältnis gewährt wird.

    Ja, die Anwartschaftsversicherung ist zusammen mit der Pflegepflicht in den 14,01 EUR enthalten. Von dem Versicherer bekomme ich sogar ein Schreiben, wo genau erläutert wird, wo die Beiträge einzutragen sind (Zeile 24 und 25 der Anlage Vorsorgeaufwand).


    Jetzt ist noch die Frage, wo ich die gezahlte Heilfürsorge hinpacke (-1,4%). Die reduziert die Nachzahlung nämlich auch nur maximal um 200 Euro. Dabei bleibt es dann wahrscheinlich? Ich habe mal im Anhang die letzte Gehaltsmitteilung mit allen Zahlen (anonymisiert).