Hallo liebes Forum,
nachdem ich schon sehr viele Informationen für mich aus diesem Forum "gesaugt" habe, bringt mir die Suchfunktion in einem kniffligen Fall dieses mal keine Hilfe.
Im Detail geht es um eine handwerkliche Dienstleistung für eine gemeinnützige Stiftung im EU Ausland. Die Dienstleistung wurde in Deutschland erbracht, der Auftraggeber sitzt in den Niederlanden.
Aufgrund der Stiftung wird Reverse-Charge nicht in Frage kommen. Ich würde auf der Rechnung einen Vermerk "Bei dem Auftraggeber handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung. Gemäß §4 Abs. 18 erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer." einsetzen.
Die Frage, die sich mir stellt ist, wie ich es am klügsten buche bzw. welches Buchungskonto das richtige sein kann.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Beste Grüße
Maastah