Dienstleistung für Stiftung im Ausland, umsatzsteuerbefreit wie am klügsten buchen

  • Hallo liebes Forum,


    nachdem ich schon sehr viele Informationen für mich aus diesem Forum "gesaugt" habe, bringt mir die Suchfunktion in einem kniffligen Fall dieses mal keine Hilfe.


    Im Detail geht es um eine handwerkliche Dienstleistung für eine gemeinnützige Stiftung im EU Ausland. Die Dienstleistung wurde in Deutschland erbracht, der Auftraggeber sitzt in den Niederlanden.


    Aufgrund der Stiftung wird Reverse-Charge nicht in Frage kommen. Ich würde auf der Rechnung einen Vermerk "Bei dem Auftraggeber handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung. Gemäß §4 Abs. 18 erfolgt die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer." einsetzen.


    Die Frage, die sich mir stellt ist, wie ich es am klügsten buche bzw. welches Buchungskonto das richtige sein kann.


    Ich bin für jeden Tipp dankbar.


    Beste Grüße


    Maastah :)

    • Offizieller Beitrag

    Im Detail geht es um eine handwerkliche Dienstleistung für eine gemeinnützige Stiftung im EU Ausland. Die Dienstleistung wurde in Deutschland erbracht, der Auftraggeber sitzt in den Niederlanden.

    Vielleicht sollte man hier erst einmal nach dem UStG den Ort der Leistung genau bestimmen. Irgendwie habe ich da Bauchschmerzen, ohne den Sachverhalt richtig zu kennen.


    Die Frage, die sich mir stellt ist, wie ich es am klügsten buche bzw. welches Buchungskonto das richtige sein kann.

    Da sollte man vielleicht auch die genutzte Software benennen, da die zur Verfügung stehenden Konten durchaus differieren können.


    bringt mir die Suchfunktion in einem kniffligen Fall dieses mal keine Hilfe.

    Was darf man unter "in einem kniffligen Fall" genau verstehen? In eigener Sache oder was steckt dahinter?

  • Hallo Miwe und vielen Dank für die Nachfragen.


    Ich bin Einzelunternehmer und führe das Gewerbe im Nebenberuf - meine Buchhaltung erstelle ich selbst mit Jahresabschluss, USt Meldungen etc. mit Buhl Steuer:Sparbuch und komme auch im grossen und ganzen sehr gut zurecht.


    Die Arbeit habe ich in Berlin ausgeführt und der Sitz der gemeinnützigen Stiftung ist in Amsterdam. Ursprünglich wollte ich die Rechnung nach dem Reverse-Charge Verfahren ausstellen, die Situation mit der Stiftung poppte nun leider erst im Nachgang auf, weil die keine USt ID hat.


    Stiftung heisst im Niederländischen Stichting, und ich dachte das wäre einfach ein Teil des Namens. Jetzt habe ich den Salat... 🤔


    Dadurch, dass der Auftraggeber in Amsterdam sitzt, sollte das meines Wissens ja auch der Leistungsort sein.


    Ich habe auch gelesen, daß dass deutsche UStG bei ausländischen Stiftungen gar keine Anwendung findet, kann das stimmen?


    Es handelt sich um diese Stiftung hier :

    https://favelapainting.com/



    Besten Gruß


    Maastah

    • Offizieller Beitrag

    Dadurch, dass der Auftraggeber in Amsterdam sitzt, sollte das meines Wissens ja auch der Leistungsort sein.

    Eben nicht zwingend. Deshalb ja die Nachfrage:

    Vielleicht sollte man hier erst einmal nach dem UStG den Ort der Leistung genau bestimmen.

    Also nochmals die Art der Leistung ist zu bestimmen, damit der Ort der Leistung zutreffend bestimmt werden kann.


    Ich habe auch gelesen, daß dass deutsche UStG bei ausländischen Stiftungen gar keine Anwendung findet, kann das stimmen?

    Die Umsatzsteuerpflicht Deiner Leistung, welcher auch immer, ist zu prüfen und nicht die irgendeiner Stiftung.

  • Aaahh.. Es wird jetzt doch verständlicher. Wir haben im Rahmen eines Kunstprojektes Mosaikfliesen in einem Hotel verlegt, das Fliesenbild wurde von der Künstlerin vorgegeben.


    Die Fläche wird jetzt sozusagen als "Hinweis auf die Stiftung" im Hotel verwendet.


    Ah, ich verstehe das richtig, dass die Stiftung nur keinen Vorsteuerabzug durchführen kann? Gilt dann vielleicht doch Reverse Charge?


    Ich merke schon, da werde ich wohl doch einmal einen Steuerberater fragen müssen..


    Viele Grüße


    Maastah

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde sogar eher zu ganz normaler Umsatzsteuerpflicht tendieren.


    Ich merke schon, da werde ich wohl doch einmal einen Steuerberater fragen müssen..

    Würde ich anraten.

  • Ich kläre das.


    Trotzdem vielen Dank, wobei ich mir zumindest einen halbwegs brauchbaren Tipp erhofft hätte.

    Du bekommst hier Tipps für die Programmanwendung - aber nicht Tipps für die "richtige" Anwendung von Steuergesetzen. Und miwe4 hat dir ja einige hilfreiche HInweise gegeben


    Die Umsatzsteuerpflicht Deiner Leistung, welcher auch immer, ist zu prüfen und nicht die irgendeiner Stiftung.

    Vielleicht sollte man hier erst einmal nach dem UStG den Ort der Leistung genau bestimmen.

    Also nochmals die Art der Leistung ist zu bestimmen, damit der Ort der Leistung zutreffend bestimmt werden kann.

    Ich würde sogar eher zu ganz normaler Umsatzsteuerpflicht tendieren.

    Alles in allem: hier solltest du wirklich steuerlichen Rat einholen.