einmaliger Freundschaftsdienst

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Bedienung bzw. Eintragung ins Wiso Sparbuch.

    Ich werde für eine Bekannten ein paar Ausbesserungsarbeiten an seinem Haus durchführen. Die Entschädigung für meine Arbeit werden aber die maximal 256€ überschreiten, sodass ich dies bei der Steuererklärung angeben muss. Allerdings finde ich im Netz, dass bei Überschreitung von dem o.g. Betrag dies bei der Steuer angegeben werden muss, allerdings finde ich im Wiso Sparbuch keinen Möglichkeit dies einzutragen.

    Da es sich dabei um einen einmaligen Dienst handelt ( für Freunde mach ich dies in der Regel unentgeltlich) habe ich kein Gewerbe und möchte auch keines anmelden, möchte aber auch nicht in den Bereich der Schwarzarbeit fallen.

    Kann mir jemand aus dem Forum mitteilen, wo ich dies im Programm eintragen muss.


    Vielen Dank im voraus.


    Gruß

  • Sieh dir einmal den Bereich Weitere Einkünfte, Bezüge und Ersatzleistungen an. Hier gibt es den Unterbereich "Leistungen" - dort könnte man es unterbringen.