EÜR für Ferienwohnung?

  • Die Abgabe der zusammengefassten Umsatzsteuererklärung bedingt aber doch nicht, dass die EÜR nicht aus dem Modul heraus abgegeben werden kann. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer ist die EÜR pro ausgeübter Tätigkeit abzugeben - das heisst, du gibst für die Photovoltaik die EÜR aus dem Modul Einnahmenüberschussrechnung ab, die für die Vermietung dient als Unterlage für die Eintragungen in die Anlage V+V.

  • Hallo zusammen,

    mit einem Jahr Unterbrechung wende ich mich wieder zu diesem Thema an Euch.

    Es hat trotz Corona ganz gut geklappt mit der Ferienvermietung - zumindest eine Zeit lang. Somit waren die Einnahmen via EÜR zu erfassen und die Umsatzsteuerabrechnung hat über eine zusammengefasste Meldung sehr gut funktioniert. Soweit nochmal Danke für Eure erfolgreiche Hilfe.


    Nun geht es an die Vorbereitung der EKST-Erklärung. Ich habe gerade mal einen Test gemacht und einfach eine der EÜR - in der ich alle Daten inkl. Anlagevermögen (also Immobile + Einrichtung) vollständig gepflegt habe - in die EK importiert. Natürlich würde das dann als selbständige Tätigkeit in der Steuererklärung auftauchen.


    Ich muss deshalb nochmal eine Verständnisfrage an Euch richten.


    Rein mathematisch gibt es ja gar keinen Unterschied, ob ich Einnahmen, Ausgaben und Abschreibung als selbständige Tätigkeit oder eben als VV darstelle. Im Falle einer selbständigen Tätigkeit wird das Anlagevermögen als Immobilie dargestellt und entsprechend abgeschrieben -kein Unterschied zu VV.


    Kann mir also evtl. jemand von Euch den Grund nennen, warum ich trotzdem Immobilie + Einnahme und Ausgaben als VV in die EK übernehmen muss?


    Ich danke Euch vorab und entschuldige mich für die vermutlich sehr naive Frage :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    mit einem Jahr Unterbrechung wende ich mich wieder zu diesem Thema an Euch.

    Und jetzt lesen wir uns alle nach einem Jahr wieder zu deinem Thema ein? :censored:


    Kann mir also evtl. jemand von Euch den Grund nennen, warum ich trotzdem Immobilie + Einnahme und Ausgaben als VV in die EK übernehmen muss?

    Es ist doch vorne wirklich alles eingehend erläutert worden. Und den Unterschied zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen merkst Du spätestens bei Einstellung der Tätigkeit.


    Was hat denn der von Dir nach der Behandlung des Themas hier im Forum besuchte Steuerberater zu der ganzen Sache gesagt?

  • ja, sorry. Ich habe vorab auch gegoogelt, aber es gibt tatsächlich wirklich wenig zu dem Thema.


    Bzgl. Steuerberater.. nunja - ich habe auch nicht nur einen dazu befragt. Die Sache ist insofern komplex, da jeder Berater am Ende auch nur Individualist ist und von seinen Erfahrungswerten geprägt ist. Dementsprechend fällt dann die Antwort aus. Was natürlich auch daran liegt, dass man in die Zukunft gerichtete Fragen heute nicht mit 100%iger Sicherheit beantworten kann.


    In unseren Fall ist letztlich Privat = Betriebsvermögen, zumindest was die Anteilseigner und das Anteilsverhältnis angeht. Wenn es bzgl. Deiner Frage um die steuerlich unterschiedliche Behandlung von Immobilien geht, dann ist das natürlich eine Erklärung. Sicher auch die ganz entscheidende.


    Für mich als Mensch, der eher von der Seite der Daten kommt, ist es eben trotzdem nur bedingt nachvollziehbar. Die Datenbasis bleibt ja gleich. Nur die Stelle im Forumlar ist eine andere.


    Letzlich ließe sich aber die ganze Diskussion auch vereinfachen, wenn ich eine Software hätte, in der ich ALLE relevanten Daten einmal dokumentieren kann und ich im Ergebnis dann über Schnittstellen alle nötigen Daten an der richtigen Stelle in die jeweilige Steuersoftware exportieren kann. Alternativen wie Wiso Vermieter etc. können das leider auch nicht.

    Manuellen Datenübernahmen traue ich nicht, Das ist einfach fehleranfällig und daher extrem unbefriedigend. Zudem erzeugt es unnötigen Aufwand.


    2021 sollte das eingentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Man sieht ja auch, dass sich WISO diesbezüglich im letzten Jahrzehnt deutlich verbessert hat. Aber alles geht noch nicht so wie es sein sollte.

  • Buhl hat übrigens inzwischen vom support aus bestätigt, dass sie derzeit keine Software im Angebot haben, die den export sowohl nach VV als auch in die Umsatzsteuerklärung und EKSt ermöglicht. Schade...

  • Hallo Saschaf,


    wie wurde denn das Problem der Erfassung/fehlende Schnittstelle denn jetzt gelöst? Ich frage, weil ich ein ähnliches Problem habe. Steuerlich ist klar: Vermietung einer FeWo ist in der Regel V+V. Man könnte das evtl. auch gewerblich machen, würde dann aber die Immobilie im Betriebsvermögen haben, mit den sich daraus ergebenden unschönen Konsequenzen.


    Grüße