EÜR für Ferienwohnung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage zum besten Umgang mit dem Thema Ferienwohnung, V+V und EÜR.


    Vermutlich tue ich mich schwer, da wir eine "normale" Wohnung vermieten via V+V (aber eben komplett Umsatzsteuerfrei) und wir daneben auch Photovoltaik-Anlagen haben, wofür ich eine EÜR führe und daraus dann sowohl die Vorsteuer ableite und übermittle als auch dann die komplette EÜR einfach in die EK-Steuererklärung übernehmen kann.


    Ich war der Meinung bzw. Hoffnung, dass das mit einer Ferienwohnung ähnlich läuft. Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater ist es (vermutlich) nicht gewerblich, aber eben auch nicht umsatzsteuerbefreit. Damit muss ich dann wohl die Umsatzsteuer gesondert ermitteln und abführen.

    Leider gibt es diesen EÜR-Import für V+V Ferienwohnung (wohl) nicht.


    Insofern ist meine Frage: wie mache ich das jetzt rein praktisch am besten?


    1. eine gesonderte EÜR für die FeWo führen (wo ich eigentlich nur die Umsatzsteuerbeträge eintragen muss oder eben alle Beträge mit Mehrwertsteuer; Einnahmen und Ausgaben; ich kann aber auch als Übersicht grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben eintragen)

    2. diese EÜR dann in die EÜR für die Photovoltaik übernehmen (das läuft ja weiter) und dann an das FA übermitteln (monaltich / quartärlich je nachdem)

    3. In der EK-Steuer-Erklärung (wiso steuer Sparbuch) alle Daten noch einmal manuell (netto) aufnehmen, Afa errechnen etc. Die Beträge für p.a. eingenommener und abgeführter Umsatzsteuer dann noch einmal manuell eingeben.


    Habe ich das so richtig verstanden?


    Geht das eventuell "eleganter" ? Ich fände es gut, wenn man grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben immer nur einmal eingeben muss - so werden Übertragunsgfehler vermieden oder zumindest reduziert.


    Ich bin für jeden Ansatz dankbar.


    Saschaf

    • Offizieller Beitrag

    ist es (vermutlich) nicht gewerblich,

    Vielleicht sollte dieser Punkt erst einmal abschließend von Deinem Steuerberater geklärt werden.

  • Eine EÜR ist bei V+V nicht zulässig.


    Bei V+V ist zwingen die Anlage V abzugeben.

    ja, schon klar soweit. Da habe ich mich vermutlich nicht "steuer-korrekt" genug ausgedrückt ;)


    Es geht ja darum, das ich in irgendeiner Form die MwSt dokumentieren und abführen bzw. angeben muss. Innerhalb der V+V muss ich ja auch die Angeben zur MwSt. machen.


    Da kann ich auch eine Excel-Tabelle führen, zusammen-addieren, beide Daten in Elster eingeben, fertig.

    Worum es mir geht - rein rechnerisch ist ja jede Gewinn/Verlust-Rechnung eine Art EÜR . Und während ich das bei jeder anderen Form von gewerbemäßigem Versuch Gewinn zu erzielen, auch in wiso gut abbilden kann, geht das im Fall FeWo nicht so richtig toll.

    Beim "normalen" V+V an Privatmieter interessiert das nicht so, weil da nur simple Einnahmen und Ausgaben habe.


    Das gleiche Thema müsste ja auch bei der Vermierung von Gewerberäumen bestehen. Wie ist es da gelöst?


    Wie gesagt - ich kann nur nicht ganz glauben, dass ich via wiso keine bessere (technische) Option habe. Aber wenn es so ist, dann ist es wohl so.

  • ist es (vermutlich) nicht gewerblich,

    Vielleicht sollte dieser Punkt erst einmal abschließend von Deinem Steuerberater geklärt werden.

    Ja, das steht noch aus - derzeit ist die Tendenz recht klar in Richtung - kein Gewerbe.

    Trotzdem: der Punkt ist für mich nur bedingt nachvollziehbar. Was ist für das Finanzamt dabei von besonderer Bedeutung? Beim Gewerbe könnte ich die Afa der immobilie höher ansetzen - aber sonst ist doch kein Unterschied, oder? Kleinunternehmerregelung schließe ich in unserem Fall mal komplett aus. Ggf. Gewerbesteuer wäre ein Thema aber soweit sind wir da noch nicht.

    Mal abgesehen von den mehrfach nachlesbaeren "Regeln" für ein hotelähnliches Gewerbe. Wo ist die Motivation aus Sicht des Finanzamts bzw. auch aus Sicht des Steuerpflichtigen entweder V+V zu präferieren bzw. Gewerbe? :/

  • Was spricht eigentlich dagegen, eine EÜR zu erstellen und aus dieser dann notfalls die Anlage V+V zu befüllen? Alle notwendigen Angaben kannst du aus der EÜR entnehmen, möglicherweise die Konten etwas anders zuordnen. Absenden musst du die EÜR dann nicht, aber du hast eine gute Grundlage.

  • Sie können durchaus eine EÜR für die FeWo machen ( dadurch haben Sie ja die Zahlen für MWSt und Vorsteuer) , diese aber nicht ans FA schicken, sondern die Werte in die Anlage V eintragen. Für die Ust werden dann V + Gewerbe saldiert.


    Lia

  • Was spricht eigentlich dagegen, eine EÜR zu erstellen und aus dieser dann notfalls die Anlage V+V zu befüllen? Alle notwendigen Angaben kannst du aus der EÜR entnehmen, möglicherweise die Konten etwas anders zuordnen. Absenden musst du die EÜR dann nicht, aber du hast eine gute Grundlage.

    Danke Dir für Deine Antwort.


    Das entspricht ja meinem ursprünglichen Ansatz. Aus meiner Sicht spricht gar nichts dagegen, eine gesonderte EÜR als Übersicht für alle Einnahmen/Ausgaben auch für die FeWO etc. zu führen.

    Als Benefit bekomme ich z.B. die Umsatzsteuer bzw. die Vorsteuerdaten.


    Ich vermute nur, dass ich die Daten dann manuell in die V+V übernehmen muss - einen Import gibt es nicht, richtig?


    Zur (monatlichen) Vorsteuererklärung habe ich noch eine Frage, die daher rührt dass ich eh monatlich eine Vorsteuer für das "Photovoltaik-Gewerbe" abschicke.

    Wenn ich das richtig sehe, kann ich die Vorsteuerdaten für die FeWo einfach ergänzen/addieren (manuell oder per Import der FeWO-EÜR) und dann gesammelt abschicken.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich mir damit an irgendeiner Stelle die Daten der EÜR für die Photovltaik kaputt mache, da ich diese EÜR dann für Gewerbe, Feststellungserkläung und natürlich auch EK importiere...


    Danke Euch

  • Sie können durchaus eine EÜR für die FeWo machen ( dadurch haben Sie ja die Zahlen für MWSt und Vorsteuer) , diese aber nicht ans FA schicken, sondern die Werte in die Anlage V eintragen. Für die Ust werden dann V + Gewerbe saldiert.


    Lia

    und noch mal Danke.. sehr hilfsbereit das Forum hier :)


    bleibt meine Frage oben zur monatlichen oder quartärlichen VSteuerÜbermittlung.


    Vermutlich kommt meine Fragestellung daher, dass ich jetzt seit Jahren die ganze V-Steuer-geschichte komplette aus dem EÜR-Modul heraus abgewickelt habe. Evtl. muss ich mich davon trennen?


    Oder gibt es eine Option, die VorSteuerdaten aus beiden EÜR zu importieren - und dann gesammelt abzuschicken (abgesehen von manuell via Elster ;)). Ich meine schon aus WISO heraus.


    Danke

  • Wo ist die Motivation aus Sicht des Finanzamts bzw. auch aus Sicht des Steuerpflichtigen entweder V+V zu präferieren bzw. Gewerbe?

    ...weil eine Ferienwohnung Saisonbedingt auch selbst genutzt werden kann, um zu sehen ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, ob 7% oder/und 19% USt. erhoben werden, oder ob es sich bei diesem Beherbungsbetrieb überhaupt um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

  • Wo ist die Motivation aus Sicht des Finanzamts bzw. auch aus Sicht des Steuerpflichtigen entweder V+V zu präferieren bzw. Gewerbe?

    ...weil eine Ferienwohnung Saisonbedingt auch selbst genutzt werden kann, um zu sehen ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, ob 7% oder/und 19% USt. erhoben werden, oder ob es sich bei diesem Beherbungsbetrieb überhaupt um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

    Ok, danke für die Antwort.


    Ich meinte aber eher die Unterscheidung zwischen V+V für FeWo ohne Kleinunternehmerregelung und Gewerbebetrieb.


    In beiden Fällen ist doch IMMER die Gewinnerzielungsabsicht von Bedeutung. Ich kann ja auch keine Privat-Wohnung zum halben Preis vermieten ohne mich der Liebhaberei verdächtig zu machen.


    Nehmen wir ein Hotel. Das wird per se schon mal Gewerbe sein. Mit Angestellten, Reinigung, vermutlich auch Restaurant.

    Dann haben wir als nächstes Beispiel eine Pension. Mehrere Zimmer, Reinigung, schon mal weniger Service - aber sicher immer noch Gewerbe.

    Jetzt geht es nur noch um EINE FeWo. Keine oder kaum Selbstnutzung, Reinigung, Vermietung durch eine Firma - alles wie bei der Pension. (Aus Sicht des Gastes)

    bei der FeWo bin ich aber auch Eigentümer - beim Hotel oder der Pension muss ich das nicht mal sein...


    Was ich mit meiner Frage ausdrücken wollte: Warum unterscheidet man überhaupt zwischen Gewerblichem Betrieb und V+V im nicht privaten Umfeld?

    Es ist doch sehr ähnlich und steuerrechtlich nur bedingt unterschiedlich.

    Oder?

    Mir ist die Konsequenz der einen oder anderen Steuerart nicht klar - abgesehen von der etwas erhöhten AfA für die Immobilie im Gewerbebereich.


    Gewinnerzielungsabsicht ist m.E. immer Voraussetzung.

  • Warum unterscheidet man überhaupt zwischen Gewerblichem Betrieb und V+V im nicht privaten Umfeld?

    Hi Sachaf


    Das ist rel. einfach, Du meldest ja ein Gewerbe beim Finanzamt an und musst dafür dann auch Ust abführen wenn nötig/möglich und eine EÜR machen.
    V+V ist zunächst Privatsache und in der Einkommensteuer anzugeben. Nur wenn Du die Wohnung über das Gewerbe angeschafft hast, diese also im Anlagenspiegel enthalten ist musst Du die, aus meiner Sicht, mit in die EÜR nehmen.


    Grüsse aus dem Süden

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute nur, dass ich die Daten dann manuell in die V+V übernehmen muss - einen Import gibt es nicht, richtig?

    Richtig. Wie auch? Eine Anlage V kennt keine Konten.

    Das ist rel. einfach, Du meldest ja ein Gewerbe beim Finanzamt an und musst dafür dann auch Ust abführen wenn nötig/möglich und eine EÜR machen.

    Das ist bei dieser Formulierung weder sachlich so richtig noch steuerlich zutreffend bzw. unvollständig.


    Nur wenn Du die Wohnung über das Gewerbe angeschafft hast, diese also im Anlagenspiegel enthalten ist musst Du die, aus meiner Sicht, mit in die EÜR nehmen.

    Auch das stimmt in der gewählten Formulierung so nicht unbedingt.


    Also bitte etwas vorsichtig mit solchen Hinweisen, wenn man nicht voll in der Thematik drin ist.

  • Das ist rel. einfach, Du meldest ja ein Gewerbe beim Finanzamt an und musst dafür dann auch Ust abführen wenn nötig/möglich und eine EÜR machen.

    Auch das stimmt so nicht - sonst müsste kein Freiberufler Umsatzsteuer abführen und kein Hotel! Die Umsatzsteuer hängt nicht am Gewerbe, sondern an der ausgeübten Tätigkeit. Und USt abführen hängt auch davon ab, ob Kleinunternehmer oder nicht. Ein Gewerbe bedingt aber Gewerbesteuerpflicht, auch hier mit Ausnahmen (z. B. Photovoltaik in den meisten Fällen nicht, obwohl gewerblich).


    Ob Gewerbe oder nicht hängt auch nicht unbedingt an einem Gewerbeschein. Die steuerliche Einordnung hängt einzig und allein an den ausgeübten Tätigkeiten - nicht umsonst gibt es häufig Streit bei der Zuordnung.

  • Ich danke Euch allen für die Rückmeldungen.


    Ich habe gelernt, das viele meiner Fragen entstanden sind, weil ich es in der Vergangenheit in einer bestimmten Art und Weise mit der Umsatzsteuer gehandhabt hatte. Das war sehr bequem und auch "sauber".

    Eine EÜR erstellt, die wurde dann für die monatliche Voranmeldung verwendet. Die gleich EÜR habe ich dann als Import für Gewerbeerklärung, EK, Festellungserklärung etc. verwendet. Somit waren Übertragungsfehler zu nahezu 100% ausgeschlossen.


    Das geht nun nicht mehr ganz so einfach. Aber das WISO Sparbuch ist ja so mächtig, dass ich das nun wie folgt versuchen werde.

    1. EÜR für Photovoltaik beibehalten, aber NICHT (mehr) direkt aus dem EÜR-Modul ans FA übertragen.

    2. EÜR für Ferienwohnung erstellen. Die dient dann als Träger aller Informationen zur Umsatzsteuer und als meine persönliche Gewinn/verlust Übersicht. hat aber darüber hinaus keinen steuerrechtlich "sauberen" Zustand.

    3. beide EÜR werden dann in das Modul Voranmeldung importiert und somit sollte ich eine Vorsteuer pro Monat unter der selben Steuernummer abgeben können. (Dafür gibt es auch eine Anleitung im WISO-FAQ)

    4. zum Jahresabschluss: EÜR Photvoltaik wie gehabt in alle Erklärungen importieren. Daten für die FeWo muss ich manuell in die V+V bei der EK übenehmen.


    Ich sehe das richtig: dadurch, dass ich die FeWO per V+V abrechne, bleiben Feststellungserklärung und Gewerbesteuer davon unberührt... korrekt?


    Danke Euch

  • Und warum willst du die EÜR für die Photovoltaik nicht aus dem Modul EÜR heraus senden? Hier kannst du in der Einkommensteuer auf die Übernahme dann komplett verzichten, sondern gibst nur noch den Endwert ein (anderweitig ermittelt).

  • Und warum willst du die EÜR für die Photovoltaik nicht aus dem Modul EÜR heraus senden? Hier kannst du in der Einkommensteuer auf die Übernahme dann komplett verzichten, sondern gibst nur noch den Endwert ein (anderweitig ermittelt).

    Danke der Nachfrage.

    Der Grund ist, dass ich nun auch Umsatzsteuer aus dem Thema Ferienvermietung angeben und abführen muss. Und das soll übe die identische Steuernummer laufen. Ich habe es mehrfach nachgelesen und mein Steuerberater (siehe oben) sieht es auch so. Dafür ist kein Gewerbe zusätzlich anzumelden, aber die Umsatzsteuer muss natürlich angemeldet und abgeführt bzw. verrechnet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Der Grund ist, dass ich nun auch Umsatzsteuer aus dem Thema Ferienvermietung angeben und abführen muss. Und das soll übe die identische Steuernummer laufen. Ich habe es mehrfach nachgelesen und mein Steuerberater (siehe oben) sieht es auch so.

    Das soll nicht nur, sondern das muss, da eine natürlich Person nur einmal Unternehmer sein kann. Die Anzahl der Unternehmen spielt da keine Rolle und deshalb sind verschiedene Unternehmen eben unter einer Steuernummer zusammenzufassen.