Außerordentliche Einkünfte

  • Hallo und guten Tag!


    ich bin mir nicht sicher, wie ich außerordentliche EInkünfte erfassen darf / kann / soll.


    Zum Hintergrund:


    Mein Haupteinkommen beziehe ich aus nichtselbständiger Arbeit.

    Ein kleiner Gewerbebetrieb läuft nebenbei, da sieht es aber unterm Strich mit Einkünften schlecht aus.


    Zusätzlich erhalte ich geringe Einnahmen aus Leistungssschutzrechten eines Künstlers, die ich aus einem Nachlass erhalten habe.


    Vor Jahren, in meiner ersten Steuererklärung mit diesen Einnahmen, habe ich diese Einnahmen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit angegeben, was das Finanzamt aber in den folgenden Jahren nicht mehr anerkannt hat.


    Seit dem habe ich diese Einnahmen als "Steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" unter weitere Einnahmen erfasst.


    Dieses Jahr habe ich nun mal eine etwas größere Einnahme aus diesen Leistungsschutzrechten erhalten, die aber aus den Jahren 2010, 2011 und 2012 rührt.


    In meinen Augen sind das:

    Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.


    Deshalb beschäftigte ich mich mit der Fünftelregelung.


    Meine Recherchen habe mich doch wieder zu dem Ergebnis geführt, das ich das als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erfassen muss.


    Meine Fragen:


    1. Kann mir jemand zu dem Sachverhalt allgemein ein bisschen Aufklärung leisten, wie ich das korrekt einordnen kann?


    2. Wenn ich die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit so erfasse, wirkt sich das auf meinen Erstattunsgbetrag nur um Euro 17,- aus, was mich erstaunt.

    Mein Hauptvorteil entsteht auch nur, wenn ich eine selbständige Tätigkeit erfasse und als Betriebsausgaben die Pauschale (die ca. einem Viertel der Einnahmen entspricht) wähle, was ich natürlich dann gerne machen möchte.

    Wenn da jemand ein Idee hat, freue ich mich über Unterstützung.


    Herzlichen Dank.


    Viele Grüße


    "Gekko"

    • Offizieller Beitrag

    Eine Betriebsausgabenpauschale dürfte m.E. nicht in Frage kommen.


    Man kann es aber als außerordentliche Einkünfte auf der Anlage S erfassen.


    Und nebenbei: Die Fünftelregelung ist nimmer günstiger. Es gibt Konstellationen, da ist die "normale" Besteuerung günstiger.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......