Anlage EÜR wird nicht automatisch erstellt? Einzeln versenden?

  • Hallo Community!

    Ich habe hier ein Problem mit der Erstellung der EÜR in WISo 2019. Im Wiso gibt es ja die Möglichkeit, wenn ein Ehepartner zB freiberuflich tätig ist, die EÜR in einer Summe (selbst berechnet mit HIlfe von Belegen und Listen in Tabellenform, so wie eine schriftlich erstellte EÜR eben aussehen kann) einzutragen. Dummerweise wird die Summe dann im Programm zwar einbezogen, aber keine EÜR erstellt (wie in den Vorjahren noch) Es gibt auch weder einen Hinweis dass sie nicht erstellt wurde und auch keinen Button, dass man das (seit 2019 verpflichtende amtliche) Formular EÜR zusätzlich erstellen kann.
    Soviel erst einmal zur verwirrenden und ungenauen Programmgestaltung.



    Logischerweise kam nach Abgabe der EStE ohne EÜR der Anruf vom Finanzamt, wir müssten die Anlage EÜR ELEKTRONISCh also per Elster abgeben. Daraufhin haben wir also mal nicht, wie sonst die Version "ist bereits anders ermittelt worden" gewählt sondern die formularbasierte Variante. Einzelbeträge aus der vorhandenen schr. EÜR eingetragen - schwupps - wurde im Hintergrund auch das Formular EÜR erzeugt und in die per Elster zu versendenden Dokumente aufgenommen. So viel so gut.

    1. Die spannende Frage ist nun - ist das gewollt, dass die Möglichkeit "anders ermittelt" keine EÜR erzeugt oder ist das ein Bug?

    Wenn gewollt, wäre ja zumindest ein Hinweis schön, dass man mit dieser Abgabe die gesetzlich vorgeschriebene Form der Abgabe verfehlt. Dann könnte man ja reagieren.


    2. Frage - es wird vom FA ausdrücklich nicht die schriftliche oder email Abgabe gewünscht sondern die elektronische Form. Muss ich also nun die gesamte EStE neu abgeben oder nur die EÜR? Wie macht man das bei Elster, geht das überhaupt getrennt?


    Danke für sachdienliche Hinweise!


    Ergänzung: Habe jetzt die EÜR duch obiges Vorgehen erzeugt, und stehe vor der Abgabe per Elster. Im Wiso in den "Voransichten - Formulare" ist die EÜR zu sehen, aber nicht bei der Kontrolle der Dokumente die per Elster übermittelt werden. Andere Formulare sind dort zu sehen...was wird denn nun wirklich gesendet?

    Einmal editiert, zuletzt von MrMiffy ()

    • Offizieller Beitrag

    1. Die spannende Frage ist nun - ist das gewollt, dass die Möglichkeit "anders ermittelt" keine EÜR erzeugt oder ist das ein Bug?

    Wenn gewollt, wäre ja zumindest ein Hinweis schön, dass man mit dieser Abgabe die gesetzlich vorgeschriebene Form der Abgabe verfehlt. Dann könnte man ja reagieren.

    Warum sollte bei "anders ermittelt" eine EÜR versendet werden? Du gibst ja gerade explizit an, dass Du die EÜR auf anderem Wege bzw. mit einer anderen Software erstellt und abgegeben hast.


    2. Frage - es wird vom FA ausdrücklich nicht die schriftliche oder email Abgabe gewünscht sondern die elektronische Form. Muss ich also nun die gesamte EStE neu abgeben oder nur die EÜR? Wie macht man das bei Elster, geht das überhaupt getrennt?

    Warum "wünscht"? Das ist seit dem 01.01.2017 verbindlich, also zwingend.


    Andere Formulare sind dort zu sehen...was wird denn nun wirklich gesendet?

    Es wird das versendet, was überhaupt nach den von Dir getätigten Eingaben, in Abhängigkeit von der genutzten Software bzw. dem Programmmodul, versendbar ist und was Du zum Versand ausgewählt hast. Vielleicht insoweit auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Nee Leute ich geh mal wieder hier raus. Überhebliche Besserwisserei und der belehrende Ton (und dann noch von einem Moderator!) überwiegen mir zu sehr. Immerhin hatte ich vollkommen sachlich und ohne jemanden anzugreifen um Hilfe gebeten. Sehr schade für ein Hersteller-basiertes Forum.


    Ich bin erwachsen und habe ein paar Jahre Hochschulbildung genossen. Pampige Belehrungen brauche ich nicht. Auch keine Formulierungs-Korrekturen. Ebenso ist der Hinweis auf die Forumssuche eher peinlich weil ich dort ca 1h gelesen habe bevor ich hier gepostet hatte. Und meine spezifische Fragestellung nicht beantwortet wurde.


    Für alle die sich für eine Lösung interessieren:

    Nachdem der Elster Versand bis zur Versendung keine Fehlermeldung ausgespuckt hatte bin ich mal auf den Button "Elster" im Programm-Menü oben gegangen. Mit dem "Formulare" Knopf konnte ich ja sehen dass das Programm eine EÜR erzeugt hatte. Also Knopf Elster mal versuchsweise gedrückt - tada - da wurde jetzt eine Fehlermeldung "Eingaben widersprüchlich" ausgegeben und ich habe die Summe der freiberuflichen Einnahmen aus "umsatzsteuerpflichtige Einnahmen" nach Umsatzsteuerfreie Einnahmen" geändert und danach wurde dann endlich vor dem Elster- Versand eine Vorschau der gesamten zu sendenden Dokumente erzeugt. Wo die EÜR nun auch zu sehen war.
    Ich entnehme dem jetzt erneut, dass das neue WISO Sparbuch 2019 in der Tat Ungereimtheiten enthält, auf die der normalsterbliche Programmbenutzer nicht mal so eben kommt. Dass notwendige Hinweise, sogar Fehlermeldungen nicht erzeugt werden, liegt sicher nicht an mir. Offenbar ist der Support von Buhl der passendere Ansprechpartner.


    Schöne Grüße und auf Wiedersehen.

    • Offizieller Beitrag

    Nee Leute ich geh mal wieder hier raus. Überhebliche Besserwisserei und der belehrende Ton (und dann noch von einem Moderator!) überwiegen mir zu sehr. Immerhin hatte ich vollkommen sachlich und ohne jemanden anzugreifen um Hilfe gebeten. Sehr schade für ein Hersteller-basiertes Forum.

    Zum einen haben wir hier ein Userforum. Zum anderen waren meine Erläuterungen alles andere als Besserwisserisch oder belehrend, sie beantworteten lediglich die gestellten Fragen.


    Ich bin erwachsen und habe ein paar Jahre Hochschulbildung genossen.

    Ich auch, aber was spielt das in einem Userforum für eine Rolle?


    Pampige Belehrungen brauche ich nicht.

    Erkenne ich wie gesagt auch bei wiederholten Lesen nicht.


    Auch keine Formulierungs-Korrekturen.

    Wo sollen die denn wieder sein?


    Ebenso ist der Hinweis auf die Forumssuche eher peinlich weil ich dort ca 1h gelesen habe bevor ich hier gepostet hatte. Und meine spezifische Fragestellung nicht beantwortet wurde.

    Hier wurde erst kürzlich erläutert, wie man eine mit dem EST-Modul erstellte EÜR, die beim Versand vergessen wurde anzuklicken, erneut aufgerufen und versendet wird. Da aber niemand wissen kann, ob Du die EÜR nicht vielleicht mit dem gesonderten EÜR-Modul erstellt hast, was man eigentlich aus Deinem Hinweis "ist bereits anders erstellt worden" schließen musste, stellte sich eben die Frage nach der Vorgehensweise zur Erstellung der EÜR.


    Aber ich werde hier im Forum wunschgemäß nicht mehr auf Deine fragen eingehen.