Liebe Forenmitglieder,
ich mache die Steuererklärung für meine Freundin. Diese hat nebst ihrer normalen ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus einige Honorararztdienste in einem anderen Krankenhaus gemacht. Für mich stellt sich die Frage, ob ich diese Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgeführt wurde, unter Zeile 21 (steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist) oder unter Anlage S angeben muss.
In der Legende zu Zeile 21 steht, das dort von einem dritten gezahlter Arbeitslohn angegeben werden soll, bei dem es sich nicht um den Arbeitgeber handelt.
Im Video zu Anlage S (Freiberufliche und selbstständige Arbeit) sagt der Sprecher, das selbstständig arbeitet, wer eigenverantwortlich wirtschaftet und nicht an die Weisungen eines Arbeitgebers gebunden ist. Das ist ja bei Ihrer Arbeit als Honorarärztin im Krankenhaus nicht der Fall. Sie fügt sich ja in ein bestehendes Gefüge ein und ist weisungsgebunden. Daher hätte ich die Einnahmen aus Honorararztdiensten eher in Zeile 21 eingegeben als unter Anlage S.
Anders würde es natürlich aussehen, wenn sie niedergelassen in einer Praxis gearbeitet hätte.
Wer kann mir bei der Frage weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus!