Investitionsabzugsbetrag

  • Guten Tag,

    Ich wäre sehr dankbar für kurze Erklärung.

    Angenommen man hat vor, innerhalb der nächsten 3 Jahren einen PKW für die Firma zu kaufen(10000€ Netto) ,und bildet rechtzeitig bei der Steuererklärung einen Investitionsabzugsbetrag von 4000€. Es geht um Kleingewerbe(Gewinnermittlung mit EÜR&Kasse SK03).

    Welche Buchungen (Eür&Kasse)nacheinander muss ich vornehmen,wenn der s Investitionsabzugsbetrag aufgelöst werden soll.(Kauf des PKW 10000€ Netto)

    Die 4000€ werden dann dem Gewinn hinzugerechnet.

    Der Anschaffungspreis verringert sich gleichzeitig ebenfalls um 4000€ damit die Abschreibung vom restlichen Betrag(6000€)berechnet werden kann.

    Gleichzeitig hat man die Möglichkeit die Sonderabschreibungsmöglichkeiten zu nutzen.

    Am Beispiel sieht man halt am einfachsten.Vielen Dank für die Aufklärung.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Vom Prinzip her ist mir die Sache klar.

    Meine Frage bezog sich auf den Program Eür&Kasse und die nacheinander folgende Schritte(incl.Buchungen)bei der Auflösung

    des IAB (Kauf des PKW)

  • Moin!


    Kleingewerbe bedeutet, er darf keine Umsatzsteuer auf seine Rechnungen ausweisen.

    Aber Einkommensteuer zahlt er auch - und die berechnet sich von seinem Gewinn, den er mit der Bildung eines IAB verringert.


    Der Anschaffungspreis verringert sich gleichzeitig ebenfalls um 4000€ damit die Abschreibung vom restlichen Betrag(6000€)berechnet werden kann.

    Gleichzeitig hat man die Möglichkeit die Sonderabschreibungsmöglichkeiten zu nutzen.


    Ich hoffe, das hast Du nur so lässig ausgedrückt. Die Verringerung des Anschaffungspreises um den IAB ist doch eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 2 EStG n. F.

    Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG (20%) vom verringerten Anschaffungspreis.

    Danach ganz normale AfA.

    Das buchst Du genau in dieser Reihenfolge.


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Kleingewerbe bedeutet, er darf keine Umsatzsteuer auf seine Rechnungen ausweisen.

    Das verwechselst Du gerade mit dem Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG. Davon hat @ Der Hausmeister zumindest bisher nichts geschrieben.

  • Das verwechselst Du gerade mit dem Kleinunternehmer

    Nicht ganz:


    Zitat aus gewerbeanmeldung.de:

    ....Grundlegend kann man sagen, dass Kleingewerbe solche Unternehmen sind, die die Kleinunternehmerregelung des Umsetzsteuergesetzes nutzen....

    Von zentraler Bedeutung aber ist, dass es keine Rechtsform namens Kleingewerbe gibt. Im Grunde genommen handelt es sich um ein ganz normales Gewerbe, das aufgrund anfänglich geringer Umsätze Erleichterungen für sich beansprucht......Anstelle von Kleingewerbe sind auch die Begriffe Kleinunternehmer oder Kleinstgewerbe gebräuchlich. Auf den Punkt gebracht handelt es sich um ein Gewerbe, das die Kleinunternehmerregelung nutzt.....


    Grundsätzlich hat das aber alles nichts mit der Fragestellung des TE zu tun...


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich hat das aber alles nichts mit der Fragestellung des TE zu tun...

    Du hast mit der USt angefangen.



    Nicht ganz:

    Blödsinn, was die da schreiben und so von keinem Steuerfachmann im Sprachgebrauch, da es gerade bei solchen Formulierungen, die eher an Gewerbe. oder Handelsrecht ausgerichtet sind, immer wieder zu Missverständnissen im Rahmen des Steuerrechts und der USt kommt. Da haben wir im Forum auch schon dutzende Male drauf hingewiesen. Man hätte zum Stichwort auch dutzende Beispiele verlinken können, die genau das von mir Gesagte bestätigen.

  • Hallo,

    ich teste das gleich Problem durch und habe hier schon die Unklarheit, dass mir der Hilfetext zum Herabsetzungsbetrag (beim Erfassen eines PKWs als Anlagegut) §7g Abs. 2 EStG im Programm widersprüchlich erscheint:


    "Haben Sie den IAB in Anspruch genommen MÜSSEN sie nun hier den Herabsetzungsbetrag erfassen.

    OK, bis hier komme ich noch mit. Wenn ich also von dem 10.000 Netto Kaufpreis (am 1.1.19 gekauft) 4000 IAB (in 2018) gebildet habe, dann trage ich die hier ein und ich kann den Wagen nur noch mit 6000€ über die 6Jahre abschreiben.

    Da komme ich noch mit,

    obwohl ich eigentlich der Meinung war, das es kein MUSS darstellt, sondern ein KANN.


    Dann sagt die Hilfe noch, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten des WG KÖNNEN um 40%, höchstens jedoch um die Hinzurechnung gewinnmindernd abgezogen werden.


    Bitte wo im Programm führe ich denn diese Aktion aus? Die Betonung liegt ja auf KÖNNEN.


    Danke

  • Vielen Dank für die Aufklärung.

    Es tut mir leid,falls ich mich ungenau ausgedrückt habe.Es geht um die Nebengewerbe ,und auf den Rechnungen wird Ust ausgewiesen.

    Die Antwort auf die Frage vom ThomasH2 würde mich auch sehr interessieren.

    Beim Buhl Support wurde mir am telefon gesagt,daß die ganzen Buchungen bezüglich IAB vom Program automatisch vorgeschlagen werden.

    Man geht über Erfassen,Betriebsvermögen,IAB.

    Danach kommen schon die Buchungen 9970 Gegenkonto 9971

    Kto für Hinzurechnung 9972 Gegenkonto 9973

    Herabsetzungsbetrag.

    Wäre sehr dankbar,wenn mir jemand die einzelne og.Schritte beim ausfüllen bei folgendem Beispiel im Program zeigen könnte.

    IAB gebildet bei der Steuererklärung 2018 4000 €

    Kauf PKW 2020 netto 10000€

    Vom Prinzip ist mir die Sache klar,nur möchte man beim ersten Mal keine Fehler bei der Eingabe im Program machen.

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Hallo
    Frage an Thomas H2 bezüglich dem Post vom 12.12.2019

    Wäre Dir sehr dankbar für die kurze Erklärung,wie du im Program Eür&Kasse an deinem Beispiel (10000€ Netto Kaufpreis)

    die folgende Buchungen damals durchgeführst hast.Habe gerade ähnliches Problem.

    Den IAB habe ich durch die Eingabe im Wiso Steuer Sparbuch 2019 bei der Steuererklärung gebildet. Nun muss ich nach dem Kauf des Autos die entsprechende Eingaben und die Buchungen im Eür&Kasse eingeben,damit IAB aufgelöst werden kann.

    Bin natürlich für jeden Hinweis sehr dankbar.