Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe mich wegen folgen Thema hier angemeldet:
Meiner Schwester ist aufgefallen das sie seit 2012 in Steuerklasse 1 eingestuft wurde obwohl sie Alleinerziehend also Steuerklasse 2 sein sollte und vorher auch war. Nun wollen wir Rückwirkend bis 2015 die Steuererklärung machen um den Entlastungsbeitrag zu nutzen.
Wir Wohnen beider in einem Haus was unseren Eltern gehört, die Wohnungen sind aber getrennt. Wir zahlen nur die Kosten vom aus, keine Miete.
Meine Fragen hierzu:
- Kann man diesen Entlastungsbeitrag in Steuerklasse 1 nachträglich geltend machen? Was ist zu beachten?
- Kann ich mit dem Wiso SteuerSparbuch 2019 Rückwirkend die Steuererklärung machen oder muss ich die alten Versionen wieder installieren?
Gruß
Eckipeter