Rückwirkende Steuererklärung, Steuerklasse, Alleinerziehend

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und habe mich wegen folgen Thema hier angemeldet:


    Meiner Schwester ist aufgefallen das sie seit 2012 in Steuerklasse 1 eingestuft wurde obwohl sie Alleinerziehend also Steuerklasse 2 sein sollte und vorher auch war. Nun wollen wir Rückwirkend bis 2015 die Steuererklärung machen um den Entlastungsbeitrag zu nutzen.

    Wir Wohnen beider in einem Haus was unseren Eltern gehört, die Wohnungen sind aber getrennt. Wir zahlen nur die Kosten vom aus, keine Miete.


    Meine Fragen hierzu:

    - Kann man diesen Entlastungsbeitrag in Steuerklasse 1 nachträglich geltend machen? Was ist zu beachten?

    - Kann ich mit dem Wiso SteuerSparbuch 2019 Rückwirkend die Steuererklärung machen oder muss ich die alten Versionen wieder installieren?


    Gruß

    Eckipeter

  • Für jedes Jahr musst du die entsprechende Version installieren - anders geht es nicht.


    Die Steuerklassen sind für die Einkommensteuererklärung vollkommen irrelevant. Das ist ein für den monatlichen Abzug durch den Arbeitgeber vorhandenes Merkmal. Die endgültige Steuer wird anhand der Steuererklärung ermittelt und berücksichtigt Familenstand, Anzahl der Kinder etc. Ob sich das lohnt, müsst Ihr rechnen - das geht probeweise auch im Internet, es gibt dort Jahresrechner, z.B. hier https://www.einkommenssteuertabelle.de/

    • Offizieller Beitrag

    ich bin neu hier im Forum und habe mich wegen folgen Thema hier angemeldet:

    Deshalb solltest Du vor dem Posten unbedingt auch die Forumssuche benutzen. Deine prinzipiellen Fragen wurden schon oft gestellt und beantwortet.


    Und was hat der Wechsel der Steuerklasse mit einem Entlastungsbeitrag zu tun? :/