Gewinnermittlung bei Betriebsaufgabe

  • Hallo zusammen,


    ich liege in den letzten Zügen meiner Steuererklärung 2018 und habe folgende Frage:


    Zum 31.12.2018 habe ich mein Gewerbe (Kleinunternehmer) aufgegeben. Ich habe nun

    a) Materialien/Waren = Wert A

    b) Maschinen (Nähmaschinen, Büroeinrichtung und kleinere Arbeitswerkzeuge) = Wert B

    die ich ja in die Gewinnermittlung mit einbeziehen muss - als Privatentnahme.


    Soweit ich es verstanden habe, gehört der Restwert an Materialien/Waren (Wert A) unter "Wechsel der Gewinnermittlungsart", erhöht also meinen Gewinn.

    Bzgl. Der Maschinen: diese habe ich (so sie denn unter die Afa fallen) ganz normal noch für 2018 abgeschrieben und die Restbuchwerte ebenfalls unter "Restbuchwerte für im KJ ausgeschiedene Anlagegüter" vermerkt. Diese Werte vermindern ja zunächst den Gewinn.


    Wohin aber schreibe ich den Wert B, also die Restwerte die ich bei einem Verkauf erzielen würde? Unter Veräußerungsgewinn? Kommt sonst noch etwas unter Veräußerungsgewinn :/ ?


    Ich sage schon einmal vielen Dank im Voraus und eine schöne Adventszeit!


    Viele Grüße,

    Stephanie :)

  • Soweit ich es verstanden habe, gehört der Restwert an Materialien/Waren (Wert A) unter "Wechsel der Gewinnermittlungsart", erhöht also meinen Gewinn.

    richtig


    Bzgl. Der Maschinen: diese habe ich (so sie denn unter die Afa fallen) ganz normal noch für 2018 abgeschrieben und die Restbuchwerte ebenfalls unter "Restbuchwerte für im KJ ausgeschiedene Anlagegüter" vermerkt. Diese Werte vermindern ja zunächst den Gewinn.

    Warum vermindern diese deinen Gewinn? Es ist doch der gleiche Sachverhalt (Privatentnahme) wie bei den Waren - also ist die Entnahme gewinnerhöhend.


    Wenn du nur eine (stark vereinfachte) Überleitungsbilanz erstellen willst, was bei den von dir geschilderten Vorgängen möglich sein sollte, handelt es sich um - wie du selber schreibst - Privatentnahmen. Und hierfür gibt es Konten im Bereich der Umsätze.

  • Guten Abend nesciens,


    vielen Dank für Deine Antwort!

    Bisher habe ich immer nur eine EÜR gemacht. Für das letzte (abschließende) Jahr war ich ausgegangen, dass ich auch hier eine EÜR machen kann. Was heißt denn Überleitungsbilanz? Das höre ich zum ersten Mal =O...

    Bzgl. Wert B (Maschinen, etc.) - gewinnmindernd weil es in der WISO Software unter "Betriebsausgaben" geführt wird (siehe Bild im Anhang).

    In welcher Zeile im Bogen trage ich den Betrag denn ein? Muss ich Wert A noch irgendwo anders eintragen?


    Welcher Betrag (Wert A, Wert B, Wert A+B oder etwas ganz anderes) steht dann in Zeile 35 unter Veräußerungsgewinn?


    Viele Grüße, Stephanie


    PS: Im Süden Deutschlands ist es wirklich sehr schön!

  • Meines Erachtens gehört dies nicht in der EÜR, sondern in den Aufgabegewinn. Hierfür ist lt Gesetz nämlich zur Bilanzierung überzugehen - nur in einfachen Fällen (wozu ich deinen Fall zähle) wird auf eine explizite Bilanz verzichtet.

    Der Aufgabegewinn gehört in deine Einkommensteuererklärung - bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gibt es die Frage zu Veräußerungen und Betriebsaufgaben (Anlage G Seite 2, ab Zeile 31).

    • Offizieller Beitrag

    Da sich ja zudem die Frage zu den Teilwerten/Zeitwerten der entnommenen WG aufdrängt, wäre m.E. die Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe dringend geboten.

  • Danke für die Rückmeldungen!


    Beim Steuerberater war ich bereits, dort hat man mir aber leider das kleine Detail verschwiegen, dass ich eine Bilanz erstellen muss (was ich so mittlerweile auch im Internet nachgelesen habe). Sieht so aus, als müsste ich den Weg nochmal gehen...


    Viele Grüße,

    Stephanie

  • Ich glaube nicht, dass hier eine Bilanz erforderlich sein wird (einfacher Fall, eine Excel-Aufstellung dürfte genügen), aber - miwe4 hat darauf hingewiesen - es müssen die tatsächlichen Werte (Teilwerte/Zeitwerte) der Maschinen und Waren ermittelt werden. Und dazu solltest du dir fachliche Hilfe holen.