Hallo zusammen,
ich liege in den letzten Zügen meiner Steuererklärung 2018 und habe folgende Frage:
Zum 31.12.2018 habe ich mein Gewerbe (Kleinunternehmer) aufgegeben. Ich habe nun
a) Materialien/Waren = Wert A
b) Maschinen (Nähmaschinen, Büroeinrichtung und kleinere Arbeitswerkzeuge) = Wert B
die ich ja in die Gewinnermittlung mit einbeziehen muss - als Privatentnahme.
Soweit ich es verstanden habe, gehört der Restwert an Materialien/Waren (Wert A) unter "Wechsel der Gewinnermittlungsart", erhöht also meinen Gewinn.
Bzgl. Der Maschinen: diese habe ich (so sie denn unter die Afa fallen) ganz normal noch für 2018 abgeschrieben und die Restbuchwerte ebenfalls unter "Restbuchwerte für im KJ ausgeschiedene Anlagegüter" vermerkt. Diese Werte vermindern ja zunächst den Gewinn.
Wohin aber schreibe ich den Wert B, also die Restwerte die ich bei einem Verkauf erzielen würde? Unter Veräußerungsgewinn? Kommt sonst noch etwas unter Veräußerungsgewinn ?
Ich sage schon einmal vielen Dank im Voraus und eine schöne Adventszeit!
Viele Grüße,
Stephanie