Messgeräte kaufen und umlegen

  • Dieses Jahr enden endlich die Mietverträge mit den großen Abrechnungsunternehmen. Ich werde bei Bedarf die nächsten Messgeräte (Wasser-/Wärmezähler) kaufen.


    Mir stellt sich jetzt die Frage der richtigen Umlegbarkeit auf die Mieter.


    Kann ich nur den Kaufpreis der Geräte über die “Laufzeit“ umlegen, oder auch die notwendigen Montage-/Wechselkosten?

  • Kann ich nur den Kaufpreis der Geräte über die “Laufzeit“ umlegen, oder auch die notwendigen Montage-/Wechselkosten?

    Da ja bereits die entsprechenden Zähler vorhanden sind und nur jetzt wegen Eichfristen, davon gehe ich aus, gewechselt werden müssen, kannst du selbstverständlich die gesamten Kosten auf die einzelnen Zähler umlegen und dann halt auf 5 oder 6 Jahre bzw. bei HKV auf 10 Jahre umlegen.

    Übrigens, das machen die Messdienstleister ja auch, die haben immer diese Wechselkosten bei den Mietgebühren enthalten.


    Und noch eine Info, wenn nicht bekannt. Da du den Vertrag mit diesen "Kostenverursacher" zu einem bestimmten Termin kündigst, dann MÜSSEN dir die neuen Zähler komplett erneuern, denn du hast ja für den Zeitraum bis zum Schluss die Mietgebühren bezahlt und darin sind zum Ende der Mietzeit diese zu erneuern.

    Wenn die nichts sagen, dann frag sie mal!!

  • Bist du dir mit den HKV sicher?
    Ich habe gelesen, dass nur Messgeräte umlagefähig sind.

    Gekaufte HKV können nur bei der ersten Anschaffung als Modernisierungsmaßnahme angesetzt werden.


    Das mit der Zählererneuerung verstehe ich nicht ganz.

    Wieso sollte der Vermieter der Geräte nach Ende der Mietzeit alle Zähler auswechseln müssen?

  • Gekaufte HKV können nur bei der ersten Anschaffung als Modernisierungsmaßnahme angesetzt werden.

    Leider kann ich aus deiner ersten Ansage das nicht rauslesen, denn dort schreibst du, dass der MDL (Messdienstleister) das in Zukunft nicht mehr macht, da hast du eine sehr gute Entscheidung getroffen.

    Klar ist, dass die Erstausstattung nicht umgelegt werden kann und darf, da sind wir uns einig. In deinem Fall endet ja der Vertrag mit Lieferung, Betreuung und Erneuerung nach Eichfristende mit dem MDL.

    In der Zählermiete ist enthalten, die zur Verfügungstellung der Geräte, bei einem Defekt das erneuern UND (!) bei Eichfristende diese komplett wieder neu anzubringen.

    Das heißt, du bezahlst jedes Jahr nicht nur fürdie Bereitstellung, sondern auch für die Erneuerung nach ca. 10 Jahren die gesamten Kosten in der Mietzeit.

    Würdest du weiterhin dabei bleiben, würde der MDL irgendwann die HKV wieder erneuern, dafür bezahlst du nichts extra, das ist im Mietpreis enthalten.


    Zuletzt habe ich diese Vorgehensweise Anfang 2019 gehabt, da dem MDL gekündigt wurde, ihm aber bis zum Vertragsende alle Mietkosten bezahlt wurden. Mit Zahlung der Mietkosten wird aber davon ausgegangen, dass die Geräte bei Eichfristende erneuert werden.


    Daher habe ich für das Haus nach Vertragsende mit dem MDL alle WMZ (hier waren keine HKV eingebaut) auf "Kosten" des MDL erneuert bekommen.


    Hoffe es ist einigermaßen plausibel, wie ich es angegeben habe. Nur ich habe es so abgewickelt.

  • Ich denke ich hab es jetzt verstanden. In meinem Fall ist es etwas anders, hier habe ich zum Ende des Jahres gekündigt, aber auf allen Geräten gibt es noch 1-3 Jahre "Restlaufzeit". Deshalb gibt es zum Vertagsende keinen Austausch. Ich muss dann in 1-3 Jahren die entsprechenden Geräte auswechseln.


    Aber die Entscheidung war hoffentlich die richtige, denn durch den Kauf und die selbst durchzuführende Heizkostenabrechnung sparen die Mieter ca. 40%, auch wenn ich für meine Arbeit, die Ablesung und Abrechnung der Heizkosten noch einen Teil berechne.

  • Zitat

    Gekaufte HKV können nur bei der ersten Anschaffung als Modernisierungsmaßnahme angesetzt werden.

    Wo steht das? Eine Modernisierung ist doch was komplett anderes: Die wird zum Großteil vom Eigentümer bezahlt und lässt sich teilweise auf die Miete umlegen. Kompliziert!

    Wenn Du die Geräte mit Ablauf der Eichfrist erneuerst, kannst Du die Kosten komplett umlegen. Wenn Du Geräte gemietet hast und jetzt wechselst, damit die Mieter am Ende Kosten sparen, könnte es sein, dass sich das auch umlegen lässt. Ich würde es versuchen. Denn Du wechselst ja nur das Modell von Miet- auf Kauf. Und dann bürdest Du den Mietern ja keine zusätzlichen Kosten auf. Ich bin aber nicht ganz sicher, ob das jeder so sieht. Die Kosten für den Betrieb der Messeinrichtungen gehören jedenfalls zu den Heizkosten!

  • Wo steht das? Eine Modernisierung ist doch was komplett anderes: Die wird zum Großteil vom Eigentümer bezahlt und lässt sich teilweise auf die Miete umlegen. Kompliziert!


    "Kauf von Heizkostenverteiler

    Wenn der Vermieter die Verbrauchserfassungsgeräte kauft, kann er den Kostenaufwand nicht im Rahmen der Heizkostenverordnung umlegen. Es handelt sich dann um eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 559 BGB."

    Quelle: mietrecht.org


    Beim Kauf gehen die Geräte ja in den Hausbestand über und man kann diese bei der ersten Anschaffung nur als Modernisierungsmaßnahme (nachhaltige Einsparung von Heizenergie) an die Mieter weiterreichen.

    Bei einem Defekt während der Nutzungsdauer bzw. nach Ende dieser kann die erneute Anschaffung dann nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden.

    Die Kosten für Heizkostenverteiler können nur bei Anmietung auf die Mieter umgelegt werden.


    Das gilt aber nur für Heizkostenverteiler, da dies keine Meßgeräte sind und auch nicht geeicht werden müssen. Die Heizkostenverordnung regelt aber, dass nur Meßgeräte (Wärmemengenzähler, Wasserzähler) umgelegt werden dürfen. Dann ist es aber egal ob gekauft oder gemietet.

  • Nur mal so am Rande: Modernisierungkosten dürfen seit dem 01.01.2019 nur zu 8% umgelegt werden, und das nach Abzug von Instandhaltungskosten, die man sowieso gehabt hätte. Außerdem muss man die Modernisierungsmaßnahme vorher 3 Monate ankündigen. Und wenn es keine Modernisierung ist, weil es schon vorher Erfassungsgeräte gab, sieht es mit einer "Modernisierung" eher schlecht aus. Es geht bei den Modernisierungsmaßnahmen z.B. auch um die Einsparung von Energie. Deshalb habe ich dabei so meine Zweifel, was die Umlegbarkeit von Kosten angeht...