Immobilie und Umbau sowie Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hallo zusammen,


    ich bin relativ neu hier und habe bisher immer meine Steuerklärungen über einen Lohnsteuerhilfeverein gemacht. Ich wollte es jetzt allerdings mal selbst machen und hänge gleich schon relativ früh :)

    Ich habe in 2013 das Haus meiner Eltern geerbt und es wurde mir überschrieben Sie haben dafür einen Nießbrauch eingetragen. Haus wurde damals geschätzt und alles über den Notar umgeschrieben.


    Ich habe seit 2014 wieder in diesem Haus gelebt und habe begonnen es umzubauen. Das heißt altes Dach runter, Kniestock drauf u.s.w.

    Ich weiß alles von 2014 ist schon verstrichen und dort habe ich auch keine Steuererklärung gemacht da ich zu den Leuten gehöre die eine Erklärung freiweilig machen.


    Für 2015 würde ich eigentlich noch gerne eine Steuererklärung abgeben. Ich habe wie gesagt ab beginn des Umbaus in dem Haus gewohnt so auch 2015 während dessen wir noch umgebaut haben.

    Es gab nachher eine neue Wohneinheit die aber rechtlich nicht getrennt ist, es "gehört" theoretisch alles mir.


    Ich frage mich aber was gebe ich jetzt bei Immobilie unter Anschaffung / Herstellung an. Weil theoretisch habe ich es geerbt und selbst mitgenutzt und dann begonnen es umzubauen.

    Zumindest die Dinge wie Schornsteinfeger und so müsste ich doch absetzen können oder? Ab 2016 habe ich ja dann auch in dem neuen Teil gewohnt trotzdem habe ich ja die komplette Zeit das Haus selbst genutzt. Wenn ich das richtig sehe ist es auch ein Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten.


    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen ansonsten muss ich mir in 2016 dann mal Hilfe vom Steuerberater holen. Leider bin ich mit den Dienstleistungen des Lohnsteuerhilfevereins nicht wirklich zufrieden.


    Danke und Gruß


    Carsten

  • Du kannst maximal das ansetzen, was für deinen eigenen Hausstand ausgegeben wurde - da gehört die Wohnung deiner Eltern sicher nicht dazu (du sprichst ja selber von einer neuen Wohneinheit. Als weiteres muss geprüft werden, ob hier nicht Herstellungsaufwand vorliegt. Ich würde dir hier dringend raten, zumindest für das erste Jahr fachlichen Rat zu holen. Zumal der Nießbrauch einige Beschränkungen für dich hat!

    • Offizieller Beitrag

    Die Fragestellung geht nun wirklich in die Richtung einer klassischen Steuerberatung, die m.E. auch dringend erforderlich ist und eigentlich schon vor Übertragung des Objekts und Einrichtung eines Vorbehaltsnießbrauchs zwingend hätte erfolgen müssen. Da dem Forum eine solche Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, schließe ich den Thread.


    Bei konkreten Fragen zur Programmbedienung etc. ggf. bitte, nach Nutzung der erweiterten Forumssuche, für jedes verbleibende Problem einen eigenen Thread im betreffenden Unterforum einstellen.