Hallo,
wie kann ich denn Kosten, die nur einen Mieter direkt betreffen in der Heizkostenabrechnung dieses Mieters angeben?
(z.B. Kosten des Nutzerwechsels)
Hallo,
wie kann ich denn Kosten, die nur einen Mieter direkt betreffen in der Heizkostenabrechnung dieses Mieters angeben?
(z.B. Kosten des Nutzerwechsels)
(z.B. Kosten des Nutzerwechsels)
Das kannst du nur unter die Nebenkosten packen mit "laut Abrechnung", denn bei den Heizkosten geht das nicht.
O. K. danke, habe mir sowas fast schon gedacht. Dann eben in den Nebenkosten.
Hallo,
wie kann ich denn Kosten, die nur einen Mieter direkt betreffen in der Heizkostenabrechnung dieses Mieters angeben?
(z.B. Kosten des Nutzerwechsels)
Soweit zum Nutzerwechsel:
Wird ein Messdienstleister mit der Zwischenablesung beauftragt, kann der Vermieter diese Kosten nicht grundsätzlich auf die vom Auszug betroffenen Mietparteien umlegen. Laut einem BGH-Urteil handelt es sich um Verwaltungskosten, die vom Vermieter zu tragen sind (BGH, Urt. v. 14.11.2007, AZ: VIII ZR 19/07), außer wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
Hier stimme ich blumenmeer zu, denn nur dann, wenn im Mietvertrag (kenne ich von meiner Tochter, dort steht es so) diese Position als "ausgemacht" dokumentiert ist, dürfen die Kosten für den Nutzerwechsel weiterberechnet werden.
Ist mir bekannt und so auch im Mietvertrag verankert.
Das kannst du nur unter die Nebenkosten packen mit "laut Abrechnung", denn bei den Heizkosten geht das nicht.
Beim Vermieter geht das:
In deiner Tabelle ist es Teil der gesamten Heizkosten.
D.h. die Nutzerwechselkosten werden auf alle Mieter umgelgt, nicht nur auf die die es wirklich betrifft.
Soweit zum Nutzerwechsel:
...
Laut einem BGH-Urteil handelt es sich um Verwaltungskosten, die vom Vermieter zu tragen sind (BGH, Urt. v. 14.11.2007, AZ: VIII ZR 19/07),
außer wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
Tja, da ist das Landgericht Leipzig jetzt wohl anderer Meinung:
https://www.hausblick.de/commu…henablesung-bei-miet-ende
So langsam blickt doch keiner mehr durch bei den ganzen Entscheidungen!
Alles anzeigenSoweit zum Nutzerwechsel:
...
Laut einem BGH-Urteil handelt es sich um Verwaltungskosten, die vom Vermieter zu tragen sind (BGH, Urt. v. 14.11.2007, AZ: VIII ZR 19/07),
außer wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
Tja, da ist das Landgericht Leipzig jetzt wohl anderer Meinung:
https://www.hausblick.de/commu…henablesung-bei-miet-ende
So langsam blickt doch keiner mehr durch bei den ganzen Entscheidungen!
Das ist ja das schöne an unserem Rechtssystem. Viele kochen mit (Amtsgerichte), dann gibts ein paar die haben eine Kochschule und bilden aus (Landgerichte), dann gibts die Innungsmeister (Oberlandesgerichte) und zum Schluß kommt der Kochkritiker und vergibt die Sterne (BGH).
So kann jeder mitkochen, und die Gäste wundern sich, was es so alles zum Mampfen gibt.
Ich lege diese Kosten immer dem Ausziehenden drauf. Egal, ob das 100% vereinbart wurde. Aber in neuen Mietverträgen ist das standardmässig so geregelt.