Schwerbehinderten-Pauschbetrag rückwirkend geltend machen

  • Hallo,

    das Versorgungsamt hat mir in einem gesonderten Bescheid bestätigt, dass meine Schwerbehinderung bereits im Jahr 1995 vorlag. Daraufhin habe ich das Finanzamt angeschrieben und gebeten, aufgrund dieses rückwirkenden Ereignisses (§ 175 Absatz 1 Nummer 2 AO) den Behinderten-Pauschbetrag zurück bis ins Jahr 1995 geltend zu machen. Das Finanzamt hat mir nun für einige Jahre ab 1995 die Steuerbescheide entsprechend abgeändert. Für die restlichen Jahre jedoch, heißt es, hätte ich keine Steuererklärungen abgegeben. Gibt es eine Chance, für diese restlichen Jahre, auch wenn sie schon 15 Jahre zurückliegen, noch eine Steuererklärung nachzuliefern? Ich meine, damals hat mir eine Steuererklärung (Steuerklasse I) nicht viel gebracht. Aber jetzt, nachdem ich weiß, dass ich damals schon schwerbehindert war, würde es sich bestimmt lohnen. Damals wusste ich es eben nicht, weswegen ich ja auch nicht immer eine Steuererklärung abgegeben habe. Könnte mir bitte jemand in dieser Sache helfen? Danke.

  • Danke für die Antwort.

    Die 4-Jahresfrist? Das würde bedeuten, dass ich nichts mehr machen kann. Trotzdem irgendwie ungerecht, denn wenn man mir damals schon die Schwerbehinderung - wie es sich gehört hätte - zugestanden hätte, dann hätte ich aufgrund des Behindertenpauschbetrags jedes Jahr die Steuererklärung abgegeben. So hat man mich erfolgreich viele Jahre um den Pauschbetrag gebracht.

  • Es stand dir frei, schon damals eine freiwillige Erklärung zu machen! Aber trotzdem: es gibt nun einmal gesetzlich festgelegte Fristen, bis zu denen ein Steuerbescheid geändert werden kann - was aber bedingt, dass eine Erklärung gemacht wurde. Und die Festsetzungsfrist von 10 Jahren maximal dient dem Rechtsfrieden.