Ärztliche Beratung für Dienstreise als Werbungskosten absetzbar?

  • Hallo,


    ich war dieses Jahr beruflich in Brasilien und war vor meiner Reise bei der Impfsprechstunde des Tropeninstitutes unserer Uniklinik.

    Insgesamt habe ich dabei 126,04€ bezahlt, wobei nicht alles von meinem AG in der Reisekostenabrechnung übernommen wurde.

    Beispielsweise wurde mir die Leistung "Beratung -auch m. Fernsprecher" nach GOÄ, Ziff. 1 nicht erstattet.


    Sind solche Kosten erstattungsfähig? Bei Impfungen habe ich gelesen, dass diese nur erstattungsfähig sind, wenn sie ärztlich verordnet wurden.

    Wie sieht es mit "Nebenkosten" für die Impfungen, also die Beratung aus? Kann ich das als sonstige Reisenebenkosten für die Dienstreise erfassen? Oder hätte ich dafür auch eine Verordnung (=Rezept?) haben müssen?


    Edit: Hier habe ich gelesen, dass man "Aufwendungen für vorgeschriebene oder notwendige Schutzimpfungen (einschl. Sera) und andere prophylaktische Maßnahmen (z. B. gegen Malaria) und Gesundheitsatteste (einschl. Tropentauglichkeitsbescheinigungen) bei Auslandsdienstreisen in Infektions- und Epidemiegebiete" als Reisenebenkosten absetzen kann. Das Auswärtige Amt sagt dazu: "Der größte Teil Brasiliens ist inzwischen Gelbfieberendemiegebiet, so dass eine Impfung zum persönlichen Schutz dort notwendig wird". Ließe sich damit argumentieren, das als Reisenebenkosten abzusetzen?

    Vielen Dank!

  • Was hat das Ganze mit Eingaben in ein Steuerprogramm zu tun? Wir dürfen hier keine steuerliche Beratung leisten. Ob und wie das ansetzbar ist, musst du daher selbst herausfinden.

    Wo du das dann eingibst, hängt auch von dem von dir verwendeten Programm ab. Sachlich gehört es dann - falls ansetzbar - zu den Werbungskosten.