Elektronisches Fahrtenbuch VIMcar in Wiso Steuersparbuch übernehmen

  • Hallo zusammen,

    kann mir bitte jemand helfen? Ich fahre mit meinem privaten PKW auch geschäftlich. Bin im angestellt, bekomme auch keine 30 Cent für Geschäftsfahrten, hier bekomme ich einen Bruttobetrag auf mein Gehalt drauf.


    Nutze das Fahrtenbuch VIMCAR. Möchte meine Steuererklärung schon mit dem Sparbuch 2020 vorbereiten, sprich Steuererklärung für 2019


    Den VIMCAR Export der Fahrten habe ich ins Modul Fahrtenbuch importiert. Wenn ich dann wieder im Sparbuch bin kann ich auch dort unter Import -> Wiso Fahrtenbuch das Fahrzeug importieren.

    Der vom Wiso Fahrtenbuch ermittelte KM Satz ist 0,51 €


    Frage 1 Übernahme und Eintragung von Geschäftsfahrten?: Wie bekomme ich die im Fahrtenbuch aufgelistete Fahrten ins Sparbuch rein? Kann beim Importziel nur Fahrzeug und weitere Ziele wie "erster Gewerbebetrieb, freiberufliche Tätigkeit etc.) angeben.

    Wie kann ich die einzelnen Fahrten übernehmen? Und vor allem wo sehe ich diese dann wieder im Sparbuch?

    Oder reicht es die aufgelistete Geschäftsfahrten in KM mal den KM Preis (bei mir 0,51km x 7.300KM = 3.723) selber irgendwo einzutragen? Aber wo dann? Als eine Zeile irgendwo in den Ausgaben -> Reisekosten?


    Frage 2: Übernahme und Eintragung von Fahrten zur Arbeitsstätte?

    Wie geht das dann mit den Fahrten zur Arbeitsstätte? Hier habe ich 1.100 KM x 0,51 = 561 € und wo trage ich diese ein?


    Frage 3:

    Im Wiso Fahrtenbuch kann dich die Kosten aufnehmen (Versicherung, Steuer, Maut etc.) Kann ich diese auch irgendwie von VIMCAR ins Wiso Fahrtenbuch übernehmen? Oder kann man diese Kosten dann im Wiso zusammenfassen und nur das Kosten PDF von VIMcar mit dazugeben?


    Frage 3 ist nicht so relevant, Frage 1 und 2 schon. Würde mir auch helfen wie das jemand macht wenn er noch ein klassisches Fahrtenbuch führt, sprich wo er die Geschäftsfahrten und Fahrten zur Arbeit in der Steuererklärung einträgt...


    Vielen Dank schon mal für Euere Hilfe


    LG

  • 1. Wie die Übertragung funktioniert, kann ich nicht sagen (VIMCAR habe ich nicht im Einsatz). Aber in der Regel werden hier nur Ergebnisse aus dem Fahrtenbuch in die Einkommensteuererklärung übernommen.

    Was hast du denn für Einkünfte? Oben schreibst du, du bekommst vom Arbeitgeber eine Pauschale bezahlt für Dienstfahrten - du musst ja die Erstattungen des Arbeitgebers dagegen rechnen (und hier wird der gesamte Betrag des Arbeitgebers gerechnet gegen die von dir geltend gemachten Aufwendungen). Unter 1. schreibst du dann von einem 1. Gewerbebetrieb, freiberuflichen Einkünften usw. Beim Arbeitgeber gehören die Fahrten zu deiner Arbeitsstätte in den Werbungskosten zu den Fahrten zur Arbeitsstätte (siehe unten). Die Dienstfahrten sind bei den Werbungskosten unter den Reisekosten aufzuführen. Das Programm führt dich hier recht gut.

    Ich führe das Fahrtenbuch direkt über das Fahrtenbuchmodul, habe hier aber noch nie irgendwelche Daten über einen Import gemacht. Die wenigen Daten trage ich manuell im Modul Einkommensteuererklärung ein, dabei müssen Dienstfahrten einzeln aufgeführt werden, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit Anzahl Tage und Kilometer. Hier gilt sowieso nur die Entfernungspauschale, deine "echten" Kosten interessieren nicht. Das Fahrtenbuchmodul dient als Nachweis, dass die "echten" Kosten angesetzt werden können (Anforderungen des Finanzamtes müssen nämlich beachtet werden), nicht der Steuererklärung.

    2. Siehe letzte Aussage: du trägst die Anzahl Tage und die Kilometer unter Fahrten zur Arbeitsstätte ein - dein Kilometersatz ist uninteressant. Bitte auch beachten: nur wenn du am Tag hin und zurück fährst, gilt der volle Pauschalsatz von 30 Eurocent! Das Finanzamt plausibilisiert.

  • 1. Wie die Übertragung funktioniert, kann ich nicht sagen (VIMCAR habe ich nicht im Einsatz). Aber in der Regel werden hier nur Ergebnisse aus dem Fahrtenbuch in die Einkommensteuererklärung übernommen.

    Was hast du denn für Einkünfte? Oben schreibst du, du bekommst vom Arbeitgeber eine Pauschale bezahlt für Dienstfahrten - du musst ja die Erstattungen des Arbeitgebers dagegen rechnen (und hier wird der gesamte Betrag des Arbeitgebers gerechnet gegen die von dir geltend gemachten Aufwendungen). Unter 1. schreibst du dann von einem 1. Gewerbebetrieb, freiberuflichen Einkünften usw. Beim Arbeitgeber gehören die Fahrten zu deiner Arbeitsstätte in den Werbungskosten zu den Fahrten zur Arbeitsstätte (siehe unten). Die Dienstfahrten sind bei den Werbungskosten unter den Reisekosten aufzuführen. Das Programm führt dich hier recht gut.

    Ich führe das Fahrtenbuch direkt über das Fahrtenbuchmodul, habe hier aber noch nie irgendwelche Daten über einen Import gemacht. Die wenigen Daten trage ich manuell im Modul Einkommensteuererklärung ein, dabei müssen Dienstfahrten einzeln aufgeführt werden, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit Anzahl Tage und Kilometer. Hier gilt sowieso nur die Entfernungspauschale, deine "echten" Kosten interessieren nicht. Das Fahrtenbuchmodul dient als Nachweis, dass die "echten" Kosten angesetzt werden können (Anforderungen des Finanzamtes müssen nämlich beachtet werden), nicht der Steuererklärung.

    2. Siehe letzte Aussage: du trägst die Anzahl Tage und die Kilometer unter Fahrten zur Arbeitsstätte ein - dein Kilometersatz ist uninteressant. Bitte auch beachten: nur wenn du am Tag hin und zurück fährst, gilt der volle Pauschalsatz von 30 Eurocent! Das Finanzamt plausibilisiert.

    Danke Babuschka, die Pauschale die ich bekomme rechne ich dagegen.


    Den Rest habe ich wahrscheinlich verstanden.

    Das heißt ich rechne ja übers Fahrtenbuch den Preis eines KM aus und gebe den errechneten Betrag x die geschäftlichen KM dann einfach im Formular N Zeile 50 (Reisekosten) "als selber ermittelten Wert" ein, sprich hier keine Zeilenauflistung da die Ja im Fahrtenbuch dokumentiert ist. Zusätzlich gebe ich die Anzahl der Fahrten zur Arbeitsstätte wie gewohnt an (die 30 Cent). Klar, leg dann das Fahrtenbuch und die Belege mit Kostenauflistung als Grundlage mit dazu. Danke