Doch, Du hättest die Kosten, wie viele andere auch, geltend machen können (müssen).
Hä? Welche Kosten denn, wenn zur damaligen Zeit (2012) die Fortbildungskosten für´s Masterstudium gar nicht anerkannt worden wären.
Die Änderung gab es doch erst 2015.
Ja und? Was meinst Du, was der Anlass dazu war? Die ganzen Verfahren und den Verfahrensgang, den Dir @Petz oben #13 teilweise dargestellt hat und der sogar noch ein paar Stufen mehr von der Basis her hat. Und das dauert dann eben ein paar Jährchen.
Nein, bitte vernünftig zitieren. Deshalb gibt es diese Funktion in der Forumssoftware.
So geht´s ja auch.
Eben. Und deshalb halte Dich dann bitte auch künftig an die im Forum übliche Verfahrensweise und an die Forenregeln. Das ist übrigens auch in Deinem Sinne, denn kaum jemand hat Lust, sich durch einen unüberschaubaren Textwust zu wühlen, um dann letztlich eine Hilfestellung geben zu können. Im Zweifel wird sich derjenige dann nicht zu Wort melden.