Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Verjährungsfristen im Zusammenhang mit Verlustvortrag und Verjährungsfristen. Brauchbare Antworten habe ich leider durch die Suche nicht bekommen.
Rückwirkend kann ja 7 Jahre ein Verlustvortrag geltend gemacht werden, bei der Steuererklärung kann ich 4 Jahre warten (Um von Zinsen zu profitieren ja durchaus sinnvoll).
Zur Frage: Die Verlustvorträge kann ich einzeln bis einreichen, solange ich noch keine Steuererklärung - mit der die Verluste verrechnet werden sollen - abgegeben habe?
An meinem Beispiel:
Masterstudium: 2012-2015
Arbeitsstelle: seit 2016
Heißt, ich kann jetzt in 2019 noch die Verlustfeststellung für 2012 machen.
Mit den anderen Verlustfeststellungen von 2013 bis 2015 kann ich aber noch warten, solange(!) ich noch nicht die Steuererklärung für 2016 abgegeben habe?
Anders gefragt: Ich habe mit dem Thema leider etwas getrödelt und gleichzeitig alles unterschätzt, sodass ich mich jetzt frage: Reicht es erstmal, wenn ich nur die Verlustfeststellung für 2012 mache und im neuen Jahr dann den Rest?
Grüße,
Anton