Verjährungfristen für die Verlustfeststellung und Steuererklärung

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    Doch, Du hättest die Kosten, wie viele andere auch, geltend machen können (müssen).

    Hä? Welche Kosten denn, wenn zur damaligen Zeit (2012) die Fortbildungskosten für´s Masterstudium gar nicht anerkannt worden wären.

    Die Änderung gab es doch erst 2015.

    Ja und? Was meinst Du, was der Anlass dazu war? Die ganzen Verfahren und den Verfahrensgang, den Dir @Petz oben #13 teilweise dargestellt hat und der sogar noch ein paar Stufen mehr von der Basis her hat. Und das dauert dann eben ein paar Jährchen.


    Nein, bitte vernünftig zitieren. Deshalb gibt es diese Funktion in der Forumssoftware.

    So geht´s ja auch.

    Eben. Und deshalb halte Dich dann bitte auch künftig an die im Forum übliche Verfahrensweise und an die Forenregeln. Das ist übrigens auch in Deinem Sinne, denn kaum jemand hat Lust, sich durch einen unüberschaubaren Textwust zu wühlen, um dann letztlich eine Hilfestellung geben zu können. Im Zweifel wird sich derjenige dann nicht zu Wort melden.

  • Ja und? Was meinst Du, was der Anlass dazu war? Die ganzen Verfahren und den Verfahrensgang, den Dir Petz oben #13 teilweise dargestellt hat und der sogar noch ein paar Stufen mehr von der Basis her hat. Und das dauert dann eben ein paar Jährchen.

    Ich soll also Kosten geltend machen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht anerkannt worden wären, in der Hoffnung, dass sich die Rechtssprechung dazu zu meinen Gunsten schon ändern wird? Verstehe ich das richtig?
    Das kann man doch nicht ernsthaft verlangen.



    Eben. Und deshalb halte Dich dann bitte auch künftig an die im Forum übliche Verfahrensweise und an die Forenregeln. Das ist übrigens auch in Deinem Sinne, denn kaum jemand hat Lust, sich durch einen unüberschaubaren Textwust zu wühlen, um dann letztlich eine Hilfestellung geben zu können. Im Zweifel wird sich derjenige dann nicht zu Wort melden.

    Das sehe ich ja auch so.


    Hier funktioniert es nur nicht so wie ich es von gängiger Forensoftware gewohnt bin. Daher der missglückte FullQuote, den ich auch nicht mehr repariert bekomme.

    • Offizieller Beitrag

    Ja und? Was meinst Du, was der Anlass dazu war? Die ganzen Verfahren und den Verfahrensgang, den Dir Petz oben #13 teilweise dargestellt hat und der sogar noch ein paar Stufen mehr von der Basis her hat. Und das dauert dann eben ein paar Jährchen.

    Ich soll also Kosten geltend machen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht anerkannt worden wären, in der Hoffnung, dass sich die Rechtssprechung dazu zu meinen Gunsten schon ändern wird? Verstehe ich das richtig?
    Das kann man doch nicht ernsthaft verlangen.

    Genau das kann man verlangen, denn so funktioniert der Rechtsweg. Genau aus diesem Grund findet man auf seinem Verwaltungsakt (Bescheid) auch eine Rechtsbehelfsbelehrung.


    • Antrag
    • Ablehnung im Verwaltungsakt (Bescheid)
    • Einspruch
    • Einspruchsentscheidung des FA
    • Klage FG
    • Entscheidung FG
    • weiter siehe

    och, Richter vom Bundesfinanzhof widersprechen Richter vom Finanzgericht.

    Richter vom BVerfG widersprechen Richter vom BFH.

    Richter vom EuGH widersprechen Richter vom BVerfG.

    Richter vom EGMR widersprechen Richter vom EuGH.


    Und genau so läuft das im Extremfall. Dazwischen gibt es noch andere geeignete Lösungen, Massenverfahren zu verhindern, die eigentlich mittlerweile auch vielen bekannt sein sollten. Da sollten einmal die Begriffe "Ruhen des Verfahrens" oder auch "vorläufig i.S. § 165 Absatz 1 AO" gefallen sein. Aber alle Regelungen bedingen immer, dass die entsprechenden Kosten überhaupt geltend gemacht worden sind.

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    Daher der missglückte FullQuote, den ich auch nicht mehr repariert bekomme.

    Geht manchmal nur über die HTML-Ansicht.

    Ich soll also Kosten geltend machen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht anerkannt worden wären, in der Hoffnung, dass sich die Rechtssprechung dazu zu meinen Gunsten schon ändern wird? Verstehe ich das richtig?

    Wie meine Vorredner schon schrieben: so funktioniert es. Man trägt die Posten ein, das FA streicht diese erwartungsgemäß auf Grundlage der aktuellen Rechtslage und man erhebt dagegen einen Einspruch mit Bezugnahme auf laufende Verfahren vor den Gerichten, an die man sich ranhängt. Und das jedes Jahr auf's Neue, solange die Verfahren laufen. Ist eigentlich nicht so schlimm (die Erklärung macht man im Normalfall sowieso) und funktioniert recht gut. Habe ich auch schon mal ein paar Jahre durchgezogen und am Ende gab es eine Stange Geld, für die sich der Aufwand gelohnt hatte.

    ich wage auch die Behauptung, daß man Jahre später eher Probleme mit den Nachweisen bekommt und so gezwungen ist, gleich alles zu belegen / zu dokumentieren und nicht erst lange suchen / nachdenken muß.

    • Offizieller Beitrag

    Man muss derzeit keinen Einspruch einlegen in dieser Angelegenheit.

    Die Bescheide werden maschinell, d.h. automatisch, für vorläufig erklärt.

    @Billy und mir ging es eher um das grundsätzliche Prozedere, da @bornanton uns diesbezüglich etwas uninformiert schien und Deine kurze Auflistung ihm wohl nicht ausreichte. ;)

    • Offizieller Beitrag

    @Billy und mir ging es eher um das grundsätzliche Prozedere, da @bornanton uns diesbezüglich etwas uninformiert schien und Deine kurze Auflistung ihm wohl nicht ausreichte. ;)

    Genau genommen vermute ich sogar, dass der Einspruch unzulässig wäre, weil man nicht beschwert ist, § 350 AO.

    Man hat die Rechtssicherheit durch den Vorläufigkeitsvermerk.

    Und daher geht's auch mir um das Grundsätzliche.

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    Genau genommen vermute ich sogar, dass der Einspruch unzulässig wäre, weil man nicht beschwert ist, § 350 AO.

    Das sehe ich ebenso.


    Man hat die Rechtssicherheit durch den Vorläufigkeitsvermerk.

    #23

    Und genau so läuft das im Extremfall. Dazwischen gibt es noch andere geeignete Lösungen, Massenverfahren zu verhindern, die eigentlich mittlerweile auch vielen bekannt sein sollten. Da sollten einmal die Begriffe "Ruhen des Verfahrens" oder auch "vorläufig i.S. § 165 Absatz 1 AO" gefallen sein. Aber alle Regelungen bedingen immer, dass die entsprechenden Kosten überhaupt geltend gemacht worden sind.

  • Ja, formal habt ihr ja auch recht, keine Frage!

    Als normaler Arbeitnehmer, der keine Lust und Zeit hat sich mit sowas zu beschäftigen, ist das aber in meinen Augen schwer vermittelbar - ja sogar unzumutbar^^



    Wie auch immer. Beim Finanzamt habe ich auch nochmal nachgehakt, da kam das Gleiche:

    Der Zug ist abgefahren. Der Bescheid für 2012 ist endgültig, da gibt´s nichts mehr zu ändern.


    Der Vorläufigkeitsvermerk galt wohl für was anderes in dem Bescheid.


    Danke an alle für die Mühen.

  • Der Vorläufigkeitsvermerk wird aber durch die Festsetzungsfrist begrenzt!

    Das lässt sich auch berechnen:

    Abgabe der Erklärung (Ende des jahres) + 4 Jahre maximale Frist zur Festsetzung

    die Erklärungsfrist hierfür ist maximal 3 Jahre, beginnend mit dem Jahr, für das die Erklärung gilt, damit ist nach 7 Jahren Schluss. Und genau diese Rechnung hat das Finanzamt gemacht.


    Davon abgesehen: wenn du keine Lust hast, dich mit deinen Steuerangelegenheiten auseinander zu setzen, wirst du entweder auf fachliche Hilfe zurückgreifen müssen oder immer wieder solche "Pleiten" erleben. "Unzumutbar" ist dies wahrlich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Der Vorläufigkeitsvermerk wird aber durch die Festsetzungsfrist begrenzt!

    ?(


    Das lässt sich auch berechnen:

    Abgabe der Erklärung (Ende des jahres) + 4 Jahre maximale Frist zur Festsetzung

    die Erklärungsfrist hierfür ist maximal 3 Jahre, beginnend mit dem Jahr, für das die Erklärung gilt, damit ist nach 7 Jahren Schluss. Und genau diese Rechnung hat das Finanzamt gemacht.

    Das glaube ich eher weniger. Vielmehr hat @bornanton keinerlei entsprechende Kosten in der Erklärung geltend gemacht. Demgemäß wird in dem Bescheid auch kein entsprechender Erläuterungstext zu dieser Position in den Vorläufigkeiten enthalten sein und der Vorläufigkeitsvermerk eher andere zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren betreffen. Zu diesen Gründen laut Erläuterungen zum Bescheid hat er sich nämlich noch nicht geäußert.


    Als normaler Arbeitnehmer, der keine Lust und Zeit hat sich mit sowas zu beschäftigen, ist das aber in meinen Augen schwer vermittelbar - ja sogar unzumutbar

    Na das nenne ich mal eine Einstellung. Aber sich beschweren, dass einem etwas versagt wird. :censored:



    Davon abgesehen: wenn du keine Lust hast, dich mit deinen Steuerangelegenheiten auseinander zu setzen, wirst du entweder auf fachliche Hilfe zurückgreifen müssen oder immer wieder solche "Pleiten" erleben. "Unzumutbar" ist dies wahrlich nicht.

    So ist es.

    • Offizieller Beitrag

    Als normaler Arbeitnehmer, der keine Lust und Zeit hat sich mit sowas zu beschäftigen, ist das aber in meinen Augen schwer vermittelbar - ja sogar unzumutbar

    Ich verstehe, was Du meinst. Aber so ist nun mal das Leben, man muß vieles lernen und wissen und sich zuweilen auch mit Dingen beschäftigen, die einem nicht so liegen. So wie die Regeln im Straßenverkehr. Man kann das natürlich auch schleifen lassen, aber dann erleidet man halt ab und zu Schiffbruch.

  • Das glaube ich eher weniger. Vielmehr hat bornanton keinerlei entsprechende Kosten in der Erklärung geltend gemacht. Demgemäß wird in dem Bescheid auch kein entsprechender Erläuterungstext zu dieser Position in den Vorläufigkeiten enthalten sein und der Vorläufigkeitsvermerk eher andere zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren betreffen. Zu diesen Gründen laut Erläuterungen zum Bescheid hat er sich nämlich noch nicht geäußert.

    Ja, so ist es wohl.
    Ich hab damals nur durch Abgabe irgendeines Blattes (also eine Steuererklärung) mir 34€ Lohnsteuer zurückgeholt.

    Irgendwelchen weiteren Einkünfte oder Aufwendungen/Kosten, etc. habe ich nicht abgegeben.


    Die Vorläufigkeit bezieht sich im Bescheid auf (in Kurzform):

    - Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherung

    - der Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

    - die Höhe des Grundfreibetrages


    Davon abgesehen: wenn du keine Lust hast, dich mit deinen Steuerangelegenheiten auseinander zu setzen, wirst du entweder auf fachliche Hilfe zurückgreifen müssen oder immer wieder solche "Pleiten" erleben. "Unzumutbar" ist dies wahrlich nicht.

    Lust ist vielleicht das falsche Wort.

    Aufwand und Nutzen müssen ja irgendwie im passenden Verhältnis stehen.

    Die meisten dürften nicht in der Lage sein juristische Texte mal eben lesen und verstehen zu können, noch sind sie mit dem formalen Rechtsweg vertraut.

    Für 1x im Jahr Steuererklärung soll man sich sowas aneignen?

    Ich finde das unzumutbar.

    Und man darf sich dann auch nicht wundern, dass es dann um die Akzeptanz dieser ganzen Institution nicht zum besten bestellt ist.


    Ich denke, ihr versteht alle halbwegs, was ich meine.

    Ich werde ja nicht der erste sein, der sich hier etwas aufregt.

    Ich verstehe, was Du meinst. Aber so ist nun mal das Leben, man muß vieles lernen und wissen und sich zuweilen auch mit Dingen beschäftigen, die einem nicht so liegen. So wie die Regeln im Straßenverkehr. Man kann das natürlich auch schleifen lassen, aber dann erleidet man halt ab und zu Schiffbruch.


    Auch hier nochmal das Stichwort Akzeptanz.


    Jeder wird akzeptieren, dass man sich ein paar Regeln aneignen muss, um im Straßenverkehr mitwirken zu dürfen.


    Die meisten Menschen werden aber Akzeptanzprobleme haben, wenn es um Steuerregeln geht à la "Pferde werden mit 16% Mwst besteuert, Maultiere mit 7%, weil §4711 ..... ", die dann in einer juristischen Abhandlung begründet wird, die halt nur noch Juristen nachvollziehen können.

    • Offizieller Beitrag

    Und man darf sich dann auch nicht wundern, dass es dann um die Akzeptanz dieser ganzen Institution nicht zum besten bestellt ist.

    Auch hier nochmal das Stichwort Akzeptanz.


    Jeder wird akzeptieren, dass man sich ein paar Regeln aneignen muss, um im Straßenverkehr mitwirken zu dürfen.


    Die meisten Menschen werden aber Akzeptanzprobleme haben, wenn es um Steuerregeln geht à la "Pferde werden mit 16% Mwst besteuert, Maultiere mit 7%, weil §4711 ..... ", die dann in einer juristischen Abhandlung begründet wird, die halt nur noch Juristen nachvollziehen können.

    So langsam geht es bei Dir aber mit den Gäulen durch. Dann solltest Du eben grundlegend so handeln, dass jeder das tun soll, was er gelernt hat. Du solltest also zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen und andere, die Dein Berufsbild benötigen, sollten sich ausschließlich an Dich und Deine Fachkollegen wenden, weil Ihr eben die in Eurem Bereich anzuwendenden Regelungen aus dem FF beherrscht. Alle sind dann zufrieden und das Bruttosozialprodukt stimmt auch.


    Das Thema habe ich dann jetzt einmal als für Dich erledigt markiert. Bitte künftig selber das Häkchen setzen.