1% Regelung richtig buchen

  • Wir haben uns für die 1 % Regelung entschieden. Nun muss ich buchen.


    Ist es richtig, dass ich unter Stammdaten – Steuerdaten die private Kfz Nutzung mit 0 Prozent angebe und dann händisch Monat für Monat dieses eine Prozent über das Verrechnungskonto als private private Kfz-Nutzung, Konto 8921 und ebenso eine eine Privatentnahme über das Verrechnungskonto buche?


    Wenn ja, was ist der Unterschied zu Konto 8924?



    Ginge es auch einfacher?



    Michael grüßt aus dem trüben Mainz

  • Ist das Kfz denn zu mehr als 50% betrieblich genutzt - d.h. Ihr habt es im Betriebsvermögen aktiviert?

    Über das Verrechnungskonto dürft Ihr solche Entnahmen nicht buchen - spätestens bei der Übermittlung der EÜR per Elster bekommt Ihr sonst eine Fehlermeldung. Diese Entnahmen sind zwingend über die Konten Privatentnahmen (1800 ff.) zu buchen. 8921 ist richtig.


    8924 könnt Ihr nur buchen, wenn Ihr die Fahrtenbuchmethode anwendet, weil dann die Gesamtkosten aufgeteilt werden in den Anteil, für den Vorsteuer gezogen werden konnte und den Anteil, für den keine Vorsteuer gezogen werden kann (Steuern und Versicherungen).

  • Zitat

    Über das Verrechnungskonto dürft Ihr solche Entnahmen nicht buchen

    Kannst du das naeher erlaeutern? Ich buche seit Jun 2019 ebenfalls ein Firmenkfz im Betrieb via 1% auf das Verrechnungskonto - wies im Handbuch Steuern steht (20% an 8924 und 80% an 8921). Lt. mtl. Umsatzsteuervoranmeldung und Buchungsjournal sieht das auch alles gut aus...

  • 1.) Ist das Kfz denn zu mehr als 50% betrieblich genutzt - d.h. Ihr habt es im Betriebsvermögen aktiviert?



    2.) 8924 könnt Ihr nur buchen, wenn Ihr die Fahrtenbuchmethode anwendet, weil dann die Gesamtkosten aufgeteilt werden in den Anteil, für den Vorsteuer gezogen werden konnte und den Anteil, für den keine Vorsteuer gezogen werden kann (Steuern und Versicherungen).

    Zu 1.): Korrekt, für die Anwendung der 1%-Methode muss das Fahrzeug zu mind. 50% betrieblich genutzt werden.


    Zu 2.) Das ist so nicht ganz korrekt.

    Auch bei der 1%-Methode bucht man auf 8921und 8924. Es erfolgt eine Aufteilung 80% --> 8921 (für mit USt. behaftete Aufwendungen) und 20% --> 8924 (0% USt.). Dies ist eine Vereinfachung, die sich aus Abschnitt 15.23 Abs. 5 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a) Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) ergibt.

  • Ok. Nach den Infos von SAMM und Oliver58 sollte dann ja alles passen.


    Verrechnungskonto -> Einnahme -> Splittbuchung -> von 1% Listenpreis 80% + MwSt auf 8921 und 20% Ustfrei auf 8924. Damit erhoehen sich - wie schon geschrieben - lt Buchungsjournal und USt-Voranmeldung die Einnahmen. Damit alles ok

  • Das ist mir dann doch zu aufwendig. Der Steuerberater muss ja auch noch etwas zu tun haben. Zumal es sich um ein Elektro-Auto handelt, das wir gebraucht in Deutschland kauften und hier neu nicht zu haben ist: Fiat 500e.


    Michael grüßt aus dem zur Zeit dunklen Mainz