Korrekturen der Kapitalerträge aus Veräußerungen thesaurierender ausländischer Fonds

  • Die Steuerbescheinigung meiner Hausbank hat eine Position ohne Nummer mit folgender sperriger Beschreibung:

    Code
    Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018

    Die WISO-Software übernimmt den Betrag in einen Anhang und korrigiert die Kapitelerträge, indem der obige Wert von den Kapitalerträgen abgezogen und in KAP übernommen wird. Die erwähnte Anhang scheint nicht Teil der ELSTER-Erklärung zu sein sondern nur bei den Papierformularen. Das Finanzamt hat nun die Unterlagen der Hausbank angefordert und dabei obigen Betrag schlichtweg ignoriert und somit den steuerpflichtigen Kapitelertrag erhöht. Sie meinen, dass die Korrektur der Kapitalerträge in der Anlage KAP explizit als Korrekturwert ausgewiesen sein soll. Das macht WISO Steuer:Mac aber nicht.


    Habe ich die Werte falsch eingetragen, macht WISO hier etwas falsch oder hat es sich das Finanzamt hier zu einfach gemacht? Der Wert steht ja in der Steuerbescheinigung drin.

  • Ich habe das gleiche Problem und frage mich ob das von WISO bereinigt wird. Offinsichtlich ist es doch ein Fehler wenn in der Dokumentation für die eigenen Unterlagen der Betrag richtig abgezogen wird, aber abweichend in der Steuererklärung (ELSTER) nicht.

  • Es gibt eine Anlage KAP-INV

    Hier werden die auf den 1.1.2018 von der Bank errechneten Erträge eingetragen, wenn diese Papiere veräussert werden.

  • Da dieser Thread erledigt ist, habe ich mit meiner Frage einen neuen Thread gestartet, auch weil die Frage eventuell nicht wirklich hierher passt. Dieser Eintrag hier kann auch gern gelöscht werden.