Hallo,
wenn eine Immobilie bereits abgeschrieben ist (älter als 50 Jahre), berechnet WISO keine abschreibung mehr für danach angefallene anschaffungsnahe Hersellungskosten (z.B. Teilengeltlicher Erwerb; erstellung neuer Stromanschluss,... ). Die Masken zum Erfassen sind vorhanden, jedoch kommt eine Meldung, dass diese nicht berechnet werden, da das Haus abgeschrieben ist.
Empfehlung: manuel berechenn und eingeben, dann muss man auf Papier die anschaffungsnahen Herstellungskosten pflegen (wenn die z.B. in verschiedenen Jahren angefallen sind. Macht für eine Steuersoftware wenig Sinn.
Bitte liebes entwicklerteam, passt die Berechnung der anschaffungsnahen Hersellungskosten, die nach der Abschreibung der Anschaffung angefallen sind, den gesetzlichen Bedingunen an. Ist blöd dies manuel zu berechnen und auf Papier zu pflegen.
Viele Grüße,
Andreas