Immobilien Anschaffungnahe Herstellungskosten nicht berechnet

  • Hallo,

    wenn eine Immobilie bereits abgeschrieben ist (älter als 50 Jahre), berechnet WISO keine abschreibung mehr für danach angefallene anschaffungsnahe Hersellungskosten (z.B. Teilengeltlicher Erwerb; erstellung neuer Stromanschluss,... ). Die Masken zum Erfassen sind vorhanden, jedoch kommt eine Meldung, dass diese nicht berechnet werden, da das Haus abgeschrieben ist.
    Empfehlung: manuel berechenn und eingeben, dann muss man auf Papier die anschaffungsnahen Herstellungskosten pflegen (wenn die z.B. in verschiedenen Jahren angefallen sind. Macht für eine Steuersoftware wenig Sinn.

    Bitte liebes entwicklerteam, passt die Berechnung der anschaffungsnahen Hersellungskosten, die nach der Abschreibung der Anschaffung angefallen sind, den gesetzlichen Bedingunen an. Ist blöd dies manuel zu berechnen und auf Papier zu pflegen.

    Viele Grüße,

    Andreas



  • Anhand deiner Angaben würde ich einmal sagen, es gibt keine anschaffungsnahen Anschaffungs-/Herstellkosten mehr. Wann habt Ihr die Immobilie erworben? Ab diesem Datum beginnt der 3-Jahreszeitraum für die anschaffungsnahen Anschaffungskosten. Danach gibt es Erhaltungsaufwand.

    Wenn allerdings (was man aus deinem Post nur so nebenbei erkennen könnte) nachträgliche Anschaffungskosten für einen zweiten Teil angefallen sind, so müsste hierfür unter der Rubrik Anschaffungskosten diese als nachträgliche Anschaffungskosten angegeben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn allerdings (was man aus deinem Post nur so nebenbei erkennen könnte) nachträgliche Anschaffungskosten für einen zweiten Teil angefallen sind, so müsste hierfür unter der Rubrik Anschaffungskosten diese als nachträgliche Anschaffungskosten angegeben werden.

    Davon gehe ich nach der bisherigen Sachverhaltsdarstellung einmal aus. Denn @adeas schreibt ja ausdrücklich:

    (z.B. Teilengeltlicher Erwerb; erstellung neuer Stromanschluss,... )

    Der gesamte Anschaffungsvorgang ist in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Erwerb aufzuteilen. Und dann ist die Verfahrensweise hinsichtlich der Erwerbsnebenkosten sowie etwaiger "anschaffungsnaher Aufwendungen" etc. für beide Erwerbsanteile gesondert nach den Grundlagen des EStG vorzunehmen.

  • Danke für Eure Rückmeldung. Steuerlich ist es mir klar (so wie miwe4 geschrieben hat) allerdings ärgert mich, das WISO in den Hinweise darauf verweist dies "auf Papier" auszurechnen und den Betrag einzugeben, anstatt eine Tabelle dafür bereitzustellen und dies programmatisch auszurechnen (wie auch bei Anschaffungskosten, die in den ersten 50 Jahren anfallen).

    • Offizieller Beitrag

    Du hast ja grundsätzlich recht. Ich weiß nur nicht, ob das bei diesem relativ seltenen Fall für die Entwickler Sinn macht, Du musst immer Bedenken, je umfangreicher das hier wird, umso unübersichtlicher wird das für steuerliche Laien, die überhaupt nicht oder kaum im Thema drin sind. Soviel kann man dann gar nicht über Klappmenüs oder Funktionen ausblenden. Du kannst ja einen Verbesserungsvorschlag mittels Tickert an den Support schicken mit Verweis auf diesen Thread. Den Thread hier dann bitte insoweit auf dem Laufenden halten.


    Vielleicht würde sich da anbieten, eine zweite "Test"-Datei Verwaltung" anzulegen, in der Du entsprechende eigene Objekte für den unentgeltlichen Erwerb und den teilentgeltlichen Erwerb. anlegst. Der teilentgeltliche Erwerb ist ja sowieso ein eigenständiges Objekt i.S.d. Gesetzes mit eigener AfA. Dann brauchst Du mit Deiner Echtdatei nur noch über Copy&Paste zu arbeiten und dem FA die entsprechenden AfA-Beträge erläutern.