USt und Einkommensteuer in EÜR buchen?

  • Ich mache jetzt seit etwas über einem Jahr meine EÜR (Nebenberuflich Selbstständig) mit dem Steuer:Sparbuch. Letztes Jahr musste ich beim Finanzamt die EÜR, meine Einkommensteuer und zusätzlich ein Umsatzsteuer Formular abgeben. Für letzteres konnte ich die Daten aus der EÜR importieren aber das steuer:Sparbuch hat dann behauptet, ich müsste noch die USt bezahlen - er hat nicht erkannt, dass diese Zahlungen ja bereits erfolgt sind. Ich weiß nicht was der richtige Weg ist - sollte ich jeden Monat wenn ich eine Erstatung oder Abbuchung der USt vom Finanzamt habe, diese auch in meine EÜR als Einnahme bzw. Ausgabe mit Sachkonto 1789 buchen damit das Programm das korrekt erkennt?


    Mein Finanzamt hat gesagt es ist kein Problem, nur ich habe erstmal blöd geschaut als das Programm behauptet hat, ich würde dem Finanzamt noch Geld schulden. Für dieses Jahr möchte ich eine korrekte Umsatzsteueranmeldung abgeben.


    Da ich jetzt auch verpflichtet bin eine Einkommenssteuervorauszahlung zu leisten (Quartalsweise) - sollte ich die ebenfalls in die EÜR eintragen damit das Programm erkennt, dass ich bereits einen Teil der Einkommenssteuer bezahlt habe? Sonst wird es ja auch hier berechnen wie viel Einkommenssteuer ich bezahlen muss aber die Vorauszahlungen sollten ja auch berücksichtigt werden. Oder wo würde ich diese eintragen?

  • Und was soll bitte die Einkommensteuer in deiner EÜR? Die gehört höchstens auf das Konto Privatentnahmen - das ist kein Aufwand, der in die EÜR gehört!

    Die Umsatzsteuer wird bei Zahlung gebucht 1780 gezahlte Umsatzsteuer an 1200 Bank. Woher soll das Programm wissen, wann du gezahlt hast? Und in der EÜR ist das Zahlungsdatum wesentlich, nicht das der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

  • Naja, irgendwie muss ich dem Programm doch mitteilen wie viel Einkommenssteuer ich schon bezahlt habe, damit es mir dann ausrechnen kann wie viel ich noch zahlen muss. Wenn es als Privatentnahme deklariert ist, dann wird das kaum funktionieren. Oder geht das mit dem steuer:Sparchbuch gar nicht?


    Ich verstehe zwar nicht warum das Zahlungsdatum wichtig ist (wird ja automatisch abgebucht vom Finanzamt monatlich) aber dann trage ich das mal so ein. Danke - dann wird hoffentlich dieses Jahr (bzw. nächstes) mein Umsatzsteuerbescheid gleich korrekt vom Programm ausgegeben.

  • Naja, irgendwie muss ich dem Programm doch mitteilen wie viel Einkommenssteuer ich schon bezahlt habe, damit es mir dann ausrechnen kann wie viel ich noch zahlen muss. Wenn es als Privatentnahme deklariert ist, dann wird das kaum funktionieren. Oder geht das mit dem steuer:Sparchbuch gar nicht?

    Im Steuersparbuch findest du unter "Allgemeine Ausgaben" den Punkt "Steuervorauszahlungen". Hier trägst du die entsprechenden Zahlen ein. Die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe und hat somit nichts in der EÜR zu suchen. Daher höchstens als Privatentnahme deklarieren.


    Ich verstehe zwar nicht warum das Zahlungsdatum wichtig ist (wird ja automatisch abgebucht vom Finanzamt monatlich) aber dann trage ich das mal so ein.

    Beim Anmelden der Selbstständigkeit gibt man beim Finanzamt auch an, ob man sich für die Ist- oder Soll-Versteuerung entscheidet. Bei der Ist-Versteuerung ist also das Datum entscheidend, wann Geld auf dem Konto abgeht oder eingeht und nicht, wann z.B. die Rechnung gestellt wird. Mehr Infos hier.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, irgendwie muss ich dem Programm doch mitteilen wie viel Einkommenssteuer ich schon bezahlt habe, damit es mir dann ausrechnen kann wie viel ich noch zahlen muss.

    Deine Einkommensteuer/-Vorauszahlungen sind in der Tat über Privatentnahme (Erstattungen entsprechend über Privateinlage) zu buchen, wenn sie über das betriebliche Konto laufen. Laufen diese über das Privatkonto, haben die in der EÜR gar nichts zu suchen.


    Ich verstehe zwar nicht warum das Zahlungsdatum wichtig ist (wird ja automatisch abgebucht vom Finanzamt monatlich) aber dann trage ich das mal so ein. Danke - dann wird hoffentlich dieses Jahr (bzw. nächstes) mein Umsatzsteuerbescheid gleich korrekt vom Programm ausgegeben.

    Der für die EÜR maßgebliche § 11 EStG und sein Zufluss-/Abflussprinzip sagt Dir etwas? Ansonsten einfach einmal als Stichwort in die erweiterte Forumssuche eingeben. ;)