Soll - Istversteuerung

  • Hallo liebe Foristen, folgendes Problem:


    Ich buche bisher über Buhl EÜR.

    Nun bin ich schon für dieses Jahr vom Finanzamt aufgefordert worden Sollversteuerung zu machen.

    Buhl gab mir zur Antwort würde mit EÜR nicht gehen.

    Ein Steuerberater sagte mir ich könnte weiterhin so buchen wie bisher da ich keine Ust einnehme.

    Ich berechne nach § 13 (Baugewerbe).

    Ich suche einfach einen Weg EÜR auszutricksen um zu einer Sollversteuerung zu kommen.


    Danke für nette Antworten und Gruß Friedrich

  • Hab ich jetzt duch Zufall was gefunden?

    Nun der Überschuss hat sich nicht verändert, Bei der Vorsteuer sind 1190 gebucht und beim Wareneingang die 10.000 €.

    Nur wie geht es weiter wenn ich im Januar die Rechnung bezahle?


    Gruß Friedrich



    • Offizieller Beitrag

    Hab ich jetzt duch Zufall was gefunden?

    Eher nicht. Schau Dir in den Auswertungen und der Kontenübersicht einfach mal an, was Du da "angestellt" hast.

  • Nun bin ich schon für dieses Jahr vom Finanzamt aufgefordert worden Sollversteuerung zu machen.

    Das betrifft ja Ausgangsrechnungen - dein Beispiel ist aber für eine Eingangsrechnung!

    Ausgangsrechnungen gehen immer auf ein Konto der Klasse 8 - hier könnte 8337 passen.

  • Buhl gab mir zur Antwort würde mit EÜR nicht gehen.

    so ist es.

    weil im Steuer:Sparbuch keine Debitoren-Buchhaltung (1400 - Forderung aus Lieferung und Leistung) integriert ist.

    Konto der Klasse 8 - hier könnte 8337 passen.

    richtig...und als Gegenkonto?

    von daher macht die Sollversteuerung mit dem EÜR-Modul, in dem die Voranmeldungen aus den Erlöse/Aufwandkontenwenig generiert werden wenig Sinn. Stichwort: Geldflussprinzip

    Es könnte zum jeweiligen Anmeldezeitraum eine sep. Voranmeldung erstellt, besser/einfacher ein Antrag auf Ist-versteuerung gestellt werden.

  • @ nesciens, darum geht es doch. Habe ich oben geschrieben, ich nehme keine Ust ein. Wenn das Finanzamt früher sein Geld haben will dann wil ich es auch früher, oder ist das falsch? Also Sollversteuerung für meinen Materialeinkauf und die 2 -3 kleinen Privatrechnungen da bezahle ich die Umsatzsteuer gerne füher.


    @ miwe4, verstehe nicht was falsch ist. Angestellt habe ich nichts, Testbuchung löschen und alles hat wieder seine Ordnung.
    Der Überschuss hat sich nicht verändert, Also wurde der Netto-Einkauf nicht wirksam gebucht. Ist auch im Konto 3401 Wareneingang aber eben nicht wirksam gebucht sonst hätte ja der Überschuss sinken müssen. Die Vorsteuer ist im Konto 1576. Die Umsatzsteuervoranmeldung hat den Wert ebenso. Kann nichts falsches erkennen. Was ich noch nicht ausprobiert habe wie ich den Betrag vom 1580 ins 1200 Konto richtig bekomme.


    richtig...und als Gegenkonto?

    von daher macht die Sollversteuerung mit dem EÜR-Modul, in dem die Voranmeldungen aus den Erlöse/Aufwandkontenwenig generiert werden wenig Sinn. Stichwort: Geldflussprinzip

    Es könnte zum jeweiligen Anmeldezeitraum eine sep. Voranmeldung erstellt, besser/einfacher ein Antrag auf Ist-versteuerung gestellt werden.


    Das verstehe ich nicht, für mich Steuerchinesisch. Ist Versteuerung hatte ich bis 2018. Einen Antrag auf Änderung habe ich nicht gestellt, telefoniert schon. Wenn es so funzzen würde, kann das gerne so weiter gehen.

  • Ist Versteuerung hatte ich bis 2018.

    Grundsätzlich gilt nach dem UStG die Sollbesteuerung als Regelfall. § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung

    Eine Änderung auf Ist-Besteuerung, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag möglich. Hier nachzulesen

    Da das Modul EÜR vom steuer:sparbuch keine Forderungskonten enthält, kannst Du das sep. Modul Umsatzsteuer- Voranmeldung und weitere Anmeldungen verwenden um der Aufforderung des Finanzamt `Sollversteuerung´/ Versteuerung nach vereinbarten Entgelten nachzukommen.

  • Hallo ich hätte gerne mal gewusst, was nun an meiner Buchung falsch ist oder warum das nicht funzzt.


    Soll/Istversteuerung: Ich habe bis 2018 eine Ist-Versteuerung gemacht. Das Finanzamt hat mich aufgefordert ab 2019 die Sollversteurung zu wählen. Sehe auch keinerlei Nachteil für mich da ich selbst so gut wie keine Umsatzsteuer Einnehme aber eine gewaltige Umsatzsteuer bezahle.


    Also ich bekomme mein Geld einen Monat früher und habe so gut wie nichts abzuführen (§13b).


    Der einzige Nachteil scheint zu sein, dass dies mein EÜR von Buhl nicht verarbeiten kann. Es sei den meine Buchung wie oben würde funktionieren.


    Danke für Eure Hilfe und Gruß Friedrich

  • keine Umsatzsteuer Einnehme aber eine gewaltige Umsatzsteuer bezahle.

    Da würde ich einmal im Netz die Suchworte "Buchführung lernen" eingeben

    Also ich bekomme mein Geld einen Monat früher und habe so gut wie nichts abzuführen (§13b).

    Bei "Sollversteuerung" musst Du im Quartal/Monat der Rechnungsstellung die enthaltene USt. anmelden/abführen. egal wann Dein Kunde zahlt. Auch wenn er überhaupt nicht zahlt.

    Bei gültiger Bescheinigung § 13b Abs.2 Nr.4 UstG musst Du auch eine Voranmeldung machen, aber in diesem Fall wird die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet.

    Von daher verstehe ich nicht wie Du auf "gewaltige Umsatzsteuer" zahlen kommst.


    Dein Bsp. oben hat, wie @nesciens schon schrieb nichts mit Erlösen §13 b ..... zu tun.

    Das sieht nach Rechnungseingang aus, aus welchem Du die zu zahlende Vorsteuer in der Voranmeldung abziehen kannst.

    In der EÜR ohne integrierte Kreditorenbuchhaltung (siehe Aussage Buhl Support) erst zum Zeitpunkt des Geldflusses. Also wenn Du den Betrag zahlst.

    Bei Sollversteuerung musst Du eben das separate Modul nehmen und die Zahlen dort eintragen.

    sep. Modul Umsatzsteuer- Voranmeldung und weitere Anmeldungen verwenden

    • Offizieller Beitrag

    Soll/Istversteuerung: Ich habe bis 2018 eine Ist-Versteuerung gemacht. Das Finanzamt hat mich aufgefordert ab 2019 die Sollversteurung zu wählen.

    Mit welcher Begründung? Vielleicht bringt das hier (und bei Dir) Aufklärung.


    @ miwe4, verstehe nicht was falsch ist. Angestellt habe ich nichts, Testbuchung löschen und alles hat wieder seine Ordnung.
    Der Überschuss hat sich nicht verändert, Also wurde der Netto-Einkauf nicht wirksam gebucht. Ist auch im Konto 3401 Wareneingang aber eben nicht wirksam gebucht sonst hätte ja der Überschuss sinken müssen. Die Vorsteuer ist im Konto 1576. Die Umsatzsteuervoranmeldung hat den Wert ebenso. Kann nichts falsches erkennen. Was ich noch nicht ausprobiert habe wie ich den Betrag vom 1580 ins 1200 Konto richtig bekomme.

    Wenn ich Ertrags- und Aufwandskonten in derselben Höhe anspreche, dann tut sich gewinnmäßig selbstverständlich nichts. Aber Dein Beispiel stimmt schon inhaltlich nicht. Ich glaube, Du hast den § 13b UStG überhaupt nicht verstanden.


    Ein Steuerberater sagte mir ich könnte weiterhin so buchen wie bisher da ich keine Ust einnehme.

    Ich berechne nach § 13 (Baugewerbe).

    Dann solltest Du Dir von diesem den § 13b UStG auch einmal erklären lassen.


    Oder:

    https://www.buhl.de/wiso-softw…f/index.php?search/&q=13b

  • Da man die UStVA ja manuell korrigieren kann, dürfte die Umstellung auch machbar sein. Aber warum das Finanzamt hier auf Sollversteuerung besteht, sollte schon geklärt werden. Aber dann sollte auch generell überlegt werden, ein anderes Programm für die EÜR zu verwenden, denn hier sind die Grenzen des Steuersparbuchs erreicht. Sollversteuerung kann es nicht.

  • Eigentlich einfach, wir sind überr 500.000 € Umsatz und das ist die Begründung vom FA.

    Ich buche meine Ausgangsrechnungen auf 8337 und Eingang bei 13b (habe ich selten aber manchmal doch) auf 3120.

    Nun gibt es ein solches Programm für EÜR?

    Wir sind bisher nicht zur Bilanzierung aufgefordert worden. Ab Bilanzierung geht das alles sowieso zum Steuerbarater.

    Aber so lange?

    Ich hätte halt einfach gerne die Umsatzsteuer für Rechnungen aus 2019, die wir nicht mehr in diesem Jahr bezahlen, gezogen.


    Gruß Friedrich

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich einfach, wir sind überr 500.000 € Umsatz und das ist die Begründung vom FA.

    Eine kleiner aber feiner Hinweis. Genau deshalb fragen wir immer wieder gerne nach, bevor wir etwas abschließend beantworten. Warum schreibt man so etwas nicht gleich?


    Nun gibt es ein solches Programm für EÜR?

    Das sollte Dir die erweiterte Forumssuche bei Eingabe geeigneter Stich-/Suchwörter eigentlich beantworten. Die Homepage von Buhl sollte auch hilfreich sein.


    Wir sind bisher nicht zur Bilanzierung aufgefordert worden. Ab Bilanzierung geht das alles sowieso zum Steuerbarater.

    Aber so lange?

    Und dann fängst Du wieder von vorne an mit einer Programmeinrichtung, die Deinen Zwecken entspricht?

  • Nun ich dachte ist USUS deshalb habe ich das nicht erwähnt.


    Nun die Beratung bei Buhl war da nicht so kooperativ.


    Nun ein anderes Programm was die Sollversteuerung kann wäre so schlecht nicht.


    Ich würde schon gerne weiter buchen und die Umsatzsteuer melden. Hintergrund für mich ist das ich damit leicht und schnell alle möglichen Statistiken ziehen kann was für unsere Betriebskonstellation schon wichtig wäre. Der Chef und Gründer (mein Sohn) ist halt ein Handwerker wie er im Buche steht und ich bin der Sparfuchs da hätte ich gerne einen vollständigen Überblick.


    Aber welches Programm muss ich halt noch rausfinden. Hatte mal bei denen mit einem X im Namen. angefangen bis ich das erste mal meinte, dass ich die hotline brauchen würde. Da sind mir die Tränen geflossen.


    Gruß Friedrich

  • Ich buche meine Ausgangsrechnungen auf 8337 und Eingang bei 13b (habe ich selten aber manchmal doch) auf 3120.

    Wenn Du das Prinzip "Besteuerung nach vereinbartem Entgelt" so einhälst, Rechnung schreiben und mit Rechnungsdatum im Veranlagungszeitraum auf 8337 buchst, bei Eingangsrechnung 3120 ebenso, ist (meiner Ansicht nach) den Sollversteuerungsgrundsätzen genüge getan.

    Und das ist mit dem EÜR-Modul vom Steuersparbuch zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du das Prinzip "Besteuerung nach vereinbartem Entgelt" so einhälst, Rechnung schreiben und mit Rechnungsdatum im Veranlagungszeitraum auf 8337 buchst, bei Eingangsrechnung 3120 ebenso, ist (meiner Ansicht nach) den Sollversteuerungsgrundsätzen genüge getan.

    Und das ist mit dem EÜR-Modul vom Steuersparbuch zu machen.

    Und wie erstellt er aus dieser Datei dann ohne Anpassungen und unter Beachtung des § 11 EStG sowie seinen Programm-, Steuer- und Buchführungskenntnissen eine EÜR, da ja üblicherweise immer auch jahresübergreifende Geschäfte abgewickelt werden? ?(

  • Hallo danke für Eure Hilfe.

    Ich glaube wir verlassen die eigentliche Frage.


    - Sollversteuerung nach Vorgabe Finanzamt (über 500.000 Euronen Umsatz)

    - kein Nachteil bei den Ausgangsrechnungen (wir nehmen keine Umsatzsteuer ein da 13b Berechnung)

    - Vorteil bei den Eingangsrechnungen (wir bekommen unser Geld früher als bei Ist-Versteuerung)


    Im Anhang meine Buchungen. Das Ergebnis in den Konten ist so wie es sein soll. Der Überschuss bleibt bei der ersten Buchung wie gehabt. Nach der 2. Buchung reduziert sich der Überschuss genau um die Summe der Ausgabe.


    Kann mir jemand erklären warum diese Art der Buchung falsch ist. Siehe den Hinweis von miwe4 am Anfang.


    Ansonsten ich hoffe Ihr hattet alle ein schönes Weihnachtsfest. Liebe Grüße aus der Hauptstadt.:saint:


    Friedrich

  • Und wo bleibt die abzuführende Mehrwertsteuer? Die fehlt bei dir vollkommen, weil du auf gut Deutsch "Mist" buchst!

    Das Konto 3401 ist bei innergemeinschaftlichen Erwerben falsch und deine Bucherei macht es nicht besser.

    Du musst die 100 TEUR auch als Bemessungsgrundlage für die von dir abzuführende Umsatzsteuer buchen - bin gespannt, wie du das mit deiner Behelfslösung machen willst.


    Es führt m. E. nichts daran vorbei - du musst das Konto 3120 mit allen Merkmalen anlegen, nur dann werden Umsatzsteuer und Vorsteuer gemeinsam erfasst und gebucht.

    8337 ist nur für Ausgangsrechnungen, nicht für Eingangsrechnungen, da hier ja gerade keine Umsatzsteuer gerechnet wird.

    Du solltest zur Anlage des Kontos deinen Steuerberater zur Hilfe nehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • bei Umsatz über 500.000,-- kommt die Mitteilung vom FA jetzt Sollversteuerung automatisch vom FA-Programm und wenn bisher keine Bilanz gefordert ist, wird der Gewinn nicht so hoch sein - also erstmal weiterbuchen wie bisher - und wenn man doch nicht immer nur sparen möchte, sondern auch steuerlich sich mal richtig beraten lassen will: in Berlin gibt es viele Stb! Und diese Ausgabe kann man auch wieder absetzen!


    Alles gute für 2020 aus der Hauptstadt Berlin

    Lia