Soll - Istversteuerung

  • du musst das Konto 3120 mit allen Merkmalen anlegen

    Das ist doch bereits angelegt und betrifft Fremdleistung 13b


    Das 3401 ist selbst angelegt, aus 3400 Klasse-Wareneingang 19%

    Hintergrund scheint zu sein.

    - Vorteil bei den Eingangsrechnungen (wir bekommen unser Geld früher als bei Ist-Versteuerung)

    Und deshalb Wareneingang 340*

    Bsp. er kauft einen Zement für 119.000,-- bekommt er als Sollversteurer die 19.000,-- schon bei der UstVa. zurück und nicht erst nach Geldfluss 3 Monate später.

    • Offizieller Beitrag

    Bsp. er kauft einen Zement für 119.000,-- bekommt er als Sollversteurer die 19.000,-- schon bei der UstVa. zurück und nicht erst nach Geldfluss 3 Monate später.

    Zum wiederholten Male: Soll- oder Istversteuerung bei der Umsatzsteuer hat rein gar nichts mit dem Vorsteuerabzug bzw. mit dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zu tun!

  • Zum wiederholten Male:

    Hintergrund scheint zu sein.


    - Vorteil bei den Eingangsrechnungen (wir bekommen unser Geld früher als bei Ist-Versteuerung)


    Buhl gab mir zur Antwort würde mit EÜR nicht gehen.

    u.a. weil in der EÜR vom St:Spb nach Geldfluss (und nicht nach Rechnungseingang) gebucht wird, weil: hier die entsprechenden Forderungskonten fehlen (wie schon erwähnt)

    weil im Steuer:Sparbuch keine Debitoren-Buchhaltung (1400 - Forderung aus Lieferung und Leistung) integriert ist.

    Also, auf welches Konto soll der TE gegenbuchen wenn noch kein Geldfluss statt fand, er aber gerne diesen VSt-Betrag vor tatsächlichem Geldfluss (z.B. 3 Monate später) erstattet haben möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Grund ist wohl eher:

    Ich suche einfach einen Weg EÜR auszutricksen um zu einer Sollversteuerung zu kommen.

    Und da wird dann einfach die bei der EÜR anzuwendende Zu- und Abflussregelung, also im Prinzip auch eine Istversteuerung (§ 11 EStG) mit der für die USt anzuwendende Sollversteuerung bzw. Istversteuerung durcheinander gebracht. Und vor allem kommt das eben einer auf EÜR mit ausgelegten Software ins Gehege.


    Also, auf welches Konto soll der TE gegenbuchen wenn noch kein Geldfluss statt fand, .... .

    Da bleibt doch eigentlich nur das Verrechnungskonto als "neutraler" Part.


    - Vorteil bei den Eingangsrechnungen (wir bekommen unser Geld früher als bei Ist-Versteuerung)

    Wieviel Zeit habt Ihr denn als Zahlungsziel, dass sich solch ein Aufwand und "Trickserei" lohnt? Der Aufwand steht m.E. in keinem Verhältnis und ist auf Dauer doch nur eine Verschiebung. Den "Vorteil" hast Du eigentlich nur im ersten Voranmeldungszeitraum. ?(

  • Uiiih da geht nun einiges für mich durcheinander, oder ich verstehe was nicht.


    Sollversteuerung heißt doch einfach ausgedrückt das Finanzamt will von mir Umsatzsteuer kassieren obwohl ich die noch gar nicht eingenommen habe. Analog dazu möchte ich vom Finanzamt die Vorsteuer haben obwohl ich die Rechnung mit Umsatzsteuer noch gar nicht bezahlt habe. Sehe ich das richtig?


    Es geht doch um keine Trickserei ich will dem Programm nur den Weg zeigen. Wenn das nicht richtig was ich mir ausgedacht habe, bitte sagt mir mal konkret was falsch ist.


    "Und da wird dann einfach die bei der EÜR anzuwendende Zu- und Abflussregelung, also im Prinzip auch eine Istversteuerung (§ 11 EStG) mit der für die USt anzuwendende Sollversteuerung bzw. Istversteuerung durcheinander gebracht. Und vor allem kommt das eben einer auf EÜR mit ausgelegten Software ins Gehege."

    Das verstehe ich, habe schon kapiert. dass das Programm dafür nicht ausgelegt ist. Trotzdem bei den Ergebnissen kann ich keinen Fehler feststellen.8)



    Aber genau das ist doch meine Frage, wo liegt den nun der Fehler wenn die Konten alle so sind wie Sie sein sollen. Deswegen habe ich doch einen screen shot von den einzelnen Konten gemacht. Ich kann dort nichts falsches entdecken.



    "Zum wiederholten Male: Soll- oder Istversteuerung bei der Umsatzsteuer hat rein gar nichts mit dem Vorsteuerabzug bzw. mit dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zu tun!"

    Verstehe ich das richtig? Auch wenn das Finanzamt die Umsatzsteuer vor dem Geldfluss haben will gesteht man mir nicht das gleiche Recht zu wenn Soll-Versteuerung und Vorsteuer absolut nichts miteinander zu tun haben.






    Tut mir leid hier komme ich überhaupt nicht mit.

    Welche Mehrwertsteuer sollte ich den abführen? Wie schon so oft hier erwähnt "ich nehme keine Mehrwertsteuer ein, Berechnung nach 13b. Ab und zu, ganz selten vergebe ich einen 13b Auftrag.

    Dieses Konto ist angelegt und darum geht es nicht.

    3400 und 3401 sind zwei identische Konten und sollen wir nur einen textlichen Unterschied für Materialeinkauf Lager bzw. Baustelle geben.

    8337 wo liest Du da was raus? 8337 ist mein Einnahmenkonto und darauf buche ich meine Ausgangsrechnungen, manchmal auch auf 8400 wenn ich seltenst Umsatzsteuer berechne.

    Ja und es wäre nicht schlecht sich mit solchen Ausdrücken wie "Mist" etwas zurück zu halten. Nicht schön so was.





    bei Umsatz über 500.000,-- kommt die Mitteilung vom FA jetzt Sollversteuerung automatisch vom FA-Programm und wenn bisher keine Bilanz gefordert ist, wird der Gewinn nicht so hoch sein - also erstmal weiterbuchen wie bisher - und wenn man doch nicht immer nur sparen möchte, sondern auch steuerlich sich mal richtig beraten lassen will: in Berlin gibt es viele Stb! Und diese Ausgabe kann man auch wieder absetzen!


    Alles gute für 2020 aus der Hauptstadt Berlin

    Lia

    Danke für den Tip, leider täuschst Du Dich mit dem Hinweis auf Berliner Steuerberater, die sind wie fast alles, rar in Berlin. Macht aber nichts, ich wohne ja nur in Berlin, die Firma ist in Süddeutschland. Solange ich keine Bilanz machen muss werde ich selbst buchen. Nach wie vor mache ich nichts anderes als Ausgaben und Einnahmen zu buchen Lohn rechtzeitig zu melden und die Vorsteuer so schnell als möglich zu ziehen.

    Da bringt mich ein Steuerberaten auch nicht wirklich weiter.


    Ab Bilanz und geplanter GmbH sieht das alles ganz anders aus.

    • Offizieller Beitrag

    Uiiih da geht nun einiges für mich durcheinander, oder ich verstehe was nicht.

    Eher Letzteres. Du verstehst einfach den § 15 UStG nicht. Also fang einfach noch einmal den Thread von vorne an zu lesen, was wir bezüglich Soll- und Istversteuerung Deiner Ausgangsumsätze und dem davon unabhängigen Vorsteuerabzug nach § 15 UStG versucht haben zu erläutern.

    "Zum wiederholten Male: Soll- oder Istversteuerung bei der Umsatzsteuer hat rein gar nichts mit dem Vorsteuerabzug bzw. mit dem Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zu tun!"

    Verstehe ich das richtig? Auch wenn das Finanzamt die Umsatzsteuer vor dem Geldfluss haben will gesteht man mir nicht das gleiche Recht zu wenn Soll-Versteuerung und Vorsteuer absolut nichts miteinander zu tun haben.

    Du verstehst es leider einfach nicht.


    Danke für den Tip, leider täuschst Du Dich mit dem Hinweis auf Berliner Steuerberater, die sind wie fast alles, rar in Berlin. Macht aber nichts, ich wohne ja nur in Berlin, die Firma ist in Süddeutschland. Solange ich keine Bilanz machen muss werde ich selbst buchen. Nach wie vor mache ich nichts anderes als Ausgaben und Einnahmen zu buchen Lohn rechtzeitig zu melden und die Vorsteuer so schnell als möglich zu ziehen.

    Da bringt mich ein Steuerberaten auch nicht wirklich weiter.


    Ab Bilanz und geplanter GmbH sieht das alles ganz anders aus.

    Das sehe auch ich in der Tat in Deinem Fall anders. Wir dürfen im Forum keine Steuerberatung machen und haben uns hier eigentlich schon weiter aus dem Fenster gehängt als wir es dürfen. Zumindest kann Dir der Steuerberater anhand Deiner konkreten aktuellen Zahlen sowie der künftigen Zahlen die Konsequenzen zu Soll- und Istversteuerung Deiner Umsätze und dem davon grundsätzlich unabhängigen Vorsteuerabzug erläutern.


    Ich bin auf jeden Fall bei Dir raus, da m.E. dringendst der Rat eines Steuerberaters einzuholen ist.

  • @ miwe4


    Okay, der § 15 ist meiner Meinung hier bei Dir zum ersten Mal aufgetaucht. Hätte mir jemand gleich am Anfang sagen könne. Das ist doch gerade der Sinn eines Forums, unwissende aufzuklären. Ich habe das jetzt erstmal nur quer gelesen. Ein Satz ist haften geblieben, "Wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. Wenn das so ist bleibt einfach alles beim Alten und wir hätten uns diese Diskussion ersparen können.


    Resumee:

    - Sollversteuerung für meine Ausgangsrechnungen unerheblich da ich keine Umsatzsteuer berechne und einnehme. Also egal wann ich Sie einbuche.

    - Eingangsrechnung Vorsteuer wird gezogen wenn die Rechnung bezahlt ist.


    Ist doch wohl Deine Kernaussage, oder?

  • Ein Satz ist haften geblieben, "Wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.

    Das ist nur ein Teilsatz.

    Der ganze Satz lautet:

    Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.

    Entscheidend ist aber der vorherige Satz:

    Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ein anderes Programm was die Sollversteuerung kann wäre so schlecht nicht.


    Ich würde schon gerne weiter buchen und die Umsatzsteuer melden. Hintergrund für mich ist das ich damit leicht und schnell alle möglichen Statistiken ziehen kann was für unsere Betriebskonstellation schon wichtig wäre. Der Chef und Gründer (mein Sohn) ist halt ein Handwerker wie er im Buche steht und ich bin der Sparfuchs da hätte ich gerne einen vollständigen Überblick.

    Wiso Mein Büro kann Sollversteuerung.

    Vorteil bei den Eingangsrechnungen (wir bekommen unser Geld früher als bei Ist-Versteuerung)


    Aber es bleibt doch dabei, ohne Geldfluss kann keine Vorsteuer gezogen werden.

    Oder?

    Der Vorsteuerabzug richtet sich danach, dass der Unternehmer eine Leistung für sein Unternehmen empfangen und eine Rechnung erhalten hat. Auf den Zeitpunkt der Zahlung kommt es weder bei der Ist- noch bei der Sollversteuerung an.

    Ist Versteuerer und Sollversteuerer kann optional die Vorsteuer bei vorliegender unbezahlter Eingangsrechnung sofort ziehen oder mit erst Zahlung.

  • Tut mir leid hier komme ich überhaupt nicht mit.

    Du bist Bauleister - und wirst wohl auch Rechnungen von anderen Bauleistern erhalten, die wie deine eigenen auch ohne Ausweis der Umsatzsteuer erstellt werden. Und hier musst du sowohl die Umsatzsteuer ermitteln und abführen als auch die Vorsteuer dann in gleicher Höhe geltend machen.


    Aber ich klinke mich jetzt hier aus - miwe4 hat Recht, es driftet zu sehr ab.

  • @ Akki, Maulwurf und Sam


    Danke für Euro Hilfe.


    Also die Rechnungen sínd so verfasst wie es die einzelnen zitierten § fordern. Sowohl von den Eingangs- auch von den Ausgangsrechnungen. Sollte ich mal eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer haben so wird die quasi niemals mit in den nächsten Abrechnungmonat übernommen (weil ich sehr kurze Zahlungsfristen stelle und die Kunden diese auch einhalten). Unsere Auftraggeber sind große Fertighausfabriken und wir erledigen ab und zu eine kleine Dienstleistung die die Kunden nicht vom Fertighausbauer bekommen. Unsere Rechnungen haben keine ausgewiesene Umsatzsteuer und der Hinweis 13b ist auf der Rechnung vorhanden. Wenn wir eine 13b Rechnung bekommen wird diese sofort, also innerhalb des Abrechnungsmonats, bezahlt, weil es da immer nur um "Peanuts" geht. Mal hat der Kundendienst des Hestellers etwas übenommen, oder haben eine Inbetriebnahme vorgenommen (was auch immer). Hinweis wir machen Haustechnik für die Hersteller.

    Es geht wirklich auschließlich um die Materiallieferungen, die einen großen Anteil am Umsatz haben und da kann es schon sein das unbezahlte Rechnungen mit in den neuen Monat übernommen werden. Das können auch durchaus mal 50.000 Euronen sein. Da macht es schon einen Sinn wenn ich die Vorsteuer früher als bisher ziehe. Deshalb suche ich einen Weg dieses so zu buchen, damit das Ganze konform zum Kontoauszug der Bank ist.


    Wir sollten den Bereich der Steuerberatung verlassen und uns wie von mir gewollt auf die Bedienung konzentrieren. Dazu habe ich meine Buchungssätze gepostet, sowie ein Teilauszug der Konten. Hier wurde nun von verschiedenster Seite (Mist, was hast Du da angestellt usw) gesagt, dass ich Blödsinn buche (Testbuchungen). Aber leider sagt mir nieman konkret wo der Unsinn liegt. Ich kann keinen Fehler finden.


    Danke!

  • @babuschka

    Eben, es geht am eigentlichen Problem vorbei. Es geht ausschließlich um die Maetrialrechnungen. Ich habe so was, wenn auch selten. Eine solche Rechnung wird mit 3120 gebucht und das kann das Programm.


    Gruß Friedrich

  • Danke für Eure Mühen.

    Ich habe einzig und alleine nach der Bedienung gefragt und habe keine Steuerberatung gewollt.

    Ich darf die Vorsteuer ziehen obwohl die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Voraussetzung es muss ein Rechnung mit Umsatzsteuer vorhanden sein und die Leistung ist erbracht. BFH, Urteil vom 18. April 2013, Az. V R19/12


    Der Normalfall ist, dass ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer eine Leistung erhält und danach eine Rechnung erhält. In diesem Fall steht dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug zu, sobald er die Rechnung in Händen hält. Für den Vorsteuerabzug ist bei bereits erbrachter Leistung nicht Voraussetzung , dass die Rechnung bereits bezahlt wurde (BFH, Urteil vom 18. April 2013, Az. V R19/12).


    Ich habe den "Mist" (meine Buchungen) verprobt. In den Konten ist alles so wie es sein soll. Siehe meine Buchungssätze.


    Von meiner Seite schließe ich nun auch den threat.


    Danke nochmals für Eure Mühen.


    Gruß Friedrich