Steuererklärung 2015 - Belegpflicht?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eben meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2015 fertiggestellt. In der Steuererklärung ist ein doppelter Haushalt enthalten. Nun stelle ich mir die Frage, wie sich das Thema mit der Belegpflicht verhält. Seit ein paar Jahren muss man Belege ja nur noch auf Anforderung einreichen. Gilt das für alle ab diesem Zeitpunkt erstellten Steuererklärungen oder für Steuerjahre nach dem Jahr dieses Beschlusses? Konkret: Muss ich für 2015 direkt schon Belege mit einreichen und falls ja, müssen die Belege bis zum 31.12.2019 eingereicht werden, damit ich die Steuererklärung fristgerecht abgegeben habe?


    Danke und viele Grüße


    JFR987

    • Offizieller Beitrag

    Für 2015 gilt noch die Belegpflicht.


    Für das rechtzeitige Einreichen kommt es auf den Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt an, wann die Belege eingehen ist völlig egal.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......