Guten Tag.
Seit drei Jahren wohne ich wegen der Arbeit in Hamburg und jedes Jahr mindere ich die Steuer mittels Doppelter Haushaltsführung. Bislang war meine Zweitwohnung 55qm groß. Im Juli bin ich aber umgezogen und die neue Wohnung hat 69qm. Davon gehören aber ca. 6qm der Loggia und ca. 2qm dem Abstellraum (außerhalb der Whg.). Laut „§ 9 EStG“ kann eine Zweitwohnung maximal 60qm haben um diese absetzen zu können.
Laut Nur angemessene Wohnung zählt bei doppelter Haushaltsführung
Zitation: „Mit dieser Auffassung bestätigt der BFH die bisher von vielen FG vertretene Ansicht, dass eine 60qm-Wohnung für eine Einzelperson als Zweitwohnung am Tätigkeitsort ausreichend ist. Aufwendungen für ein größeres Domizil sind daher nur anteilig im Rahmen einer doppelten Haushaltführung abziehbar. So hat aktuell das FG München im Fall eines Rechtsanwalts entschieden, dass die gezahlte Monatsmiete von 1.500 EUR für eine 120 qm große Wohnung in München nur zur Hälfte als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Die anteilige Kürzung bezieht sich neben Miete und Umlagen auch auf eventuelle Reinigungskosten, die für die gesamte Wohnung anfallen. “
Im WISO Buhl Steuersparbuch – Anlage N / Werbungskosten / Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung / Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitstätte – Punkt „80“, muss man die Größe der Zweitwohnung in „qm“ angeben.
Frage 1: Soll ich dort die ganze Größe der Wohnung = 69qm angeben, oder Loggia (-6qm) und/oder Abstellraum (-2qm) abziehen, und die Aufwendungen (jährliche Kosten) in der maximalen, realen Summe angeben?
Frage 2: Oder soll ich da maximal 60qm angeben und die Aufwendungen um die ca. 13% (9qm) kürzen?
PS, Mit Nebenkosten und Strom bezahle ich Monat ca. 1200EUR.
Danke euch, Jan