Anerkennung Wohnfläche bei Zweitwohnung

  • Guten Tag.


    Seit drei Jahren wohne ich wegen der Arbeit in Hamburg und jedes Jahr mindere ich die Steuer mittels Doppelter Haushaltsführung. Bislang war meine Zweitwohnung 55qm groß. Im Juli bin ich aber umgezogen und die neue Wohnung hat 69qm. Davon gehören aber ca. 6qm der Loggia und ca. 2qm dem Abstellraum (außerhalb der Whg.). Laut „§ 9 EStG“ kann eine Zweitwohnung maximal 60qm haben um diese absetzen zu können.

    Laut Nur angemessene Wohnung zählt bei doppelter Haushaltsführung


    Zitation: „Mit dieser Auffassung bestätigt der BFH die bisher von vielen FG vertretene Ansicht, dass eine 60qm-Wohnung für eine Einzelperson als Zweitwohnung am Tätigkeitsort ausreichend ist. Aufwendungen für ein größeres Domizil sind daher nur anteilig im Rahmen einer doppelten Haushaltführung abziehbar. So hat aktuell das FG München im Fall eines Rechtsanwalts entschieden, dass die gezahlte Monatsmiete von 1.500 EUR für eine 120 qm große Wohnung in München nur zur Hälfte als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Die anteilige Kürzung bezieht sich neben Miete und Umlagen auch auf eventuelle Reinigungskosten, die für die gesamte Wohnung anfallen.


    Im WISO Buhl Steuersparbuch – Anlage N / Werbungskosten / Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung / Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitstätte – Punkt „80“, muss man die Größe der Zweitwohnung in „qm“ angeben.


    Frage 1: Soll ich dort die ganze Größe der Wohnung = 69qm angeben, oder Loggia (-6qm) und/oder Abstellraum (-2qm) abziehen, und die Aufwendungen (jährliche Kosten) in der maximalen, realen Summe angeben?


    Frage 2: Oder soll ich da maximal 60qm angeben und die Aufwendungen um die ca. 13% (9qm) kürzen?


    PS, Mit Nebenkosten und Strom bezahle ich Monat ca. 1200EUR.


    Danke euch, Jan

    • Offizieller Beitrag

    Die Angemessenheit der Zweitwohnung wird nicht mehr anhand der m² festgemacht, das Gesetz wurde geändert.


    Man kann maximal 1.000 € pro Monat als Werbungskosten geltend machen, die Größe der Wohnung spielt keine Rolle mehr.


    Ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG


    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

    • Offizieller Beitrag

    Die Angemessenheit der Zweitwohnung wird nicht mehr anhand der m² festgemacht, das Gesetz wurde geändert.

    Ich habe mich nur auf eine eventuelle Angabe in der Software bezogen, wobei das Programm in der Tat noch nicht einmal mehr die Größe der Wohnung abfragt. Das hatte ich nicht nochmals überprüft und mich insoweit auf die Aussage von @Worko verlassen.

    Im WISO BuhlSteuersparbuch – Anlage N / Werbungskosten / Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung/ Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitstätte – Punkt „80“, mussman die Größe der Zweitwohnung in „qm“ angeben.


    Frage 1: Soll ichdort die ganze Größe der Wohnung = 69qm angeben, oder Loggia (-6qm) und/oderAbstellraum (-2qm) abziehen, und die Aufwendungen (jährliche Kosten) in dermaximalen, realen Summe angeben?

    Wobei es in der Zeile 80 der Anlage N laut Zeilenbeschreibung in der Tat nur um die Größe der Wohnung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland geht. Bei diesen Auslandssachverhalten ist die Größe der Wohnung tatsächlich zu würdigen. Darauf weist das Programm in seinen Erläuterungen zu der Eingabemaske auch hin.


    Im WISO BuhlSteuersparbuch – Anlage N / Werbungskosten / Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung/ Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitstätte – Punkt „80“, mussman die Größe der Zweitwohnung in „qm“ angeben.

    Wie schon gesagt, lies Dir den Text dazu einmal durch. ;)

  • Leider werde ich wegen Weinachten und Dienstreisen bis Ende Januar nicht bei meinem privaten PC sein können, wo ich die BUHL 2019 Software installiert habe. Daher kann ich nicht nachprüfen was da in dieser Anlage N zur Zweitwohnung angeboten wird und deshalb stelle ich meine Fragen so zu sagen nur blind 8)


    Leider weiss ich anhand eurer Antworten noch nicht, was ich in der Steuerabrechnung für 2019 angeben soll. Was ich bis dato gelernt habe:


    Fakt 1: Wenn man die primäre Wohnung im Ausland hat – muss man für die Zweitwohnung die ganze Wohnfläche angeben.

    Fakt 2: Wenn diese Zweitwohnung mehr als 60qm hat, kann man die Steuer nur anteilig kürzen.

    Frage 3: Wie ermöglicht also die BUHL Software nur den „bis zu 60qm“ Anteil anzugeben? Geschieht die Kalkulation automatisch, oder muss man es irgendwie manuell errechnen?


    Frage 4: Wie schon beschrieben, bin ich im Jahre 2019 umgezogen: von einer 55qm in eine 69qm Wohnung. Ist dies irgendwie berücksichtigt, dass man zB 50% des Jahres eine Wohnung von „X qm“ bewohnt und die restlichen 50% eine Wohnung von „Y qm“? Oder muss man einen arithmetischen Mittelwert davon ausrechnen und den angeben?


    Sorry für meine Fragen, aber ich bin der Meinung, dass solche komplexen Fälle mehrere Leute betreffen.


    Danke, Jan

    • Offizieller Beitrag

    eider werde ich wegen Weinachten und Dienstreisen bis Ende Januar nicht bei meinem privaten PC sein können, wo ich die BUHL 2019 Software installiert habe. Daher kann ich nicht nachprüfen was da in dieser Anlage N zur Zweitwohnung angeboten wird und deshalb stelle ich meine Fragen so zu sagen nur blind

    Dann sollte es auch die Zeit haben, bis Du das am PC selber prüfen und nachvollziehen kannst. So bringt das nämlich nichts.


    Sorry für meine Fragen, aber ich bin der Meinung, dass solche komplexen Fälle mehrere Leute betreffen.

    Dann muss aber auch ein konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt dargestellt sein. Insbesondere, ob es nun um einen doppelten Haushalt im Inland oder einen im Ausland geht.

  • Fakt 1: Wenn man die primäre Wohnung im Ausland hat – muss man für die Zweitwohnung die ganze Wohnfläche angeben.

    Wie kommst du auf diese Schlussfolgerung?

    Frage 3: Wie ermöglicht also die BUHL Software nur den „bis zu 60qm“ Anteil anzugeben?

    Das ist - soweit wir aus deinen Erläuterungen sehen können - ja in Deutschland nicht mehr notwendig (siehe #3 und #4).

    Im übrigen: die Masken Schritt für Schritt durchgehen - oft öffnen sich weitere Masken, wenn eine bestimmte Eingabe gemacht wurde. Du kannst hier auch versuchen - Eingaben können überschrieben und gelöscht werden.

  • Nun endlich habe ich heute die Neue WISO 2020 installiert und das Ausfüllen der Steuererklärung gestartet. Wie ihr in dem Bild sehen könnt, kann man nur einen Wert in die „Größe der Zweiwohnung“ eintragen und nur einen Wert für die Aufwendungen. Jetzt weiß ich nicht ob:

    • Ich da die reale Größe (69qm) eingeben soll + Reale Aufwendungen (100% der gezahlten Mieten), oder
    • Die Maximale erlaubte Größe (60qm) + Aufwendungen minus ca. 13% (minus 9qm),
    • Oder die reale Größe (69qm) + Aufwendungen minus ca. 13% (minus 9qm)

    Ich tendiere zu der dritten Alternative.


    Finanziell ist es letztendlich kein großer Unterschied. Ich möchte nur vermeiden, dass der Finanzbeamter es richtig versteht und ohne weiteres akzeptiert.


    Danke


    • Offizieller Beitrag

    Jetzt weiß ich nicht ob:

    Ich da die reale Größe (69qm) eingeben soll + Reale Aufwendungen (100% der gezahlten Mieten), oder
    Die Maximale erlaubte Größe (60qm) + Aufwendungen minus ca. 13% (minus 9qm),
    Oder die reale Größe (69qm) + Aufwendungen minus ca. 13% (minus 9qm)

    Ich tendiere zu der dritten Alternative.

    Du hast aber auch mal direkt die Programmupdates gezogen bzw. installieren lassen, denn dann sollte sich diese Frage eigentlich nicht mehr stellen. Insbesondere sollte die Eingabemaske dann ganz anders aussehen, denn:


    Und somit:


    • Offizieller Beitrag

    Nun endlich habe ich heute die Neue WISO 2020 installiert

    WISO 2020 gibt es genau so wenig wie BUHL 2019 Software. Du meinst sicher das steuer:Sparbuch 2020?

    Ich tendiere zu der dritten Alternative.

    Ich verstehe die Frage nicht: Du mußt das eingeben, was den Tatsachen entspricht und die Masken vollständig ausfüllen.

    Finanziell ist es letztendlich kein großer Unterschied.

    Darum geht es auchh nicht.

    Ich möchte nur vermeiden, dass der Finanzbeamter es richtig versteht und ohne weiteres akzeptiert.

    Wieso willst Du das vermeiden? ;)

  • Ja ich habe alle Updates gezogen und wenn ich einen neuen Eintrag anlege, dann kann ich in der Maske alle Aufwände angeben. Muss aber immerhin in dem Hauptmenü der „Unterkunft“ die Größe der Zweiwohnung in qm angeben. Ich werde also die reale Größe (69qm) und danach alle Aufwände in der Maske angeben. Somit sollte es dem Finanzamt klar sein, wieviel er anerkennen kann.



  • - Ja richtig, ich hab WISO steuer:Sparbuch 2020 :)

    - Also reale Größe der Wohnung (69qm) und danach in der Maske auch die Tatsächlichen Aufwände, ja?

    - ... ja stimmt :)

    - Ich möchte alles 100% im Vorhinein machen. Bin fast 75% der Zeit auf Dienstreisen und daher wenig Zeit das Finanzamt zu besuchen.

    • Offizieller Beitrag

    - Also reale Größe der Wohnung (69qm) und danach in der Maske auch die Tatsächlichen Aufwände, ja?

    Du liest aber auch alles, was Dir oben geschrieben wurde, oder? Führe bitte ein Programmupdate durch!

    • Offizieller Beitrag

    Dann bin ich mit meinem Latein am Ende. Meine Eingabemasken sehen definitiv anders aus.


    Ich persönlich würde eine Komplettsicherung und eine Dateisicherung machen und des dann erst einmal mit einem kompletten Löschen der Daten zur doppelten Haushaltsführung probieren. Dann Programm beenden und nach PC-Neustart erneut einzugeben probieren und schauen wie es aussieht.


    Wenn das nicht hilft, selbiges bei Sicherungen und löschen der Daten doppelter Haushalt, dann Programm deinstallieren und nach PC-Neustart mit temporär deaktivierter Antivirensoftware neu installieren. Am besten mit aktuellstem Download aus Deinem Buhl-Account. Dann direkt die Updates installieren lassen und es erneut mit dem doppelten Haushalt probieren.


    Viel Glück.


    Wenn das alles nichts hilft bleibt nur der Support, den Du dann mittels Ticket einschalten müsstest. Der Thread hier wäre dann netter Weise insoweit auf dem Laufenden zu halten. Deine Eingabemaske ist in jedem Fall veraltet und überholt.

  • Hab mir grade die “Anlage N” bei https://www.formulare-bfinv.de/ gezogen, und in der Zeile 80 steht tatsächlich, dass man die Größe angeben muss. Heißt das also, dass man keine Anlage N ausfüllen muss, wenn der Lebensmittelpunkt zB in München (wegen Frau, Kind, etc.) und die Zweitwohnung (wegen Arbeit) zB in Berlin ist? Andere Erklärung wieso du miwe4 die Größe nicht siehst, kann ich mir nicht vorstellen.



    • Offizieller Beitrag

    Dann lies doch noch einmal ganz genau. Da steht in Zeile 80 "Größe der Zweitwohnung des doppelten Haushalts im Ausland". Und nur in diesem Fall ist die Größe anzugeben. Du schreibst bisher nichts vom Ausland und in Deinem Screen ist Hamburg zu sehen. Also ist die Größe der Zweitwohnung unmaßgeblich. Worauf ich Dich aber schon letztes Jahr angesprochen bzw. nachgefragt habe:

    Dann muss aber auch ein konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt dargestellt sein. Insbesondere, ob es nun um einen doppelten Haushalt im Inland oder einen im Ausland geht.

  • Jetzt bin ich verwirrt. Um welchen handelt es sich da wenn:

    • ICH habe meinen Wohnsitz in Hamburg (wegen Arbeit) und lebe dort in der 69qm Wohnung für die ich die Kosten absetzen möchte.
    • Meine Frau + Kind leben in der Slowakei in unserer Wohnung, für welche ich natürlich monatlich alle Kosten selbst trage.
  • Ich habe den Fehler wohl gefunden. Auf die Frage „War der doppelte Haushalt (DH) in Deutschland?“, hab ich das „NEIN“ markiert. Ich habs so verstanden, dass in meinem Fall (arbeiten in Deutschland + Lebensmittelpunkt Slowakei) der DH tatsächlich im Ausland liegt. Und der Begriff „Doppelter Haushalt“ würde bedeuten, dass man sowohl die Zweiwohnung als auch Lebensmittelpunkt in zwei verschiedenen Städten in Deutschland hat (zB Berlin + Hamburg).


    Es ist auch ein Stück ungenau definiert. Anstatt „Doppelter Haushalt“ wär dann besser den Begriff „Zweitwohnung“ zu nutzen. Dann würde es 100% klar sein um was es sich da handelt.


    Bitte, bestätige, dass meine Annahme richtig ist, und dass ich den DH in Deutschland habe.