Handwerkerleistungen auf 2019 und 2020 aufteilen

  • Hallo,

    Ich habe im Dezember noch umfangreiche Gartenbaumassnahmen machen lassen, die zu ca. 90% fertig sind. Der Gartenbauer hat mir nun am Samstag (21.12.2019) eine erste Abschlagrechnung über ca 21.000€ geschickt. Dort sind Lohnleistungen von ca 10.300€ ausgewiesen.


    Da ich ja für 2019 nur maximal 6000€ an Handwerkerleistungen anrechnen kann, würde ich die restlichen 4300€ ungern „verfallen“ lassen, da nächstes Jahr voraussichtlich keine großen Ausgaben in dieser Richtung anstehen.
    Wie ist es am besten möglich diese 4300€ ins Jahr 2020 zu „verschieben“?


    Meine Idee wäre es, in diesem Jahr 2019 z.b nur 50% der Rechnung zu bezahlen und in 2020 (gleich am 2.1.2020) die restlichen 50%. Könnte ich so für 2019 auch 50% der Lohnleistungen, also 5150€ ansetzen und die anderen 50% in 2020?

    Es ist ja das Datum der Zahlung (Abflusses) maßgebend?

    Leider hat der Gartenbauer keine prozentuale Aufteilung angegeben. Außerdem möchte er mir leider keine zwei Rechnungen ausstellen. Er hat aber kein Problem damit, wenn ich ihm das Geld in zwei Teilzahlungen, wie oben beschrieben, überweisen würde. Das habe ich schon telefonisch mit ihm geklärt.

    Vielen Dank schon einmal und ein frohes Fest :)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ja das Datum der Zahlung (Abflusses) maßgebend?

    So ist es. Die Kosten i.S.d. § 35a EStG müssen natürlich in irgendeiner Weise ausgewiesen bzw. auch nachvollziehbar sein. Insoweit muss die Abschlagsrechnung natürlich auch die in § 35a EStG genannten Voraussetzungen erfüllen.


    Vgl. Tz. 40+49 des maßgeblichen BMF-Erlasses:
    2016-11-09-paragraf-35a-estg Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG).pdf

  • Ich würde auch mit dem Handwerker sprechen - wenn er 90% der Leistung erbracht hat, aber nur die Hälfte berechnet und du davon auch nur einen Bruchteil zahlst, könnte er ohne Absprache unwillig werden. Deine Steuerüberlegungen in allen Ehren - aber der Handwerker hat auch Arbeit erbracht und Anspruch auf sein Geld.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auch mit dem Handwerker sprechen - wenn er 90% der Leistung erbracht hat, aber nur die Hälfte berechnet und du davon auch nur einen Bruchteil zahlst, könnte er ohne Absprache unwillig werden.

    Er hat aber kein Problem damit, wenn ich ihm das Geld in zwei Teilzahlungen, wie oben beschrieben, überweisen würde. Das habe ich schon telefonisch mit ihm geklärt.

  • Erst einmal wünsche euch allen ein frohes Weihnachtsfest :)


    Vielen Dank schon einmal für eure Beiträge. Ich frage vielleicht noch einmal andersherum:


    Was wäre, wenn die Zahlung der einen Rechnung in zwei gleichen Teilen erfolgen würde, die eine in 2019, die zweite in 2020. Der Hintergrund dafür ist erst einmal egal.

    Könnte ich dann die gleiche Rechnung unter Angaben von jeweils z.B. 50% in den Einkommensteuererklärungen für 2019 und später 2020 verwenden? Die Zahlungsnachweise für die beiden Überweisungen könnte ich ja liefern und einen eigenen Kommentar auf die Rechnung setzen.

    Der Lohnanteil ist als absoluter Wert, also nicht prozentual, auf der Rechnung angegeben. Kann ich die 50/50 Aufteilung also einfach so auf den Lohnanteil übertragen und würde dies anerkannt?


    Hier noch ein kleines Beispiel:

    Summe Gesamtrechnung 21.000€ mit Lohnanteil 10.300€

    Teilzahlung 1 in 2019 50% = 10.500€ mit Lohnanteil 5.150€ (auch 50% von 10.300€)

    Teilzahlung 2 (Rest) in 2020: 50% = 10.500€ mit Lohnanteil 5.150€ (auch 50% von 10.300€)