Berücksichtigung Arbeitslosigkeit

  • Hallo!


    Ich mache gerade meine Steuerklärung für das Jahr 2019 mit der WISO Software und möchte dabei den Umstand berücksichtigen, dass ich erst seit dem 01.07.2019 einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe und die Monate davor ALG II-Empfänger war. Nun stellen sich mir in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:


    • Wie kann ich mit der WISO Software erfassen, dass ich nur das halbe Jahr gearbeitet habe? Ich gebe natürlich bei der Eingabe meiner Lohnsteuerdaten einen Zeitraum an (01.07.2019 - 31.12.2019), aber wird bei der Berechnung der Steuererstattung tatsächlich berücksichtigt, dass ich zu viel Lohnsteuer gezahlt habe, da das Finanzamt davon ausgeht, dass ich das ganze Jahr über gearbeitet habe?
    • Wie kann ich mit der WISO Software berücksichtigen, dass der pauschale Betrag der Werbungskosten von 1000 Euro für das Jahr 2019 zu hoch angesetzt ist, da ich nur 6 Monate berufstätig war?


    Eine weitere Frage stellt sich mir im Zusammenhang mit der Kilometerpauschale. Meine erste Tätigkeitsstätte liegt in einem anderen Bundesland, während meine regelmäßige Arbeitsstelle mit dem Auto in einer Entfernung von ca. 16 km (einfacher Fahrweg) liegt. Soweit ich weiß, kann ich aus dieser Konstellation heraus den zweifachen Fahrweg geltend machen, jedoch kann ich keine entsprechende Option in der WISO Software auswählen. Trage ich dann einfach nur anstelle der 16 km (einfacher Fahrweg) 32 km (Hin- und Rückfahrt) ein?


    Vielen Dank schon mal.


    Kurt

    • Offizieller Beitrag

    Da gehst du von zwei Irrtümern aus.


    1. Das Finanzamt berücksichtigt nur die Zeit in der du gearbeitet hast.


    2. Den Pauschbetrag von 1.000 € gibt es immer, auch wenn man nur 6 Monate gearbeitet hat

  • Hallo,


    du findest in der Maske, in der du die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers eingetragen hast, ganz unten eine Frage "weitere Angaben und Besonderheiten". Bei Klick auf das Feld kommst du gleich oben auf die Lohnersatzleistungen - dort gehört das ALG hin.


    Ein Tipp: wenn du dir die Bescheinigungen über VaSt abholst, wird das alles richtig eingetragen. Du musst nur die Zahlen prüfen (empfiehlt sich immer) und dann mit ok bestätigen.


    Die Werbungskostenpauschale steht dir ungekürzt zu, gleichgültig, wie lange du gearbeitest hast oder wieviel du verdient hast. Eine Kürzung muss eingetragen werden.


    Bei der Kilometerpauschale kommt es darauf an, was dein Arbeitgeber als erste Tätigkeitsstätte definiert hat. Die Fahrten dorthin werden mit der Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer) angesetzt. Fahrten zu weiteren Tätigkeitsstätten des gleichen Arbeitgebers sind nach Dienstreisegrundsätzen abzurechnen. Du solltest hierzu die steuerliche Hilfe des Steuersparbuchs durcharbeiten - hilft auch bei der Eingabe danach.

    Erstattungen des Arbeitgebers sind vom Betrag abzuziehen (extra Feld zur Eingabe).

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    du findest in der Maske, in der du die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers eingetragen hast, ganz unten eine Frage "weitere Angaben und Besonderheiten". Bei Klick auf das Feld kommst du gleich oben auf die Lohnersatzleistungen - dort gehört das ALG hin.

    kleine Korrektur: ALG II ist keine Lohnersatzleistung, daher braucht man es in der Steuererklärung nicht anzugeben

  • Hallo!


    Danke für die vielen Antworten. Mir ist von verschiedenen Leuten gesagt worden, dass meine Steuererstattung höher ausfallen würde, weil ich nur das halbe Jahr über gearbeitet habe. Begründung war, dass das Finanzamt bei der Berechnung der Lohnsteuer der monatlichen Lohnzahlungen davon ausgeht, dass ich das ganze Jahr über arbeite und aus diesem Grund zu viel Lohnsteuer einbehält. Dieser Umstand müsste im Zuge der Steuererklärung in Form eines Lohnsteuerausgleiches geltend gemacht werden. Ist das jetzt ein Irrtum?


    Viele Grüße


    Kurt

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Einkommensteuerveranlagung kommen, in Abhängigkeit von dem Familienstand und etwaigen Anträgen, die Grundtabelle oder die Splittingtabelle zum Ansatz. Diese betreffen jeweils die Einkünfte des Kalenderjahres bzw. das zu versteuernde Einkommen.

  • KurtP67 - es gibt eine Jahressteuer - egal ob 1 Tag oder 365 Tage gearbeitet wurde, der Werbungskostenpauschbetrag beträgt immer 1000,-- / wenn man mehr hat: alles eintragen und das ALG II auf keinen Fall eintragen, sonst nimmt es das FA als ALG I und die Ersttattung wird weniger!